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Die Klarnamenpflicht muss her. Eine Erwiderung

Bild: Gemini nach Prompts von A.P.

Ist die Möglichkeit, in den sozialen Medien (und in den Kommentarspalten anderer Medien) anonym seine Meinung zu posten, eine Errungenschaft, die verteidigt werden muss? Schoresch Davoodi hat in einem Beitrag für „Starke Meinungen“ diese Meinung vertreten. Sein Beitrag richtet sich explizit gegen meine wiederholt geäußerte Auffassung, eine Klarnamenpflicht wenigstens in Europa würde zu einer Verbesserung des politischen Klimas beitragen.

Leider ist Davoodis Beitrag sehr lang und wenig gegliedert, so dass es etwas schwierig ist, darauf prägnant zu antworten. Ich glaube jedoch, dass er auf zwei Argumente reduziert werden kann:

  1. Im Kampf gegen Diktaturen – man denke an Iran, Russland oder China – bedeutet die Klarnamenpflicht, Dissidenten dem Repressionsapparat auszuliefern.
  2. In Demokratien – wie Deutschland – wird die Klarnamenpflicht nicht, wie ich es erhoffe – zu einer Verbesserung der Qualität der Diskussion und einer Minderung des Anteils von Beleidigung, Hetze, Fake News usw. führen, sondern wird lediglich dazu führen, dass jene, die keine Repressionen zu gewärtigen und zu befürchten haben, die Diskussion dominieren, während Whistleblower, Beamte, Menschen, die persönliche, berufliche oder private Nachteile befürchten müssen, zum Schweigen verurteilt werden.

Im Grunde genommen und bei näherem Hinsehen sind die beiden Argumente ein einziges Argument: Wer zu Recht oder zu Unrecht negative Folgen seiner Meinungsäußerung auf X, Instagramm, Facebook und Co. befürchten muss, wird sich dann eben nicht mehr äußern, zum Schaden der Demokratie.

Ich hingegen glaube, dass die Enthemmung durch Anonymisierung in Verbindung mit den Algorithmen der reichen und mächtigen Plattformbetreiber, die bezeichnenderweise bei Davoodi keine Rolle spielen, der Demokratie bereits jetzt irreparablen oder nur schwer reparablen Schaden zugefügt haben, und dass die von Davoodi vorgetragenen Nachteile einer Regulierung dieser Plattformen, einschließlich Klarnamenpflicht, selbst wenn sie alle stimmten, dann eben der Preis sind, den man für die Rettung der Demokratie zu zahlen hat.

Chaos führt nicht zur Freiheit

In seinem lesenswerten Buch „Deutschland 2033“ setzt Julius Bender den Beginn der „postliberalen Verdunkelung“ auf das Jahr 1995, den Beginn des Internetzeitalters in Deutschland: „Niemand wäre in der internetlosen Welt auf die Idee gekommen, hunderte politisch verfeindete Menschen in einen Saal einzuladen, ihnen zu erlauben, sich zu vermummen, jedem ein Mikrofon zu geben, keine Moderation zuzulassen und dann eine politische Diskussion zu beginnen. Das ist aber genau das, was seither passiert.“ (S. 84f.)

Das mag grundgesetzkonform sein, wie Davoodi mit den entsprechenden Urteilen des Bundesverfassungsgerichts nachweist. Es ist aber weder demokratisch noch liberal. Im Gegenteil. Wenn „Repräsentation und Verantwortlichkeit“ (Bender) fehlen, herrscht das Chaos, gelten die Ansichten von Faschisten so viel wie von Demokraten, Fake News so viel wie Fakten, Verschwörungstheorien so viel wie wissenschaftliche Ergebnisse.

Dieses Chaos nutzt der Demokratie nicht, die ja immer auch auf der Sicherung der Freiheit durch ihre Einhegung basiert: Die Freiheit meines Arms endet dort, wo Dein Gesicht beginnt. Ich habe ein Recht auf eine eigene Meinung, aber kein Recht auf eigene Fakten. Die Pressefreiheit wird auch darum durch das Pressegesetz geregelt.

Das Internet, führt Bender aus, „zerstörte Institutionen, schuf aber keine Neuen“, und – um auf Davoodis erstes Argument einzugehen – „deshalb folgte auf den Arabischen Frühling“ – den ersten Testfall für die Theorie, dass die grenzenlose Freiheit des Internets die demokratische Partizipation aller fördern würde – „kein demokratischer Sommer. Sondern nur Chaos und dann, als die Internetknotenpunkte alle besetzt waren, die VPN-Server blockiert und die IP-Adressen der Regimegegner notiert: eine neue Autokratie.“ (S.89)

So viel also zu Davoodis Dissidenten. Wer ein Regime wie das der Mullahs oder Putins stürzen will, braucht mehr als das Internet. Braucht vor allem Organisation: illegale oder halblegale Parteien, Gewerkschaften, Vereine. Braucht Informationskanäle, die nicht von den Machthabern abgeschaltet werden können und die auch ohne Strom funktionieren; braucht Führungskräfte, die vertrauenswürdig sind und tapfer. Leider haben das eher die Feinde der Demokratie als die Demokraten begriffen. Die Taliban haben uns in Afghanistan nicht mit Postings auf X geschlagen. Die Mullahs haben nicht die besseren Instagram-Accounts, sondern die besseren Waffen.

Die Demokratie muss die Medien regeln

Was nun die Verhältnisse in liberalen Demokratien angeht, Davoodis Whistleblower und Beamte etwa: Auch in jener grauen Vorzeit vor Facebook, Twitter, Telegramm, Truth Social, Bluesky und wie die Plattformen und Blasenverstärker alle heißen, konnten sie sich anonym an die Öffentlichkeit wenden. Das Presserecht erlaubt herkömmlichen Medien – „Zeitungen“, Rundfunkanstalten und dergleichen – die Verwendung anonymer Aussagen. Freilich muss die Redaktion entscheiden, ob die anonyme Quelle glaubwürdig ist, denn für den Fall, dass jemand gegen den entsprechenden Bericht klagt, muss das Medium entweder die Quelle offenlegen oder selbst das – hohe – Risiko einer Strafe eingehen. Das schützt nicht nur die Mächtigen, wie Davoodi insinuiert: es schützt auch die Schwachen, die Katharina Blums.

