… oder: Das große Thalia-Theater
Wollen Sie einem üblen Demagogen oder einem, den Sie dafür halten, den Prozess machen? Ihm aber mit einer öffentlichen Gerichtsverhandlung nicht auch noch eine Bühne bieten? Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie können den Angeklagten vor Gericht reden lassen, schließen aber die Öffentlichkeit aus. Oder Sie lassen die Öffentlichkeit zu, schließen aber den Angeklagten aus.

Justitia in einem der vier Gerichtsbarkeits-Kapitelle an den Hauptportalen des Obergerichts Göttingen (Bild: Wikipedia)
Im Sozialismus habe ich beides erlebt. Die Berufungsverhandlung am Obersten Gericht der DDR gegen mich am 14. September 1984 war tatsächlich öffentlich. Ja gut, sie war nicht ein Schauspiel wie das am Wochenende im Thalia-Theater in Hamburg und stand auch nicht in der Zeitung. Aber meine Mutter und mein Bruder durften dabei anwesend sein. Sie wurden nicht des Gerichtssaals verwiesen. Ich hingegen blieb draußen.
Viel zu aufwändig, einen Gefangenen von Halle nach Berlin zu transportieren. Müsse man ja verstehen.
In der erstinstanzlichen Verhandlung vor dem Bezirksgericht Halle am 18. Juni 1984 hingegen, wo ich reden durfte, wurde mein Bruder ausgeschlossen. Wie auch die ganze Öffentlichkeit.
Zunächst war ich in Halle des Verbrechens einer Agententätigkeit angeklagt. Weil ich einer „Feindorganisation“ zugearbeitet hätte. Agiert als deren Agent. Die Staatsanwältin forderte zwei Jahre Haft.

Dann aber unterbrach die Richterin die Verhandlung, weil ich durchweg leugnete, diesen Feinden irgendetwas zugearbeitet zu haben. Über Goethe und Schiller hätte ich mit ihnen kommuniziert.
Die Staatsanwältin zog ihre Anklage zurück und erhob nun den Vorwurf an mich, mit diesen feindlichen Kräften ja doch kommuniziert zu haben. Goethe hin oder Schiller her oder was weiß ich, das spielt bei so was keine Rolle. Verbindungsaufnahme, Kontaktschuld ist im Sozialismus ja auch strafbar. § 219 des Stafgesetzbuches der DDR. Die Norm lautete:
„§ 219 StGB DDR. Ungesetzliche Verbindungsaufnahme. (1) Wer zu Organisationen, Einrichtungen oder Personen, die sich eine gegen die staatliche Ordnung der Deutschen Demokratischen Republik gerichtete Tätigkeit zum Ziele setzen, in Kenntnis dieser Ziele oder Tätigkeit in Verbindung tritt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, Verurteilung auf Bewährung oder mit Geldstrafe bestraft.“
Und sie forderte wieder zwei Jahre Haft, und zu diesen wurde ich dann verurteilt.
Der Anwalt
„Da hammer noch ä ma Glügg gehobt.“ Sagte Rechtsanwalt Doktor Dorn zu mir im Auftrag vom Anwaltsbüro Vogel. Er war wirklich zu gar nichts nütze, außer eben, dass diese die Lizenz zum Menschenverkauf hatten. Weshalb er auch sagte:
„Gobb hoch! In sieb’n Monaten sin se nach’m Westen vorkooft. Und dann schbield das hier geene Rolle mehr.“
Aber ich stand ja nun zum zweiten Mal vor Gericht und sein Kollege hatte mir das 4 Jahre zuvor auch schon gesagt und sicher war bei diesem Freikauf gar nichts. Deshalb sagte ich:
„Ich werde Berufung einlegen.“
„Das machd doch geen Sinn!“ sagte Dr. Dorn. „In diesor Gerichtsbargeid wird kee Urteil in dor zweeten Inschdands offgehoben. Ward’n Se wenichsdäns off mich als Ihr’n Anwald. Sie gönn`doch so ne Berufung gar nisch gorreggt formulier’n. Sie sin doch kee Juriste.“
In der Strafprozessordnung der DDR war eine Berufungsfrist mit 14 Tagen definiert. Am 13. Tag erbat ich mir Papier und Stift in meine Zelle und schrieb:
Daß ich Freispruch fordere und dass es auch gar nicht gehe, dass ich wegen eines Verbrechens der Agententätigkeit zwei Jahre bekommen solle, für den milderen Tatbestand der Verbindungsaufnahme hingegen aber auch das Gleiche.
