„Ich habe nicht die Macht, meiner Schwester Gesine Walther eine Karriere als DDR-Spitzensportler zu eröffnen oder zu verschließen.“

Entgegnete ich im Dezember 1980 dem Geheimdienstoffizier des Ministeriums für Staatssicherheit, dem Leutnant, der sogar seinen Namen geheim hielt. Bei dem ich einsaß im „Roten Ochsen“ seit dem Sommer des Jahres. Am 5. August 1980 war ich erwischt worden an der ungarisch-österreichischen Grenze. Hatte versucht, nicht wieder in die DDR zurückzukehren. Strafbar nach § 213 Absatz 2 des Strafgesetzbuches der DDR.
Dass meine keine zwei Jahre jüngere Schwester inzwischen nach Moskau fliegen durfte? Das wußte ich 19-Jähriger doch gar nicht. An den Olympischen Sommerspielen vom 19. Juli bis zum 3. August 1980 durfte sie teilnehmen. Als Ersatzläuferin zwar nur. Aber das war erst einmal ein Anfang. Es hatte sie selbst überrascht, so steht es oben im Ausriß der Weißenfelser Zeitung.
Und noch einmal: Woher hätte ich das wissen sollen? Es gab in Ungarn keine Weißenfelser Zeitung. Es gab 1980 kein Smartphone und kein Internet.
Und nun?
„Und nun,“ so sah mich der Leutnant des Ministeriums für Staatssicherheit vorwurfsvoll an, in jenem Dezember 1980:
„Und nun haben Sie die Sportkarriere Ihrer Schwester beendet. Bevor sie überhaupt begann. Die Sportkarriere des derzeit größten Lauftalentes unsrer Republik. Was haben Sie sich nur dabei gedacht?“
Na gar nichts, natürlich!
Dass ich nun meine Tat bereute? Wegen familiärer Rücksichtnahme? Na das fiel aber aus! Also sagte ich:
„Ich habe nicht die Macht, meiner Schwester Gesine Walther eine Karriere als DDR-Spitzensportler zu eröffnen oder zu verschließen.
Diese Macht, Herr Leutnant, haben allein Sie.“
Zu meiner Verblüffung nickte der Mann ob dieser meiner Erkenntnis:
„Stimmt! Deshalb müssen wir jetzt Einiges von Ihnen wissen.“
Dann verlas er mir eine Stellungnahme meiner Schwester zu meinem Verbrechen. Dass sie dieses verurteile und sich distanziere und so. Ja was sonst? Das größte Leichtathletik-Talent der Republik. Inzwischen nicht mehr nur Ersatz, sondern reguläre Startläuferin in der 4 x 100-Meter Staffel der Damen.
Wer als Reisekader in das Nichtsozialistische Wirtschaftsgebiet, NSW, bestätigt werden wollte, wer als Teilnehmer zu den Olympischen Spielen 1984 nach Los Angeles fliegen wollte, der sagte so was: Dass es ein Verbrechen wäre, im Westen zu bleiben. Zutiefst verabscheuungswürdig, diese Menschen, die nicht in die DDR zurückkehren wollen.
Ein Rollenspiel
Also begannen wir dieses Rollenspiel.
Meine Schwester sei völlig überzeugt vom Sozialismus, sagte ich dem MfS-Offizier. Was ja kein Wunder sei bei all diesen Privilegien, die sie genieße. Und dann setzte ich noch einen oben drauf:
„Kleine Schwestern sind ätzend, Herr Leutnant. Sie ist nicht mal zwei Jahre jünger als ich. Von Kindesbeinen an wollte sie immer das haben, was ich habe. Ich glaube, vor allem das hat unsere Geschwisterbeziehung völlig vergiftet. So vergiftet, dass wir schon seit längerem keinen Kontakt mehr zueinander haben.“
Bei der Bezirksverwaltung Erfurt des Ministeriums für Staatssicherheit kam das an, wie es ankommen sollte:
„Diese (ihre) positive Haltung bestätigte sich durch die Vernehmung ihres Bruders.“
Ich habe Ihnen das unten in einem Aktenausriss angestrichen. Ist kein großer Familien-Verrat. Meine Schwester hat es selbst in den Buchhandel geworfen, in diesem Buch auf Seite 96 .