Das ist es, was Bender mit „Repräsentation und Verantwortlichkeit“ nennt. Bestimmte Medien wie etwa die FAZ, die taz oder die WELT, die öffentlich-rechtlichen Anstalten usw. haben erstens die Mittel, bei Meldungen und Meinungen zwischen vertrauenswürdig und verrückt zu unterscheiden (man nennt das „Recherche“ und „Redaktion“), haben zweitens einen gewissen Ruf zu wahren (wollen also nicht als unseriös oder allzu arg parteilich erscheinen), sind aber drittens durchaus politisch verortet (bei der BILD wird man keinen anti-israelischen Artikel finden, bei der taz keinen Artikel, in dem der AfD auch nur durch die Blume Recht gegeben wird usw. usf.): der Nutzer, der sich umfassend und überparteilich informieren will, weiß also, was er von dem jeweiligen Medium erwarten kann und was nicht. Die „alten“ oder „herkömmlichen“ Medien repräsentieren einen bestimmten Teil des politischen Meinungsspektrums und der Seriosität (niemand wird GALA lesen, um sich über Probleme der Zuwanderung zu informieren), und sie stehen presserechtlich dafür ein, dass ihre Beiträge im Rahmen dieser repräsentativen Funktion seriös sind und mit den Fakten nicht Schindluder treiben.

Ich will nicht zurück zu den Verhältnissen vor 1995, und wenn ich es wollte, wäre das Ansinnen vergeblich. Aber ich will vorwärts zu Repräsentation und Verantwortung auch in den sogenannten sozialen Medien. Dies von deren Betreibern zu erwarten, ist sinnlos. Auch die herkömmlichen Medien mussten und müssen durch Gesetze – und deren Durchsetzung – eingehegt werden. Und noch einmal: Ja, diese Gesetze schränken die Freiheit ein; ja, sie können – wie unter Viktor Orbán in Ungarn oder der PiS in Polen – missbraucht werden; aber in beiden Staaten war eine Korrektur möglich. Vor der Aufgabe, die neuen Medien zu regulieren, scheinen die Demokratien zu kapitulieren; die Autokraten haben mit dem Abschalten keine Probleme.

Die Klarnamenpflicht – die Pflicht zu Verantwortung und Repräsentation – ist nur ein Anfang. Aber ein notwendiger.

Man mag einwenden, dass wir das hier auf „Starke Meinungen“ in den Kommentaren nicht durchhalten. Das stimmt, und mich ärgern die Kommentatoren, die sich hinter einem Alias verstecken. Letztlich verhalten wir uns hier nicht anders als die Großen: wir wollen Nutzer nicht vergraulen, weil von der Steigerung unserer Klickzahlen die Möglichkeit abhängt, irgendwann mittels Werbung und dergleichen die Website wenigstens so weit zu bringen, dass sie sich finanziell trägt, statt von uns bezuschusst zu werden. Ein Gesetz würde auch uns diesbezüglich helfen; bis es so weit ist, kann ich nur mein Appell wiederholen: Zieht die Burka aus, schaut euch in die Augen, gebt euch die Hand, nennt euren Namen. Wie es oben auf der Startseite heißt: „Es ist Ihre Demokratie!“

44 Kommentare zu „Die Klarnamenpflicht muss her. Eine Erwiderung“

  1. Zunächst die Frage: Was meinen Sie überhaupt mit dem Begriff »Klarnamenspflicht«? Reicht es, dass ich meinen Vor- und Nachnamen angebe oder beinhaltet es auch eine Authentifizierung (email-Adresse, Passwort, Ausweisdokumente). Um so sicherer diese sein soll, um so mehr Aufwand bzgl. Datensicherheit müsste eine Plattform realisieren. Datensicherheit dürfte kosten! Dies könnte kleinere Blogs dann auch benachteiligen. Seit der Diskussion um Sarrazins Thesen weiß ich, Namen sagen einiges über die Herkunft aus und rufen dabei Vorurteile ab. Daron Acemoğlu und Simon Johnson diskutieren in deren Buch »Macht und Fortschritt« das Für und Wider einiger Möglichkeiten, um die „sozialen“ Medien (S. 421ff) zu regulieren, z. B. die Zerschlagung, eine Steuer für digitale Werbung, die Aufhebung von Abschnitt 230 des Communications Decency Act (1996 verabschiedet) usw. M. E. schiebt eine Klarnamenspflicht die Probleme den Nutzern zu, ohne die anderen Probleme anzugehen.

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    • Kerstin, ich habe mich verschiedentlich zu den sozialen Medien geäußert, auch auf SM, etwa hier:
      https://starke-meinungen.de/2025/12/31/soziale-medien-sind-drogen-sie-muessen-wie-andere-drogen-auch-reguliert-werden/
      Oder auf WELT, etwa hier:
      https://www.welt.de/debatte/article6a918761b3df30a615529177/liberalismus-amerika-knoepft-sich-seine-neuen-koenige-vor.html
      Wenn ich im vorliegenden Text einen Vorschlag näher erläutere, und zwar explizit als Reaktion auf einen Artikel, in dem dieser Vorschlag kritisiert wurde, ist es nicht hilfreich, darauf hinzuweisen, dass auch andere Maßnahmen notwendig wären.
      Und ja, ich finde, auch Sie sollten hier mit Klarnamen auftreten. SO gefährlich sind Ihre Ansichten nun auch nicht.

      Antworten
      • Hallo Herr Posener,

        Kerstin macht einen berechtigten Einwand, auf den Sie nicht eingehen.

        Das Medium hier ist für seine „Datensicherheit“ ja nicht gerade berühmt. Ich hatte Sie da auch mehrfach drauf angesprochen und Sie haben damals gesagt, da würde sich Frau Bednarz drum kümmern. Eine Erklärung, wo der ganze Datenbestand hin ist, all die alten Artikel, haben wir bis heute nicht bekommen.

        Herzliche Grüße

        Ihr 68er

      • Lieber 68er, ich glaube nicht, dass Leute deshalb unter Alias publizieren, weil sie Angst haben um ihre Daten (Name, postalische Adresse, e-Mail-Adresse). Wie gesagt, bei WELT können nur Abonnenten kommentieren, also Leute, deren Daten zusammen mit Zahlungsmethode beim Verlag hinterlegt sind, und doch kommentieren 90 Prozent unter Alias. Auch hier sind ja die E-Mails hinterlegt. Es ist relativ einfach: Wer nicht will, dass seine Daten gehackt werden, geht nicht online. Kauft nicht bei Amazon, streamt nicht Apple und Spotify, tummelt sich schon gar nicht auf den sozialen Medien. Es gibt dort keine Sicherheit, und wer etwas Anderes behauptet, lügt aus Unwissen oder vorsätzlich.

        Was SM angeht, so haben manche Autoren zu diversen Zeiten verlangt, dass ihre Beiträge entfernt werden (etwa L. Bednarz, Th. Zimmer, K. Kubanke), und das ist selbstverständlich geschehen. Ich wiederum habe meine Dylan-Beiträge größtenteils entfernt, bevor ich sie zu einem Buch verwurstelt habe. Wenn Sie das Gefühl haben, dass weitere Beiträge fehlen, nennen Sie sie bitte, und wir suchen danach.