Dr. Dorn kam stante pede am Folgetag, einem Samstag ins Gefängnis:
„Da ham se nu selbor Berufung eingeleechd. Ich hadde doch gesaachd, Sie solld’n auf mich ward’n.“
Die Verhandlung vor dem Obersten Gericht der DDR gegen mich am 14. September 1984 gab es dann, wie schon geschildert, ohne mich.
Ein Herr Starkulla vom Berliner Büro Vogel trug vor, dass zwei Jahre Haft viel zu viel seien. Weil es sich eben nicht um ein Verbrechen der Agententätigkeit handele, sondern nur um eine Verbindungsaufnahme. Wie wäre es mit 18 Monaten? Irgend eine Strafe müsse ja sein.

Die Generalstaatsanwaltschaft bemerkte, dass sie dies auch gerade vorschlagen wollte. Und bei so viel Einigkeit zwischen Strafverteidiger und Staatsanwalt konnte das Gericht dem nur noch folgen.

Ach so:
Wie wird wohl in der Karrikatur eines rechtsstaatlichen Verfahrens im Thalia – Theater zu Hamburg das Votum aussehen?
Gesprochen, ohne dem bzw. der Angeklagten eine Bühne zu geben?
Mitte März 1961 erklärte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den gesamten DDR-Sport für verfassungsfeindlich. Jeder, der mit dem DDR-Sport in Verbindung gebracht werden konnte und Alt-BRD-Gebiet betrat musste damit rechnen, dass die Alt-BRD-Staatssicherheitssysteme in Aktion traten. Mit oft verheerenden Folgen.
Hier ein Beispiel:
Unter Verfolgung gestellt: Fußballfreunde nehmen „an sowjetzonalen Sportveranstaltungen teil.“
Der Fall des Klaus Bösch
Am 14.4.1961 wurden Klaus Bösch und Gerhard Ische aus dem Stadt- und Landkreis Stade am Grenzkontrollübergang Büchen bei ihrer Reise in die DDR von BRD-Grenzschutzbeamten als verdächtige Personen angehalten. Ihre Zugfahrt durften sie nicht fortsetzen, sie wurden verhört. Es war den Behörden bekannt, dass Bösch bereits öfter in die DDR gereist war und es sich bei Ische um ein ehemaliges KPD-Mitglied handele.
Dieser „Vorfall“ wurde an die zuständige politische Polizei in Stade gemeldet und von dort aus die Staatsanwaltschaft Lüneburg mit einem Bericht informiert, dass es sich bei Ische um ein ehemaliges KPD-Mitglied handele und Bösch bereits öfter in die DDR gereist sei und mehrfach Besuch von Personen empfangen habe, die vom Landesamt für Verfassungsschutz verdächtigt werden, für Reisen in die DDR zu werben. Bösch sei zudem Vorsitzender der „Internationale der Kriegsdienstgegner“, Mitglied der „Deutschen Friedensunion“. Über die vom Verfassungsschutz eingeholten Informationen hinaus enthält dieser Bericht des Stader Nachrichtendienst-Mitarbeiters, Kriminalpolizeimeister Ehlers, belastende Deutungsversuche über die Reise des Bösch in die DDR: „Diesseits wird vermutet, dass B. in Wirklichkeit etwa vier- bis fünfmal jährlich in die SBZ reist … „Nach den vorstehenden Erkenntnissen dürfte gegen B. der Verdacht begründet sein, dass er Beziehungen zu Funktionären außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des StGB unterhält …“ Aus diesen Gründen regt Ehlers an, ein Strafverfahren einzuleiten.