„Haben Sie mal eine Sekunde darüber nachgedacht, ob ich die Veröffentlichung meines Klarnamens überhaupt will? Dass Sie dazu meine Zustimmung bräuchten?“
Fragte ich 2015 die Herausgeberin des Buches.
„So? Hätten Sie denn etwas dagen gehabt, gegen die Aufarbeitung des DDR-Zwangsdopings?“
Oh, Rollenspiele sind nichts Harmloses. Irgendwann wächst man in die Rolle hinein.
Selbstschädigendes Verhalten
Das Drama funktionierte in diesen 1980er Jahren anders, als ich gedacht hatte:
Meine Schwester durfte tatsächlich ihre Karriere starten. Durfte in die Welt hinaus, als Diplomatin im Sportdress.

In dieser Rolle konnte sie schon bald am Ende einer Europameisterschaft auf dem Siegerpodest stehen. Mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz überm Busen. Das wiederum war ein Beitrag zur Erhöhung des internationalen Wirkens der Deutschen Demokratischen Republik. Wofür es den ersten Vaterländischen Verdienstorden gab.
Erich Honecker höchstpersönlich heftete ihr die Auszeichnung an am 7. Oktober 1982. Sie durfte sogar seine Hand halten:
„Keine zittrige Hand, dieser Mann hat einen klaren, ehrlichen Händedruck, Bodo!“.

Einen weiteren Vaterländischen Verdienstorden gab es dann für den Weltrekord 1984.
Meine Rolle war eine andere in diesem Spiel. Ich wurde, anders als 90 bis 95 % meiner Haftkameraden (so schätzte das Bundesverfassungsgericht dort unter Rz. 11), nicht aus der Haft in den Westen verkauft.
Da könnten sie gar nichts machen, sagte das Büro des Herrn Rechtsanwalt Vogel. Das Ministerium für Staatssicherheit hatte Einwände gegen meinen Freikauf erhoben (Aktenausschnitt unten).

„Operative Einwände bestehen, da die Schwester des Beschuldigten Gesine Walther Leistungssportlerin ist. … Ihr Einsatz bei Wettkämpfen in nichtsozialistischen Ländern, könnte bei Übersiedlung des Beschuldigten nicht erfolgen.“
Nach Weißenfels, in die DDR wurde ich entlassen. Und da ich nun erst recht raus wollte aus der DDR, war auch mein Personalausweis eingezogen. Ich lief mit diesem Personaldokument 12, dem PM 12 herum. Mit dem konnte ich nicht mal ausserhalb von Weißenfels meinen Wohnsitz nehmen.

Ins Ausland fahren konnte ich damit sowieso nicht. Wer schon einmal eine Auslandsreise für nen Fluchtversuch genutzt hat und das noch immer nicht bereut, der wird das ja wieder tun. Nach allen Grundregeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Und er ist auch dahingehend zu beobachten.
Und dann mußte ich auch wieder ins Gefängnis am 13. Januar 1984. Jetzt nicht mehr nur als nützlicher Idiot des westdeutschen und US-Imperialismus, jetzt unter dem Vorwurf, dessen Agent zu sein.

Und natürlich gab sie auch dazu nach Schilderung des MfS ihre Erklärung ab:

Verkauft worden gen Westen bin ich dann doch noch. 1985.
Meine Schwester hingegen beendete zwei Monate nach meiner Entlassung in den Westen ihre Rolle als Spitzensportlerin. Das Ministerium für Staatssicherheit vermerkte (Minute 32:05 in desem Stream der Stasiunterlagenbehörde, dem auch ein Transskript beigefügt ist. ).:
„Ergebnisse des politisch-operativen Aufklärungsprozesses: Die W. hat nach der Geburt ihres Kindes einen Antrag auf Entbindung vom Leistungssport gestellt. Obwohl von Seiten der Leitung des SC Turbine die Meinung bestand, dass sie in der Lage wäre, ihr Leistungsvermögen bereits im Jahre 1986 wieder zu erreichen, wurde dem Antrag aufgrund der Entlassung des Bruders am 12.03.85 aus dem Strafvollzug in die BRD stattgegeben.“