      • Die Bühne betritt: der Mutbürger 15.09.2019
        Völkische Beobachtung 08.09.2019
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        Gähn-Nummer Europawahl: Kippen wir unbemerkt nach rechts? 06.04.2014
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        Vom Stolz der Revolution und der Niedertracht des Mobs 23.03.2014
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        So geht Wirtschaftspolitik: von der Entlassung in die Freiheit 08.12.2013
        Die Revolution der Parteien durch Gabriel: Entmachtung der Lähmschicht 30.11.2013
        All-in-one! So geht heute Volkspartei! 24.11.2013
        Gabriel kann Kanzler 17.11.2013
        Informanten und bestimmte Tanten 10.11.2013
        No more „tax and spend“ (Steuererhöhungen? Aus, die Maus!) 03.11.2013
        Der amerikanische Albtraum: meine Hassliebe zu den USA 26.10.2013
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        Das Ende der rosa Zeiten: Warum eine Zeitung starb 16.12.2012
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        IKEA-Tand aus dem DDR-Knast: das passt! 18.11.2012
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        Wir wollen Obama 03.11.2012
        Pressefreiheit auf bayrisch 26.10.2012
        Hoch mit der Hürde! Warum die Splitterparteien nicht in die Parlamente gehören. 20.10.2012
        Die Wende der Energiewende? Das ist sie wieder, die DDR! 12.10.2012
        Kanzler geht nur als Hosenrolle 07.10.2012
        Ach, wie gut, dass niemand weiß… 22.09.2012
        Legal, illegal, scheißegal 19.09.2012
        Bilder des morgenländischen Mobs gehen um die Welt 16.09.2012
        Religion ist Opium für das Volk 09.09.2012
        Piraten: Nicht Freiheit wovon, sondern Freiheit wozu? 30.08.2012
        Friedensnobelpreis für Jens Stoltenberg 26.08.2012
        Doppelkopf: eine politische Missgeburt, die zu uns passt 19.08.2012
        Die Vereinten Staaten von Europa 12.08.2012
        In die Hände gespuckt, wir steigern das Bruttosozialprodukt 04.08.2012
        FDP light: immer im Anschein blasierter Arroganz 01.08.2012
        Der Mensch – ein Ersatzteillager 29.07.2012
        Die Banken in Volkes Hand 24.07.2012
        Wes Geistes Kind 20.07.2012
        Neu: Beschneidungen sind nicht (mehr) kriminell 14.07.2012
        Verfassungsschutz – drei Stück zehn Mark 08.07.2012
        Beschneidungen sind kriminell 01.07.2012
        Führen ohne Führer 24.06.2012
        Am deutschen Wesen 16.06.2012
        Medienschelte: Wie die Presse unerträglich verludert 08.06.2012
        Lafontaine: Ein Scheinriese in notorischer Fahnenflucht 03.06.2012
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        Nur ein paar, die von Herrn Kocks.

        Wenn Herr Walther ein Blog hätte, ooohhhh, was hätten Sie munkeln können, wenn er alle Artikel von Herrn Friedman und zugleich von seiner „Schickse“ gelöscht hätte oder die von Herrn Böhme…

        Herzliche Grüße

        Ihr 68er

      • Ich bin seit dem Frühjahr alleiniger Administrator des Blogs, vorher war ich eine Weile Co-Administrator. Ich habe keine Beiträge aktiver Autoren und Autorinnen gelöscht, es sei denn, sie haben darum gebeten oder sich als Autoren abgemeldet. In solchen Fällen wird, sofern sie nicht anderes wünschen, das Autorenprofil gelöscht. Damit verschwinden automatisch alle ihre Beiträge. Denn Alan Posener und ich als Betreiber des Blogs hätten keine Rechte, diese Beiträge weiterhin im Blog zu speichern, da die Rechte an allen Beiträgen bei den Autoren bleiben. Was die frühere Administratorin und dann Co-Administratorin Frau Bednarz getan hat, wissen wir nicht. Es lässt sich auch nicht technisch nachvollziehen. Dass Sie eine Liste von im Starke Meinungen nicht mehr auffindbaren Beiträgen hier gepostet haben, zeit, dass sie im Netz immer noch auffindbar sind.

      • Lieber 68er, wenn diese Beiträge alle von Klaus Kocks sind, so hat Klaus Kocks sie alle bei uns gelöscht und auf seinem „Logbuch“ gepostet. Hätten Sie nach dem Autor gefragt, so hätte ich Ihnen diese Auskunft geben können.
        Ich danke also für die Mühe, aber wir haben weder die Absicht noch das Recht, diese Beiträge wieder einzustellen.
        Wenn Sie weitere Beiträge finden, bin ich gern bereit, Ihrem Verbleib nachzugehen.

      • ‚Ein gebranntes Kind scheut das Feuer.‘

        … wozu und für was Klarnamen, wenn die ‚BRD‘ grundlegende Kernmerkmale eines Rechtsstaates nicht achtet? Ein Unrechtsstaat definiert sich durch hoheitlichen Rechtsbruch. Dass die ‚BRD‘ ein Unrechtsstaat ist, kann mit mehrfachen ‚hoheitlichen Rechtsbruch‘ belegt werden. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

        Im Übrigen ist eine Meinung auch ohne Veröffentlichung da. Anonymität ist ein Privileg gegen den Unrechtsstaat … im ‘Netz’ haben Klarnamen und Pseudonyme ihre Berechtigung. Der echte Name ist angreifbar. In einer Debatte geht es um Inhalte, nicht um Personen.

        Selbst das soz. Wikipedia empfiehlt im Netz aus Datenschutzgründen ausdrücklich einen Nicknamen.

        ‚Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. … ‚ Az. 1 BvR 2150/08 Wunsiedel-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2009 … tätää-tätää-tätää.

      • Die Bundesrepublik ist ein funktionierender Rechtsstaat, im Gegensatz zur DDR und zu vielen anderen Staaten. Wenn Sie anderer Ansicht sind, müssen Sie das belegen und nicht einfach behaupten. Denn ob ein Staat ein Rechtsstaat ist, ist nicht eine Frage der Meinung, sondern von Fakten und deren Bewertung.

