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Gefahr erkannt, aber nicht gebannt: Das Dilemma von Gefährderdateien

Silke Stokar von Neuforn war 1994 – 2002 Abgeordnete im niedersächsischen Landtag und 2002 – 2009 Bundestagsabgeordnete, jeweils innenpolitische Sprecherin

Nach dem Anschlag auf den CSD in Berlin wird wieder diskutiert, islamistische Gefährder genauer in den Blick zu nehmen. Solche Versuche hat es schon früher gegeben, schreibt die ehemalige Grünen-Innenpolitikerin Silke Stokar in einem Gastbeitrag. Sie stoßen jedoch auf viele Hindernisse.

Als ich 2002 Mitglied des Bundestages wurde und als innenpolitische Sprecherin meiner Grünen-Fraktion auch die Zuständigkeit für Terrorismusabwehr erhielt, war die innenpolitische Debatte stark geprägt von den Anschlägen des 11. September 2001. Das Trauma, dass die Attentäter ihre mörderischen Pläne unerkannt in Deutschland vorbereitet hatten, saß bei den Sicherheitsbehörden tief. Sie nannten die Hamburger Gruppe um Mohammed Atta „Schläfer“. Alle wussten jedoch, die hatte nicht geschlafen, sie war sehr aktiv. Al Qaida nutzte Deutschland als Ruhe- und Vorbereitungsraum.
Die Antwort auf die Anschläge waren die „Otto-Kataloge“, umfangreiche Sicherheitsgesetze des damaligen SPD-Innenministers Otto Schily zur Terrorismusbekämpfung. Ein Vorhaben war die sog. „Gefährderdatei“. Hier sollten Erkenntnisse aus Bund und Ländern, aus Polizeien und Nachrichtendiensten zusammengeführt und gemeinsam ausgewertet werden.

Seit Oktober 2003 wurden im Verbundsystem Inpol-neu Erkenntnisse aus 40 Sicherheitsbehörden zu politisch motivierten Gefährdern aus dem Bereich islamistischer Extremismus zusammengeführt. Es gab viele Erkenntnisse, diese waren aber nicht für alle zugänglich, und sie wurden nicht analysiert. Der Föderalismus stand überall im Weg, die Länder wehrten sich gegen die Zentralstellenfunktion des BKA, die LKAs der Länder arbeiteten mit unterschiedlicher Software, die nicht miteinander kompatibel war. Ein Austausch der Daten war daher technisch nicht möglich, es wurde mündlich vorgetragen.

Zudem musste das Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten beachtet werden. Die gemeinsame Antiterrordatei (ATD) beim BKA konnte erst im März 2007 eingeführt werden. Seit 2017 gibt es das Risikobewertungssystem RADAR-iTE, das die Analyse der Gefahrenprognosen unterstützt. Ausgewertet wird im Analysezentrum in zwei Systemen: PIAZ für die Polizei und NIAZ für die Nachrichtendienste.

Die Fragen, die aktuell nach dem Anschlag auf den CSD-Berlin gestellt werden, wurden schon damals diskutiert. Wann ist ein Gefährder eine konkrete Gefahr, welche und wie viele Gefährder sollen in die Datei aufgenommen werden? Was geschieht mit einem Gefährder – er ist ja nicht mit Aufnahme in die Datei weniger gefährlich. Wenn es schief geht, wie will der Staat erklären, dass ein Gefährder in der Datei steht und dennoch einen Anschlag verüben konnte? Ein Dilemma, auf das es keine klare Antwort geben kann.

Einfach wegsperren geht nicht

Guantanamo kann nicht die deutsche Lösung sein. Unbegrenzte Präventivhaft ist in einem Rechtsstaat nicht möglich. Ein Deutscher, der sich radikalisiert und dem IS anschließt, kann nicht abgeschoben werden. Sicherheit hat immer Lücken, gleichzeitig muss alles getan werden, was im Rechtsstaat möglich ist, diese Lücken zu schließen.

Ein paar Dinge fallen mir dazu ein: Wir müssen die Anzahl potentieller Gefährder möglichst gering halten. Es gibt hier zwei Wege, Einreise verweigern, wo es möglich ist; Ausweisung durchsetzen, wo es möglich ist.

Wir brauchen qualifizierte Deradikalisierungsprogramme mit ausreichenden Plätzen, Integrationsprogramme mit klaren Vereinbarungen insbesondere für allein einreisende junge Männer aus islamischen Ländern. Die Auseinandersetzung mit dem politischen Islamismus muss in der gesamten Gesellschaft offen geführt werden.

Diskutiert werden müssen Strafrechtsverschärfungen, Anordnung von elektronischer Fußfessel, Einschränkung der Freizügigkeit oder die Verhängung von Fahrverboten.Gefragt werden muss auch, haben die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern die Befugnisse, Ressourcen, das Personal, um optimal die Sicherheit in Deutschland gewährleisten zu können?

Ein Thema, das nie zu Ende diskutiert sein wird: Passen die föderalen Strukturen noch, brauchen wir wirklich 16 Landesämter für Verfassungsschutz, 16 Landeskriminalämter, den BND, den MAD, das Bundesamt für Verfassungsschutz? Kann die Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Sicherheitsbehörden so optimal funktionieren und auch? Und auch: Ist das strikte Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten heute noch sinnvoll.

Was ich mir wünsche, ist eine offene und faire Debatte, die sich nach den Kriterien richtet: Ist die Maßnahme geeignet, erforderlich, verhältnismäßig? Das Sicherheitskonzept in Berlin war professionell, es gab nach dem, was bisher bekannt ist, weder Polizeiversagen noch Staatsversagen. Man muss aber auch ehrlich sagen: Die Gefahr von Anschlägen ist nie ganz auszuschließen.

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