Wollte Gesine nicht mehr Werbetafel für die Sozialistische Alternative zur Bonner Republik sein? Die Bonner Republik, in der nicht nur die Großeltern, sondern auch Onkel und Tante und nun auch ihr Bruder lebten?
War es auch die Sorge, nach dem verbotenen Start der DDR-Olympiaauswahl 1984 in Los Angeles vielleicht doch kein olympisches Gold mehr erringen zu können? Die nächsten Olympischen Spiele sollten 1988 in Seoul sein. Wäre das dann zu spät ? Und sie „zu alt“ ?
Was wäre wenn ?
Hätte ich dem Leutnant 1980 im Dezember die Wahrheit sagen sollen?:
„Meine liebe, traurige Schwester. Von Kindesbeinen teilte ich mit ihr alles, was ich hatte.“
Wäre sie dann von der Sportschule geflogen? Wären mir 2/3 der 3 Jahre Haft erspart geblieben?
Hätte ich? Nicht? Man haut doch seine eigene Schwester nicht in die Pfanne! Und monokausal, also auf einen einzigen Grund zurückführbar, so verläuft das Leben nie. Wer weiß schon, was gewesen wäre, wenn.
Und dass meine traurige Schwester nach ihrer eigenen Darstellung, … dass diese heute eine depressive Hausfrau ist; … eine Mutter, die vier Kinder geboren und erzogen hat und anschließend Antidepressiva schluckt …
Ist das wirklich die Folge eines „DDR-Zwangsdopings“ ?
Spielt es bei heutigen psychischen Zuständen wirklich keine Rolle, was sonst noch so geschehen ist in unserem nun 63-jährigen und 65-jährigen Leben?
Das mit dem Sport ist 40 Jahre her. Dieses „unterstützende Mittel“, das sie zu sich nahm vom 18ten bis zum 23ten Lebensjahr, das Dehydrochlormethyltestosteron, …
Das ist nicht mehr drin im Körper, sagt Dr. Buhrmann.
Und überhaupt: Sind meiner Schwester tatsächlich
So beschreibt ja § 2 Absatz 1 Nr. 1 des Dopingopfer – Hilfegesetzes den Personenkreis, der in einer „Dopingopfer-Hilfe“ mit einer Einmalzahlung bedacht wurde.
Es war ihr doch gesagt, dass die Pille entscheidende Sekundenbruchteile auf der Laufbahn bringt. Dass sie damit dem Olympiagold näher käme. Sie erhielt es in der Originalverpackung, wie sie 2010 dem Spiegel gegenüber berichtete.

Und Gold in Olympischen Spielen zu erringen, dafür tat sie doch alles. Gesund ist so was nie für die Psyche. Auch ganz ohne Doping.
Jeweils 10.500 Euro Dopingopferhilfe, ausgelobt für DDR-Sportler, die vom Doping nichts gewußt hätten – das sei eine späte Rache der Bonner Republik an den DDR-Sporterfolgen,behauptet Täve Schur.
Gesine ist nun ein staatlich anerkanntes SED-Unrechts-Opfer. Ein Dopingopfer. Das habe sich erschlossen aus den Stasi-Akten, welche sie nach 1992 habe einsehen können: Dass sie ohne ihr Wissen und gegen ihren Willen gedopt worden sei. So erzählt sie es der Sunday Times zu London. Und nun muss sie noch eine Opfer-Rente bekommen, „.. wie andere SED-Opfer auch.“
Sagt die Bundes-Opferbeauftragte. Beauftragt für Zeitgenossen, welche sich in die Opferrolle begeben haben.
Ist es vielleicht doch wahr, was ich dem Leutnant, er hieß übrigens Zahn, vor fünfundvierzig Jahren vorgelogen hatte? :
„Meine Schwester Gesine ist nicht mal zwei Jahre jünger als ich. Von Kindesbeinen an wollte sie immer das haben, was ihr großer Bruder auch hat.“