      • Ihre beiden Beiträge kenne ich. Mein Kommentar sollte keine grundsätzliche Kritik an Ihrem Beitrag, sondern nur eine Ergänzung, sein. Ich sehe vieles von der technischen und Nutzer-Seite. Manche, der von Daron Acemoğlu und Simon Johnson diskutieren Vorschläge, hätten eventuell Nebeneffekte, die z. B. eine Authentifizierung (z. B. Abonnements, Verantwortlichkeit) nötig machen könnten. WELT-online ist nun nicht gerade eine kleine Plattform, da erwarte ich eine entsprechende Datensicherheit. Aber sicher, jeden Tag höre auch ich alarmierende Nachrichten. Noch immer denke ich darüber nach, wie mensch Jugendschutz national bzw. global, z. B. durch Authentifizierung oder Filter-APPs, als Unterstützung der Eltern realisieren könnte. Eigentlich sollte es für mich kein Problem sein, meinen vollständigen Namen zu schreiben, dennoch fällt es mir sehr schwer. Es ist eingeübte Praxis (aus der DDR) sich nicht öffentlich zu exponieren. Die Diskussionen und meine Beschäftigung mit Geheimdiensten im Allgemeinen, der Stasi im Besonderen und der Kriminalität im Netz in den letzten Jahre haben das bei mir zusätzlich verstärkt. Ich kenne manche technische Möglichkeiten einiger Akteure, ich weiß um die Menschen. Ich weiß auch, dass mich ein Pseudonym im Internet nicht wirklich schützt. Kennen Sie Yishai Sarids Roman »Schwachstellen«? Dass „meine Ansichten nicht SO gefährlich sind“ denke ich auch, nur bin ich dafür nicht maßgeblich. Als ich begann im Blog zu schreiben, war ich doch sehr naiv, ließ mich mobilisieren, z. B. von achgut. Darüber schrieb ich öfter. Heute denke ich bei jedem Kommentar: Warum höre ich nicht einfach auf?

      • @Ludwig Grewen

        … mach ich, gern noch mehr, wenn Sie mögen, (ein großes Thema.)

        Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften: Ein häufiger Kritikpunkt ist, dass die Staatsanwaltschaften in Deutschland organisatorisch zur Exekutive (den Justizministerien) gehören und den Justizministern gegenüber weisungsgebunden sein können. Dies führt international und national immer wieder zu Diskussionen über die Unabhängigkeit der Strafverfolgung.

        Dominanz der Exekutive: Besonders in Krisenzeiten (z. B. während globaler Krisen oder Pandemien) wird oft eine „Stärkung der Exekutive“ bemängelt, wenn weitreichende Verordnungen durch Regierungen und Behörden erlassen werden, bevor das Parlament im klassischen Gesetzgebungsverfahren entscheidet.

        Einfluss bei Richterwahlen: Die Auswahl von Bundesrichtern erfolgt durch Richterwahlausschüsse, die von Vertretern der Legislative und Exekutive besetzt sind. Kritiker sehen darin ein Risiko der parteipolitischen Einflussnahme auf die Judikative.

        … und ich denke an 16a GG und Dublin II.. An Merkels Grenzöffnung und Ausverkauf Deutschlands und Europas. Vorsorglich, wegen möglicher Gegenargumente; Europarecht bricht nicht das nationale Recht, es kann lediglich Vorrang haben, … das Bundesverfassungsgericht sieht den Vorrang grundsätzlich an, zieht dem aber enge Grenzen zum Schutz der nationalen Verfassungsordnung:

        Solange-Rechtsprechung: Das BVerfG behält sich vor zu prüfen, ob Sekundärrecht der EU den Kern der deutschen Grundrechte wahrt.

        Ultra-vires-Kontrolle: Wenn die EU-Organe Zuständigkeiten überschreiten (Kompetenzüberschreitung), sind solche Akte in Deutschland nach Ansicht des BVerfG nicht anwendbar.

        Identitätskontrolle: Das Grundgesetz schützt die unantastbare Verfassungsidentität (Art. 79 Abs. 3 GG)

        … ein interessantes Thema. 😉

      • Die von Ihnen genannten Beispiele berühren nicht den Bestand des Rechtsstaats. Denn dessen Wesen besteht ja darin, dass Entscheidungen der Regierungen und Verwaltungen und auch des Parlaments vor Gerichten angefochten und von diesen ggfs. aufgehoben werden können. So auch bei einigen der Corona-Maßnahmen. Die obersten Richter müssen in einer Demokratie von den Parlamenten gewählt werden, in einem transparenten Verfahren. Von wem sonst? Auch diese Verfahren unterliegen wiederum richterlicher Kontrolle. Dass das BVerfG Entschdeidungen der EU-Kommission, des EU-Parlaments und des EuGH Grenzen zieht, ist ebf. gerade ein Beleg dafür, dass der deutsche Rechtsstaat funktioniert.

      • @Hans:
        „Merkels Grenzöffnung“

        Nicht schon wieder dieses Märchen!
        Merkel hat nicht das Schengener Übereinkommen von 1985 ausgehandelt, auch nicht Schengen II oder Schengen III, auch nicht den Vertrag von Amsterdam 1999.
        Bleiben Sie also wenigsten sachlich korrekt in Ihrer rechten Blase:
        Merkel hat die Grenzen nicht geöffnet, sondern sie nicht geschlossen, was o.g. Verträge gebrochen hätte …

      • @L.G.

        … gut, ich korrigiere mich ein wenig. Ich habe geschrieben, ein Unrechtsstaat definiert sich durch hoheitlichen Rechtsbruch. Das das BVerfG den Rechtsstaat noch [sic!] verteidigt, ändert aaaber nix an den begangenen Verfassungsbrüchen durch die Politik. Insbesondre wenn ich an 16a GG und Dublin II denke.

        Dass die Politik sich nicht um Urteile des BVerfG schert, ist keine Verschwörungstheorie.

      • Das BVerfG hat entschieden, dass die von Ihnen genannten Fälle keine Verfassungsverstöße waren. Die Karlsruher Richter stehen auch nicht über der Regierung oder dem Parlament, sondern sollen sie korrigieren, falls nach ihrer Auffassung das GG verletzt wird. Dabei kann es natürlich zu Konflikten zwischen den drei Staatsgewalten kommen. Das gehört zu einer parlamentarischen und rechtsstaatlichen Demokratie.

