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Lob des Hinterzimmers

Artikel 17 Absatz 7 des EU-Vertrags ist eindeutig: „Der Europäische Rat schlägt dem Europäischen Parlament nach entsprechenden Konsultationen mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission vor; dabei berücksichtigt er das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament.“ Dort steht nicht: Die Parteien schlagen „Spitzenkandidaten“ vor, und der Rat nickt den Kandidaten ab, dessen Partei bei der Wahl die meisten Stimmen bekommt. 

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Meck-Pomm ist keine Katastrophe

Jetzt mal langsam. In einem Bundesland mit 1,6 Millionen Einwohnern und weniger als 1,3 Millionen Wahlberechtigten, bekommt die AfD 20 Prozent der Wahlstimmen. (In einer früheren Version dieses Beitrags habe ich die Bevölkerungszahl fälschlicherweise mit 1,3 Millionen angegeben.) Die Wahlbeteiligung lag bei 61 Prozent, wir reden also nicht von Millionen, sondern von Hunderttausenden. Kein Grund zur Panik. Schon gar kein Grund, sich von dieser Partei – oder von diesen 20 Prozent – die Politik diktieren zu lassen. Im Gegenteil.

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