Daraufhin erging am 17.05.1961 eine Verfügung zur Durchsuchung der Wohnungen des K. Bösch in Stade und G. Ische in Horneburg durch das Amtsgericht Stade, die am 5.6.1961 stattfanden, bei Bösch ohne seine Anwesenheit.“ Bei ihm wurde eine große Menge (insgesamt 51 Posten) von Papieren, Briefe, Postkarten, Zetteln mit Notizen und Anschriften, Eisenbahnfahrkarten, Einladungen, Zeitungen, Flugblätter und Notizbücher beschlagnahmt. Die konfiszierten Zeitungen und Flugblätter wurden als Beweismittel, als „ausgesprochen kommunistisches Propagandamaterial” bezeichnet, und von den weiteren Unterlagen (unter ihnen auch viele Jahre zurückreichende Kalendernotizen) erhofften sich die Ermittler Beweise für die als kriminell angesehenen DDR-Kontakte des Bösch.
Am Tage nach der Hausdurchsuchung wurde Bösch von der Stader Nachrichtenpolizei zu einem Verhör vorgeladen, wo er als Grund für seine häufigen DDR-Besuche angab, „in Schwerin eine Bekannte (zu haben), die ich später einmal heiraten will“, vor allem aber seien es Sporttreffen mit regionalen Fußballmannschaften in kleineren Ortschaften der DDR, die er vermittle und aufsuche. Sowohl bei dieser als auch bei seiner weiteren Vernehmung am 12.6.1961gab Bösch stets an, sowohl aus privaten als auch aus sportlichen Interessen Beziehungen zu Personen aus der DDR zu unterhalten: Mehrfach erklärte Bösch, er habe dadurch zur Verständigung der Menschen in Ost und West beitragen wollen. Stets frage er in seinem Freundes- und Bekanntenkreis herum, ob ihn jemand zu einem Fußballspiel in der DDR begleiten wolle und er teile dann wegen der Aufenthaltsgenehmigung diese Namen dem zuständigen Sportverband der DDR mit und erhalte die Genehmigung wie auch bei der geplanten Fahrt mit Gerhard Ische am 14.4.1961…. 4. durch seine Einladungen an Sportskollegen und deren Besuche bei ihm Zuhause der Tätigkeit von DDR-Spionen Vorschub leiste. Um diese Vorwürfe beweisen zu können, wurde der Freundes- und Bekanntenkreis des Bösch akribisch durchleuchtet. Zunächst stellte Polizeimeister Ehlers eine Liste mit 60 Personen zusammen, die mit Bösch Kontakt hatten und befragt ihn zu jedem Einzelnen. Diese Namen wurden vom Bundeskriminalamt — Sicherungsgruppe – überprüft, die ihre Ergebnisse dem Landeskriminalpolizeiamt Niedersachsen am 19.7.1961 mitteilte..1. Immer wieder beteuerte Bösch, weder der KPD anzugehören oder angehört zu haben, wohl aber einem örtlichen Fußballverein: „Den Vorwurf einer illegalen KP-Tätigkeit weise ich für meine Person entschieden zurück. Über meine Bindungen und Verbindungen in die SBZ habe ich in meiner Vernehmung meine Angaben gemacht. Aus diesen sind auch die Gründe meines Verhaltens ersichtlich. … Mit Schreiben vom 5.2.1962 beantragte Oberstaatsanwalt Bollmann bei der 4. Kammer des Lüneburger Landgerichts, das Hauptverfahren gegen Bösch u.a. wegen verfassungsfeindlicher Tätigkeit und Landesverrats zu eröffnen….Drei Jahre später, am 17.5.1967 beantragte die Staatsanwaltschaft Lüneburg die Aufhebung des Haftbefehls und die endgültige Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung. Die 4. Strafkammer des Landgerichts Lüneburg stimmte am 30. Mai 1967 diesem Antrag zu und entschied zunächst, dass die anfallenden Kosten der Staatskasse zur Last fallen sollen, revidierte aber am selben Tag ihre eigene Entscheidung … weil das Verfahren weder die Unschuld des Angeschuldigten ergeben noch dargetan hat, dass ein begründeter Verdacht gegen ihn nicht mehr vorliegt (§467 II StPO) insoweit, dass sie die Kosten des Verfahrens auf die Familie des Beschuldigten, auf seine Mutter, übertrug. Ob tatsächlich diese Art der „Sippenhaft“ zwangsweise umgesetzt wurde, ist nicht überliefert. …