      • @GW

        … nun, GW, der Begriff ‚Grenzöffnung‘ hat sich umgangssprachlich festgesetzt. Das ist so wie Merz und Pinocchio. 😉

        Daran ändert auch Ihr Geschwurbel nix. Selbst der Ex-Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio schreibt von Verfassungsverstößen in der Flüchtlingspolitik der Merkel-Administration … ‚dass die Bundesregierung unter Angela Merkel mit der unbegrenzten Grenzöffnung im Zuge der Flüchtlingskrise 2015 gegen das Grundgesetz verstoßen hat.‘

      • @Hans:

        „Dass die Politik sich nicht um Urteile des BVerfG schert, ist keine Verschwörungstheorie.“

        OK, das BVerfG hat festgestellt, dass Merkel gegen die Neutralitätspflicht verstoßen hat. Heißt: der Rechtsstaat funktioniert.
        Oder was hätte Ihrer Meinung nach darauf folgen sollen?
        Amtsenthebung?
        Merkel verhaften und lebenslänglich?
        Todesstrafe?
        Bin auf Ihre Vorschläge gespannt …

      • @GW aka Dieter Nuhr aka Opa

        … noch einmal nur für Sie vorweg Tucholsky: ‘Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.’

        … mag ein Tribunal/Gericht urteilen. Wir wollen doch ein ‚Rechtsstaat‘ bleiben. Oder?

        @L.G.: Es fehlen von mir 2 Kommentare, die meine Auffassung belegen. Es ist sinnlos mir unbegründet zu widersprechen und meine Antwort nicht zuzulassen. Wo ist der Diskurs?

      • @hans, 24.10.26, 11:20.
        Da ist so viel zu einer undurchsichtigen Soße verrührt worden. – Zeit, etwas Klarheit reinzubringen:
        1. Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften: Wo ist das Problem? Der Staatsanwalt ist der Anwalt des Staats. Und so wie eine Privatperson oder ein Unternehmen dem eigenen Anwalt mitteilen kann, dass eine Klage nicht opportun erscheint, kann das auch durchaus für einen Staat gelten; etwa indem ein Abgesandter eines verbündeten Staates zur Persona non grata erklärt wird, statt ihm hier den Prozess wegen einer Straftat zu machen. – Zur Erinnerung aus dem Zivilrecht: Microsoft hat, obwohl die Rechtslage das hergab, zu Zeiten von Windows 3.1 nicht jeden Studenten verklagt, der Winword 2.0 für den Eigenbedarf raubkopiert hatte, weil die Studenten von heute die Entscheidungsträger von morgen sind, und Entscheidungsträger, die Gefallen an Microsoft-Produkten gefunden hatten, die entgangenen Lizenzen um ein Vielfaches überwogen; verklagt wurden allenfalls jene, die Raubkopien gegen Geld anboten.
        2. Sog. „Dominanz der Exekutive“: Auch grundsätzlich kein Problem, solange (a) die Ermächtigung einer Regierung a priori zeitlich befristet ist, (b) jederzeit vom gewählten Parlament zurückgenommen werden kann und (c) einzelne Entscheidungen jederzeit vom Parlament auch wieder revidiert werden können. Gerader während der Corona-Pandemie haben hierzulande alle drei Punkte gegriffen und er Bundestag die Verfahrenshoheit behalten, aber anerkannt, dass. besonders in Krisenzeiten schnelle Reaktion Trumpf ist. Lesen Sie einfach weniger Achgut; dort sind die Autoren, wenn sie von „Ermächtigungsgesetz“ faseln, entweder inkompetent, oder sie setzen auf eine denkfaule Leserschaft, die sie gezielt verdummen können.
        3. Einfluss bei Richterwahlen: Das Wahlverfahren für das BVerfG ist gesetzlich festgelegt und sieht eine Bestätigung der KandidatInnen durch die jeweilige Kammer des Parlaments (Bundestag, Bundesrat) vor. – Die Bestätigung der Mitglieder des SCOTUS durch beide Kammern des Kongresses ist aus irgendeinem Grund nie ein Aufregerthema. – Die Mehrheiten, die für eine Wahl zum Richteramt am BVerfG notwendig sind, stehen einer nennenswerten parteipolitischen Einflussnahme entgegen. Die Exekutive hat zudem im Richterwahlausschuss keinen Platz; das ist ein Ausschuss des Bundestags (guckst Du §6 BVerfGG).
        4. Art 16a GG: Wird von Rechten immer gern falsch verstanden; ob absichtlich, sei dahingestellt: „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen“ heißt eben nicht „An der Grenze ist abzuweisen“.
        5. Solange-Rechtsprechung und Ultra Vires: Das BVerfG ist und bleibt Hüterin der Verfassung. Allerdings ist unsere Verfassung selbst, wie die Vielzahl an Anpassungen zeigt, bis auf ihren Wesenskern nicht unveränderlich und hat sich ggf. auch nach EU-Recht zu richten. Erinnert sei etwa an das Beispiel von Art 12a(4) GG, der Frauen den Dienst an der Waffe explizit verbot, also eine geschlechtsspezifische Diskriminierung enthielt und damit gegen EU-Recht (und im Grunde genommen auch gegen Art 3 GG) verstieß.

      • @J.B.

        … nun werter J.B., Ihre ‚Brühe‘ bringt keine Klarheit. 😉 Das der Staatsanwalt der Anwalt des Staates ist, ist mag für Sie kein Problem sein. Der EuGH sieht das aaaber, mit Konsequenzen, anders.

        16a GG s.o..

      • @Hans aka Cindy von Marzahn:

        „‚Grenzöffnung‘ hat sich umgangssprachlich festgesetzt“

        Falsch. Hat sich in der rechten Blase festgesetzt.
        Und falsch ist es dennoch.

        „Ex-Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio schreibt …“

        Jo.
        Andere renommierte Verfassungsrechtler haben seinen Thesen deutlich widersprochen.
        Und nun?

        Und da ein Gericht über Merkel urteilen soll: Warum haben Sie sie nicht angezeigt? Oder haben Sie – oder sonst jemand – und die Klage wurde nicht angenommen?
        Solange das nicht geschehen ist, schwurbeln nur Sie und niemand anderes.

  2. Ich hatte ein Video über Scam-Links und betrügerische Werbeanzeigen auf Facebook gesehen, das auch das Thema Klarnamenpflicht berührt. Darin ging es darum, wie Facebook zulässt, dass solche Akteure Werbeanzeigen schalten können, und wie viele Milliarden die Plattform durch Werbung für Betrugsseiten verdient.

    Das heißt doch, dass die Plattformen mit Sitz in den USA, unabhängig davon, ob Nutzer unter Klarnamen auftreten oder nicht, weiterhin Hass und Hetze durchwinken.

    Antworten
  3. @APo

    … Sie konterkarieren Meinungsfreiheit, wenn Sie von ‚Freiheit einer bestimmten Person, eine bestimmte Meinung schreiben. Sie haben was vom Friedrich, ‚dem Bestimmer‘; ‚Kulturpessimisten, Untergangspropheten, Nöler, Nörgler, empörte Berufskritiker: Wegtreten!‘

    Mensch und Meinung sind im GG eben nicht ‚bestimmt‘, sie sind frei. ‚Bestimmt‘ ist der Geltungsbereich des GG.