Gesine Tettenborn, Geipels Nachfolgerin?
Bundestag – Protokoll-Nr. 21/19 21. Wahlperiode Ausschuss für Sport und Ehrenamt
18.3.2026
Tagesordnungspunkt 2 Unterrichtung durch die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag Gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur besseren Unterstützung der Opfer des systematischen Zwangsdopings in der ehemaligen DDR BT-Drucksache 21/3500
Evelyn Zupke (OPFB): ….. Besonders bewegt haben mich beim Fachgespräch die Schilderungen der Zwangsdopingbetroffenen Gesine Tettenborn. Als junge Sportlerin wurde ihre Gesundheit für den sportlichen Erfolg der DDR geopfert. Ohne ihr Wissen und ohne ihre Einwilligung. Bis heute begleiten sie die körperlichen und die seelischen Folgen dieses staatlichen Missbrauchs. Auch wenn ihr heute aufgrund ihrer Schädigungen jede Form von Sport unmöglich geworden ist, ist und bleibt sie in ihrem Herzen Sportlerin. So ließ sie 2010 ihre nationalen Rekorde streichen, um ein deutliches Zeichen für einen sauberen Sport zu setzen.
Ja, die Dopingopfer sind nicht die klassischen Opfer politischer Verfolgung in der DDR, Betroffene, die für ihre Opposition gegenüber dem Staat brutal bestraft wurden. Die Dopingopfer aber wurden vom SED-Staat missbraucht für den Hunger nach Medaillen und internationaler Anerkennung. Auch sie sind für mich daher Opfer der SED-Diktatur und auch sie brauchen unsere Unterstützung und unsere Hilfe…..
Bodo Walther:
Gesine ist nun ein staatlich anerkanntes SED-Unrechts-Opfer. Ein Dopingopfer.
Es gibt keine anerkannte Dopingopfer.
Vom Bundesverwaltungsamt erhielt ich folgende Antwort:
Frage 1: Gibt es staatlich anerkannte „DDR-Doping-Opfer“? Wenn ja, können Sie mir die gesetzliche Grundlage nennen?
Mit den Dopingopferhilfegesetzen (DOHG von 2002 und DOHG 2 von 2016) ist keine Anerkennung als DDR-Doping-Opfer verbunden.
Vielmehr beinhalteten die beiden Dopingopferhilfegesetze, dass Personen eine finanzielle Hilfeleistung gewährt wurde, die erhebliche Gesundheitsschäden erlitten haben, weil ihnen als Hochleistungssportlern oder -nachwuchssportlern der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen Dopingsubstanzen verabreicht worden sind bzw. ihrer Mutter während der Schwangerschaft unter den Bedingungen nach Nummer 1 Dopingsubstanzen verabreicht worden sind.
Nächste Quelle, dass es keine DDR-Dopingopfer gibt:
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht Keine Entschädigung für DDR-Dopingopfer
27.03.24 | 18:52 Uhr – rbb
DDR-Dopingopfer haben in der Vergangenheit über zwei Dopingopfer-Hilfegesetze Entschädigungszahlungen erhalten. Weitere Ansprüche können sie nach einem höchstrichterlichen Urteil nicht anmelden….. Verwaltungsgericht Potsdam wies bereits vorher Klage ab
In der ersten Instanz war die ehemalige Sportlerin bereits am Verwaltungsgericht Potsdam gescheitert. Die Bundesrichter bestätigten dieses Urteil. Die heimliche Verabreichung von Dopingmitteln habe nicht der politischen Verfolgung der Betroffenen gedient und es sei kein sogenannter Willkürakt im Einzelfall gewesen. Das Ziel der verantwortlichen Trainer sei es damals nicht gewesen, die Sportlerinnen und Sportler bewusst zu benachteiligen und zu schädigen.
Bodo Walther:
Und nun muss sie noch eine Opfer-Rente bekommen, „.. wie andere SED-Opfer auch.“ Sagt die Bundes-Opferbeauftragte.