VERFASSUNGSSCHUTZMOSAIK – EINIGE STEINCHEN ZUR AKTIVITÄT DES VERFASSUNGSSCHUTZES
IM BETRIEBLICHEN UND GEWERKSCHAFTLICHEN BEREICH
I. Vorfälle in Bremen und überall in der Bundesrepublik
1. Anlaß
Ein Artikel in der Illustrierten „Der Stern“ vom 19.7.1979 (Nr.30/1979) berichtet unter dem Stichwort Verfassungsschutz aus Bremen:
„Unter dem Vorwand Kampf gegen den Linksextremismus werden seit über einem Jahrzehnt alle Kandidaten der Wahlen überprüft, auch wenn sie etwa der CDU nahestehen. Kontaktmann zu den Sicherheitsbeauftragten und Personalchefs der großen Firmen ist Oberinspektor Steel. Er sammelt die Listen mit allen Kandidatennamen ein, wenn auf der Krupp-Werft AG Weser, bei Siemens, bei den Vereinigten Flugtechnischen Werken, bei der Vulkan-Werft, bei Radio Bremen, der Bremer Straßenbahn oder der Tageszeitung „Weser-Kurier“ der Betriebsrat gewählt wird….. Die Namen werden dann zur Abteilung 5 „Registratur und Datenverarbeitung” gegeben. Hier steht ein Eingabegerät des Verfassungsschutz-Computers „Nadis“…. Um das Ausmaß der Überprüfungen einschätzen zu können, haben wir uns nach Zahl und Umfang der überprüften Betriebe erkundigt. Nach unseren Informationen werden die Namen aller Betriebsratsmitglieder in Betrieben mit 1.000 und mehr Beschäftigten sowie in „lebens- und verteidigungswichtigen Betrieben“ und in „geschützten Betrieben“ auf Anforderung des Bundesamtes für Verfassungsschutz von den von der Geschäftsleitung benannten „Sicherheitsbeauftragten“ den Landesämtern für Verfassungsschutz übergeben…. Dieser im Verfassungsschutzgesetz von 1972 ausgeweitete Auftrag, Personen zu überprüfen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind, bedeutet aber zugleich, daß Überprüfungen nicht nur der Betriebsratswahlen, sondern eines fast unbegrenzten, systematisch nicht begrenzbaren Kreises von Betriebsangehörigen und allen Arten von Bewerbern erfolgen. Innenminister Baum hat diesen Sachverhalt in seinem Brief an Loderer grundsätzlich bestätigt und mit einigen in Zukunft vielleicht erfolgenden Einschränkungen als notwendig unterstrichen:
„Erstens muß der Einfluß von Kommunisten in den Betriebsräten zum Zwecke der Statistik und der Berichterstattung durch Stichproben geprüft werden. Nach Ansicht des Innenministers genügt es, wenn sich der Verfassungsschutz nach jeder Betriebsratswahl deren Ergebnisse besorgt und die Namen der gewählten Vertreter mit den Namen vergleicht, die im Computer „NADIS“ gespeichert sind. … Gruppierungen in dem Betrieb, und der Verfassungsschutz gab Mitteilungen über diese Gruppierungen. Es wurde auch bekannt, daß Mitarbeiter, die sich beim Betriebsrat beschwerten, auch dem Personalchef weitergemeldet wurden. Der hat dann Erkundigungen beim Verfassungsschutz eingezogen und es kamen dann die verschiedenen Sachen zutage, wo der Betreffende politisch aktiv gewesen ist, an welchen Demonstrationen er teilgenommen hat. Der Verfassungsschutz hat zwar dann auf Befragen widersprochen, daß er „Erkenntnisse“ weitergibt. Das stimmt aber nicht….