    Sie haben hier im Blog ‚Hausrecht‘. Sie müssen andere Meinungen nicht teilen, nicht lesen, sich nicht streiten, sich nicht grämen, was Sie gelegentlich auch tun. Das sind dann halt (Ihre) halbstarke-meinungen. 😉

    … trotz allem; ich habe hier im Blog, über die Jahre, viel gelernt. Dafür, ausdrücklich, mein Respekt.

    Antworten
  4. Die Diskussion hier zeigt doch, dass man auch mit Aliasnamen sachliche Diskussionen führen kann. Und umgekehrt erlebe ich immer wieder Pöbelein von Teilnehmern die offensichtlich unter Klarnamen agieren.
    Das Bild von den Menschen im Keller, die in ihre Megaphone schreien, zeichnet die Plattformlogik ganz gut. Aber auch da sehe ich nicht dass, ein Namensschild viel ändern würde. Wer in Megaphone schreit, ist in aller Regel eh nicht zugänglich für Argumente.
    Ob eine Klarnamenpflicht durchzusetzen ist kann ich nicht beurteilen. Es erscheint mir nicht so realistisch, dass man sich bei Facebook ähnlich verifizieren muss wie bei der Eröffnung eines Kontos. Weder Facebook noch die Nutzer haben daran ein Interesse. Gerade die niedrige Schwelle garantiert, dass viele Leute auf Plattformen gehen.

    Antworten
    • Alles richtig, lieber Herr Wenzels. Die niedrige Schwelle ist geschäftlich gewollt. Mit den entsprechenden Ergebnissen. Hier ist das Niveau der Diskussion auch Ergebnis wiederholter redaktioneller Eingriffe, die teilweise rabiat waren, das gebe ich zu. Wir diskutieren ständig, Ludwig Greven und ich, wie eng die redaktionelle Betreuung und Kontrolle sein soll, haben durchaus nicht immer dieselbe Meinung. Aber wie dem auch sei: wir sind redaktionell und kontrollierend tätig. Das halte ich auch auf den sozialen Medien für nötig. Dazu ist die Klarnamenpflicht ein Mittel. Immerhin könnten wir hier ggf. feststellen, wer sich hinter einem Alias versteckt. Und wer, was immer wieder vorkommt, ein Alias verwendet, um Leute zu diffamieren und zu beschimpfen, kommt einfach in den Papierkorb.

      Antworten
      • Redaktionelle Kontrolle scheint mir der richtige Weg, auch für Facebook und Co.. In Foren von Zeitungen, zb ZEIT wird das auch so praktiziert. Und auch da verlangt man keine Klarnamen.

      • Sollte man aber. Bei WELT dürfen nur Abonnenten kommentieren, da hat man Name, Adresse, Kontonummer. Das ist schon mal gut. Dennoch sollte man, wie früher bei Leserbriefen, den Namen und die Stadt nennen.

    • Ich bleibe da skeptisch, die Gründe dafür wurden hier schon genannt. Und die Welt scheint mir tatsächlich so unübersichtlich geworden zu sein, daß ein Name, ein beruflicher Werdegang, akademischer Titel etc. immer weniger etwas über die Seriösität einer Äußerung (oder Identität) aussagt, andererseits aber umso mehr über persönliche Befindlichkeiten (und das gilt in gleichem Maße vermutlich auch über die Rezensenten und Zensoren). Ich halte es für eine Ehrensache, den Klarnamen den Verantwortlichen einer Plattform bekanntzugeben (die Möglichkeit eines Pseudonyms bleibt ja davon unbehelligt). Und da muss ich an die Selbstorganisation in einer Favela in Brasilien denken, wo die Bewohner den Strom nicht mehr illegal von den Überlandleitungen anzapfen wollten, sondern auf legitime Verträge und Einrichtung von Stromzählern für die Haushalte. Und wir vergessen immer wieder, daß Google, Facebook, Instagram, Tiktok, Twitter, X, Bluesky und wie sie auch immer heißen mögen, nichts anderes als monströse Werbeagenturen sind, die akribische automatisierte Marktforschung betreiben und keine staatliche oder kommunale Leistung wie öffentliche Badeanstalten oder Bibliotheken. Und bei den Bots muss man auch feststellen, daß Medienanstalten, insbesondere die öffentlich-rechtlichen, ebenfalls Propaganda betreiben. ‚Seriöse‘ Propaganda sozusagen – oft als Unterhaltungsformat (Kabarett) getarnt.
      Wenn schon eine Regelung, dann eine Heraufsetzung der Grenze für Volljährigkeit wieder auf 21 Jahre und ein allgemeines Benutzungsverbot für digitale Endgeräte mit Internetzugang für Minderjährige. Das meine ich wohl ernst und kann es bei Bedarf begründen. Da das aber aller Wahrscheinlichkeit nicht so kommt, werden sich wesentlich unfreiere Lösungen durchsetzen.

      Antworten
      • Naja, lieber AP, der Jugendschutz ginge mir bei nur 16 J. ja gar nicht weit genug, aber Facebook, ‚X‘ & Co bieten ja, wie Sie selbst schreiben auch viel Interessantes (auch technisches, mit gleichem %-Satz Unsinn wie der 1 millionsten Anleitung zum Bau eines Perpetuum Mobiles aus Afrika mit bedenklichen elektrischen Lebensgefährdungen). Der Jugendschutz ist also mehr als überfällig! Die Klarnamenpflicht ist, wie ich ja schrieb, eine Sache der Ehre und die muss man sich z.B. als Wissenschaftler mit 3 Kindern mit Zeitvertrag in einem Verbundprojekt, der merkt, daß er sich verlaufen hat und jetzt merkt, daß er aus Gewissensgründen an dem Brett sägen muss, auf dem er sitzt, leisten können. Und die gibt es zur Genüge und auf die Stimmen möchte ich nicht verzichten.

  5. Die Frage ist, ob eine Klarnamenpflicht das hauptsächliche Problem, die Verrohung in den sozialen Medien, überhaupt lösen kann. – Bullshit ist weniger ein Problem, es machen sich genug Leute mit Klarnamen zum Affen und treten den Ruf, den sie mal hatten, mit Karacho in die Tonne. – „several miles over the madness horizon and accelerating“, um es mit Terry Pratchett zu sagen.
    Gehen wir mal zurück ins analoge Zeitalter: Die Medien waren Bücher, Zeitungen, Fernsehen und Demonstrationen. Für Bücher brauchte man Verlage, mit denen man als Autor ggf. ein Pseudonym vereinbaren konnte; ins Fernsehen kam man nicht ohne weiteres; auf Demonstrationen konnte man allenfalls in der Menge Stimmung machen (soweit die Ordner das zuließen), aber die Redner waren namentlich bekannt. Bleiben die Zeitungsredaktionen. Anonyme Beiträge wurden herausgefiltert und in die runde Ablage verschoben. Aber: Ich kann mich nicht erinnern, dass man einen Leserbrief nur am Empfang des Verlagsgebäudes abgeben konnte und dort seinen Ausweis vorzeigen musste, damit überprüft werden konnte, von wem der Leserbrief tatsächlich stammte. Das meiste dürfte bei der Leserbriefredaktion auf eine knappe Plausibilitätsprüfung hinausgelaufen sein: Der Bundespräsident oder Albert Einstein oder Mark Twain (auch wieder so ein Pseudonym!) dürften kaum Leserbriefe an die Redaktion schicken. Aber es gab keine Gewähr, dass Lieschen Müller nicht einen Leserbrief unter dem Namen Fritz Meier einreichte.
    Was tatsächlich dafür gesorgt hat, dass bei den Leserbriefen des analogen Zeitalters keine mit heute vergleichbare Verrohung stattgefunden hat, war etwas anderes: Eine Redaktion, die die Beiträge der Leserschaft erst sichtete, bevor diese veröffentlicht wurden.

    Antworten
    • Kurz zur Info: Als wir noch eine Leserbriefredaktion bei WELT hatten, musste die zuständige Sekretärin (als wir noch Sekretärinnen …) die Telefonnummer eruieren und anrufen, um sicherzustellen, dass der echt war. Auch weil man uns Fritz Müller aus Neuhardenberg hätte verklagen können, wenn wir einen Brief von Lieschen Müller aus Bietigheim unter seinem Namen veröffentlicht hätten.
      Dennoch haben Sie Recht: entscheidend war die Redaktion. Man sah schon an der zittrigen altdeutschen Schrift, wenn ein ehemaliger Panzerführer wieder einmal sich empörte, dass die Ehre der deutschen Truppe durch Beiträge über Massaker im Osten beschweren wollte. Selbstredend bekam aber der betreffende Ressortleiter den Brief, um ggf. darauf zu antworten. Die Medien sind die Vierte Gewalt, wenn und weil sie Verantwortung tragen. Die „sozialen“ Medien sind der Mob. Und wie Hannah Arendt sagte, entsteht der Faschismus, wenn sich Teile der Elite mit dem Mob verbünden.

      Antworten
  6. Moment mal… wenn ich auf X so lese was da gepostet wird. Der aller größte Müll kommt da von Klarnamen Accounts.

    Musk, Trump, Aleksandr Dugin, Weidel, Wagenknecht und Höcke. Ein endloser Strom an Bullshit und von Linksaußen kommen dann Pro Hamas Videos von Influencern mit Klarnamen.

    Aber wehe als normaler Bürger kritisiert man den Mist, dann kommt gleich ein Schwall an hate und Bedrohungen. Würde ich Nazis unter Klarnamen kritisieren ? Nein deifnitiv nicht. Würde ich Islamisten unter Klarnamen Kritisieren, nein definitiv nicht. Wer Familie hat leistet sich das Risiko nicht. Klarnamenpflicht wäre also eine art Schweigepflicht.

    Statt die einfachen Nutzer zu gefährden sollte man da besser die Plattform Betreiber verpflichten den gröbsten Müll zu löschen. Zum Beispiel Beiträge die Angriffskriege rechtfertigen, das ist ja auch illegal. Also muss da mehr Haftung her und dafür hätte die EU ja durchaus auch Mittel für in Form von höheren Geldbußen und falls das nicht reicht Sanktionen.

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    • Ja, Liberaler, ich behaupte nicht, dass sich auf Anhieb das Niveau der Diskussion heben würde. Wie ich ja auch sage, reicht die Klarnamenpflicht allein nicht aus.
      Und: Ich kritisiere seit 20 Jahren und länger Islamisten und Nazis. Mir ist nichts passiert. Ihnen, da Sie noch unbedeutender sind als ich, wird auch nichts passieren. Wenn Millionen mit Klarnamen Islamisten und Faschisten kritisieren, dann ist nicht das Ergebnis, dass Millionen getötet werden. Sondern dass klar wird, wie isoliert diese Leute sind. Niemand aber hat das Recht, für sich gefahrlos Demokratie zu beanspruchen. So läuft das nicht, so lief das nie, so wird es nie laufen.

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  7. 1.) Klarnamenpflicht ist nicht durchführbar. Weil es weltweit ein paar hundert Millionen Leute ohne Ausweispapiere gibt. In der dritten Welt, Staatenlose etc. Die benutzen aber die selben Plattformen wie Europäer… Die aber auszuschließen dürfte ebenfalls kaum rechtlich möglich sein.

    2.) Geheimdienste wie der FSB können sich leicht gefälsche Pässe ausstellen oder besorgen um weiter Botfarmen mit Propaganda betreiben zu können. Das Problem wäre nicht gelöst.

    3.) Plattform Betreiber wie Facebook und X könnten ihre Nutzer noch Lückenloser überwachen wenn der Name bekannt ist. Diese Daten sind auch für Werbeindustrie und Datenhändler im Darknet dann hoch relevant. Angriffe und Manipulationen wären dann personalisiert möglich.

    4.) Diktaturen hätten es leicht Kritiker zu identifizieren und dann umzubringen. Wer Klarnamenpflicht fordert hilft Putin und den Mullahs etc dabei ihre unterdrückten Bürger zum scheigen zu bringen.

    5.) Durch VPN oder Zugriff auf ausländische Plattformen wäre Klarnamenpflicht leicht umgehbar. Um das zu verhindern müssten weite teile des globalen Internets in dem andere Regeln als in Europa gelten gesperrt werden. Ohn Aufbau einer umfassenden Zensurinfrastruktur ist das nicht möglich.

    Fazit: Statt Totalüberwachung zu fordern wäre es ggfs an der Zeit Social Media endlich richtig zu regulieren um den Endlos Strom an Datenmüll zu begrenzen. Sowie zu analysieren warum Europa es nicht geschafft hat eigene Alternativen zu entwickeln. Denn hier liegt das haupt Problem. Wer Technik nicht selbst entwickelt wird Abhängig von den Lieferanten und das nutzen sowohl die Trump USA und China nun gegen uns aus. U.a auch in Form von Beinflussungskampagnen.