Wer Interesse an diesem Skandal hat, kann hier ab Seite 29 weiterlesen:
http://archiv.cilip.de/Hefte/CILIP_005.pdf
Politische Justiz in der Alt-BRD:
Entnommen aus dem Buch „Band 7 – Politische Strafjustiz 1951-1968“ Justizministerium des Landes NRW vom 1998
Strafgesetzgebung der fünfziger und sechziger Jahre
Alexander v. Brünneck
VII. Vorschriften zur Kriminalisierung der politischen Kontakte mit der DDR
VII.1 Politische Bedeutung der Kriminalisierung der politischen Kontakte mit der DDR
Der letzte große Normenkomplex Politischer Justiz betraf die Kriminalisierung politischer Kontakte mit der DDR. Hierzu dienten insbesondere die Vorschriften über verfassungsverräterische Beziehungen (§ 100d Abs. 2 StGB), verfassungsverräterisehen Nachrichtendienst(§ 92 StGB) und Zuwiderhandlungen gegen das KPD-Verbot (§§ 42, 46 Abs. 3, 47 BVerfGG, § 90a StGB i. d. F. von 1964).99
Voraussetzung für die politische Arbeit der KPD in der Bundesrepublik vor und insbesondere nach dem Verbot war die umfangreiche Unterstützung aus der DDR. 100 Diese Unterstützung stand im Rahmen einer umfassenden „Westarbeit“ der DDR 101 die die Auswirkungen der Kommunistenverfolgung zum Teil kompensieren und der DDR unabhängig von den Bemühungen der KPD Sympathien gewinnen sollte. Ein wichtiger Bestandteil der „Westarbeit“ waren die immer wieder neuen Versuche der DDR, auf verschiedenen gesellschaftlichen und politischen Ebenen mit der Bundesrepublik Kontakte zu knüpfen.
Gegenüber den anderen Komplexen der Politischen Justiz gegen Kommunisten wiesen die Kontaktdelikte einige Besonderheiten auf: Da sie nicht unmittelbar an eine politische Betätigung im Rahmen der KPD-Politik anknüpften, erfaßten sie in erheblichem Ausmaß auch Nichtkommunisten. …….
Lieber Bodo A. Walther, haben Sie den „Prozess gegen Deutschland“ im Internet verfolgt? Offenbar nicht. Ansonsten würden Sie wissen, dass sehr wohl AfD-Politiker als Zeugen angefragt wurden, aber absagten:
Hans-Thomas Tillschneider
Maximilian Krah
Liebe Liane Bednarz,
na ja, ich war ja auch als Zeuge der Anklage angefragt im Strafverfahren gegen mich. Habe aber in 9 Monaten Untersuchungshaft beim Ministerium für Staatssicherheit gar nichts bezeugt, ich Schlimmer.
Kennen Sie eigentlich den Unterschied z.B. in der Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Schilderung zwischen einem Angeklagten und einem Zeugen?
Angeklagte dürfen was von Gedankenaustauschen über Goethe und Schiller erzählen. Dürfen lügen, dass sich die Balken biegen. Zeugen dürfen das nicht.
Das war sogar im Sozialismus so.
… ‚Theater‘ im Thalia-Theater – ein sozialistischer Schauprozess in 2026 … ohne Anwesenheit der Beklagten. Nicht mal Ignorierens würdig, dieses Possenspiel, wenn die Genossen sich mit Martenstein nicht selbst ins Knie geschossen hätten.
Meine Güte.
Bitte informieren Sie sich. Es waren AfD-Politiker angefragt als Zeugen, Krah und Tillschneider. Sie haben aber nicht zugesagt.
… hey, hey, Fr. Bednarz, nix für Ungut, ich habe geschrieben ‚ohne Anwesenheit der Beklagten. Mehr nicht. 😉
Eine Werbeveranstaltung für die AfD.
Lieber Hans, mir als Beobachter (sind wir das nicht, eher mehr als weniger, alle?) ist es übrigens völlig egal, über welche Kräfte (AfD, Werteunion, Bündnis Deutschland oder eine durch einen linken Theatermacher inszenierte Podiumsdiskussion) sich Vernunft und Realitätssinn durchsetzen. Und wenn Harald Martenstein zu einer fulminanten Rede provoziert wird, ist das eine gute Sache und wenn diese Veranstaltung als „Werbeveranstaltung für die AfD“ versucht wird zu diskreditieren, scheint es so zu sein, daß die Wagenburg der altlinken Idealisten immer kleiner wird und deren Befürchtungen, ihre Pfründe zu verlieren immer größer. Danke übrigens für das Goethe-Zitat, zeigt es doch wie lange es schon dauert, daß sich Europäer versuchen vom Dämon des Feudalismus und der Leibeigenschaft zu befreien. Immer mal wieder auch mit Sozialismus-Alpträumen.