    Die eigentliche Herausforderung liegt hier nun darin sich unabhängig zu machen von den Konzernen. Zum Beispiel indem auf dezenrale OpenSource Lösungen gesetzt wird. Das wäre aber dann auch kaum möglich wenn der regulatorische Rahmen und Bürokratische Forschriften dann so wären das nur noch große Tech Konzerne sich diese leisten können. z.B. Verifizierung aller User. Das Endresultat der jetzigen EU Politik würden dann massiv gestärkte uns feindlich gesinnte Konzerne sein während EU Alternativen regulatorisch unmöglich werden.

    Bei der EU Chatkontrolle sehen wir ja das selbe. Die Chats der Bürger werden jetzt an Palantir zur Kontrolle ausgeleitet:

    Siehe: https://arvidgrange.substack.com/p/investigation-eu-citizens-private

    Alles Maßnahmen die dazu führen das wir an Souveranität und Sicherheit verlieren und die Tech Konzerne mehr Macht über unsere Daten und Leben gewinnen. Inklusive Manipulationsmöglichkeiten natürlich.

    Problem ist dann hier auch das die Politik nur irgendetwas umsetzt was gut klingt während Expteren und Informatiker konsequent ignoriert und übergangen werden. Das Ergebniss davon ist dann destruktiv. Bei einer Klarnamenpflicht wäre das eindeutig auch so.

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    • So. Hier die versprochene längere Antwort, lieber „Piratenparteiler“ (und sehen Sie, ich kann nicht einmal prüfen, ob sie wirklich Mitglied der Piraten sind; vielleicht vergeude ich meine Zeit mit einem Bot):
      1) Klarnamenpflicht ist nicht durchführbar. Weil es weltweit ein paar hundert Millionen Leute ohne Ausweispapiere gibt. In der dritten Welt, Staatenlose etc. Die benutzen aber dieselben Plattformen wie Europäer… Die aber auszuschließen dürfte ebenfalls kaum rechtlich möglich sein.
      Dass es in der „dritten Welt“ „ein paar hundert Millionen Leute ohne Ausweispapiere“ gebe, halte ich für ein Gerücht. Die dortigen Regime mögen unfähig sein, die Wirtschaft ihrer Länder zum wohl ihrer Völker zu entwickeln, im Papiere ausstellen, kontrollieren, stempeln usw. waren und sind sie Weltmeister.
      2) Geheimdienste wie der FSB können sich leicht gefälschte Pässe ausstellen oder besorgen, um weiter Botfarmen mit Propaganda betreiben zu können. Das Problem wäre nicht gelöst.
      Die Bots sind in der Tat eins der Hauptargumente für eine Klarnamenpflicht, ein Argument, das in meinem Beitrag fehlt. Ich glaube nicht, dass es allzu schwer sein dürfte, einen „Helmut Schmidt“, der in Wirklichkeit ein Bot ist, von dem tatsächlich in Kurfürstendamm 72, 10709 Berlin lebenden Dr. Helmut Schmidt zu unterscheiden. Man muss nur wollen.
      3) Plattform Betreiber wie Facebook und X könnten ihre Nutzer noch lückenloser überwachen, wenn der Name bekannt ist. Diese Daten sind auch für Werbeindustrie und Datenhändler im Darknet dann hoch relevant. Angriffe und Manipulationen wären dann personalisiert möglich.
      Das Argument ist nicht trivial, aber dennoch wenig stichhaltig. Jeder, der im Netz unterwegs ist, hinterlässt Spuren, die von Werbetreibenden und anderen mithilfe von KI zu einem Bild des Users zusammengesetzt werden, das auch ohne Klarnamenkenntnis gezielte, personalisierte Interventionen ermöglicht. Wäre es nicht so, würden die großen Plattformen, die von Datenaufsaugen und -weitergeben leben, und deren Kunden in der Vermarktungsindustrie die ersten und lautstärksten sein, die eine Klarnamenpflicht fordern. Gerade sie aber schweigen sich dazu vornehm aus. Denn sie kommen vermutlich besser ohne aus.
      4) Diktaturen hätten es leicht, Kritiker zu identifizieren und dann umzubringen. Wer Klarnamenpflicht fordert, hilft Putin und den Mullahs etc. dabei ihre unterdrückten Bürger zum Schweigen zu bringen.
      Dazu habe ich im Text das Nötige gesagt. Lesen bildet.
      5) Durch VPN oder Zugriff auf ausländische Plattformen wäre Klarnamenpflicht leicht umgehbar. Um das zu verhindern, müssten weite Teile des globalen Internets, in denen andere Regeln als in Europa gelten, gesperrt werden. Ohne Aufbau einer umfassenden Zensurinfrastruktur ist das nicht möglich.
      Richtig. Aber mithilfe der KI dürfte es nicht schwer sein, wenigstens innerhalb der EU dafür zu sorgen, dass die hier geltenden Gesetze – und das erste und wichtigste wäre eine Klarnamenpflicht, hinzu müsste eine Altersgrenze kommen, drittens eine von den Plattformen anerkannte und von staatlichen Stellen durchgesetzte Haftung für Lügen, Beleidigungen und strafbare Inhalte – tatsächlich befolgt werden. Sie können das eine „Zensurinfrastruktur“ nennen. Ich nenne es die Durchsetzung des Rechtsstaats im virtuellen Raum.

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  8. Lieber Alan Posener, ich bin zwar nicht Ihrer Meinung, aber froh über diese Erwiderung. Denn wir müssen als Demokraten streiten und streitbar die besten Lösungen dafür finden, wie wir unsere Demokratie stärken können. Ich hoffe, dass unser Schlagabtausch hier auch einen kleinen Teil dazu beitragen kann.

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  9. … Sie fordern, was Sie selbst – begründet – auf andere Weise nicht tun. Klarnamen sind angreifbar. Einfaches Beispiel: Ihr Bullshit-Klopfer hatte als Unterlage eine Tora und/oder eine christliche Schrift, nie den Koran.

    Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, wenn hier, statt eines meist lustigen Pseudonyms, ein schlichter Name, etwa Egon Schulz oder Frida Meyer, stünde, debattenmäßig mehr herüberkommen würde. Im Gegenteil.

    Mir geht es um Inhalte, nicht um Personen. Eine Demokratie braucht sich vor Meinungsfreiheit, Art 5 GG, nicht fürchten.

    Bitte komme mir keiner mit Free Speech Friedrich Merz – hat das GG nicht verstanden. Er kann muss weg.

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    • „Eine Demokratie braucht sich vor Meinungsfreiheit, Art 5 GG, nicht fürchten.“ Die Meinungsfreiheit ist immer die Freiheit einer bestimmten Person, eine bestimmte Meinung auf bestimmte Weise auszudrücken. ein Demokrat muss sich vor dem eigenen Namen nicht fürchten. Sie wissen schon, warum Sie uns nicht in die Augen sehen.

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