Im Mai 2013 äußerte sich das Sportausschussmitglied, Eberhard Gienger (CDU) zu dieser Doping-Opfer-Rente, die das falsche Instrument ist.
Hier seine Stellungsnahme:
Parlament
„Die Dopingopfer-Rente ist das falsche Instrument“
8.5.2013
Gegen eine monatliche Rentenzahlung von mindestens 200 Euro an Opfer des DDR-Dopings spricht sich Eberhard Gienger aus. Der juristische Nachweis, dass in der DDR Sportler ohne ihre Zustimmung gedopt wurden, lasse sich im Einzelfall nur schwer führen, so der CDU-Abgeordnete im Interview. Anders als bei den großzügig gewährten Einmal-Hilfen aus einem Fonds komme bei einer Rente das komplizierte Arbeits- und Sozialrecht ins Spiel, meint der prominente Ex-Turner: „Die Rente ist das falsche sozialpolitische Instrument bei dieser Frage.“
Werter Herr Bodo Walther. Schade das Sie den Artikel über Ihre Schwester Gesine Tettenborn, jetzt Nachfolgerin von Frau Ines Geipel, die sich mit Vorwürfen wie, „Hochstaplerin“, „Betrügerin“ oder „Lügnerin“ auseinandersetzen muss, vom 7.7.2026 wieder entfernt haben. Ihre Schwester und Frau Geipel haben in etwa vergleichbare Sportverläufe. Ihre Schwester jedoch mit Erfolgen, die bei Geipel fehlen. Soll Ihre Schwester das gleiche „Schicksal“ erleiden wie diese Frau Geipel, die seit Herbst 2018 auf dem Müllhaufen der Dopinggeschichte gelandet ist?
Was bei beiden gleich ist. Keine hätte die humanitäre Entschädigung nach den Doping Opferhilfegesetzen bekommen dürfen.
Frage: Wurde Ihre Schwester je bei einem Dopingtest positiv getestet?
Ich lege meinen Kommentar deshalb hier ab.
Hier noch einige wichtige Anmerkungen:
– Jeder volljährige Mensch ist für sein Handeln selbst verantwortlich.
Ich möchte einen Fachmann zu Worte kommen lassen, der dies bestätigt:
Rüdiger Nickel (73), Hanau, aktiver Mittelstreckler und deutscher Juniorenmeister, später Jugendwart, ab 1989 Anti-Doping-Beauftragter und schließlich als Sportwart und Vizepräsident Leistungssport des Deutschen Leichtathletik-Verbandes in mehreren Positionen bis 2004 ehrenamtlich tätig hat sich umfangreich mit diesen sogenannten „Dopingopfern“ befasst.
Ich zitiere:
„Staatlich anerkanntes Dopingopfer!“ – Zweifel sind angebracht
„Bei diesen knapp Dreiviertel der gestellten Anträge, denen das Bundesverwaltungsamt – ohne Anhörung des gesetzlich vorgeschriebenen Beirates – stattgegeben hat, schnappt die „Zweifelsfalle“ zu. Aus dem Umstand, dass in all diesen Fällen das BVA keine Veranlassung sah, den Beirat einzuschalten oder zumindest einen solchen zur Anhörung zu installieren, muss der Schluss gezogen werden, dass es in keinem Fall „Zweifel“ erkannte. In allen bewilligten Entschädigungsanträgen drängen sich jedoch Zweifel auf, wenn man an Athleten denkt, denen im Kindes- und/oder Jugendalter Dopingmittel verabreicht wurden, die aber auch mit Erreichen des Erwachsenenalters den Dopingkonsum fortgesetzt haben. Ich gehe zunächst davon aus, dass zu dieser Gruppe die große Mehrheit der Antragsteller auf Dopingopferhilfe nach dem DOHG gehört. Zumindest gilt dies für das „staatlich anerkannte Dopingopfer“ Geipel. Sind Kinder und Jugendliche nicht einwilligungsfähig, ist deren Dopen stets als ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen einzustufen. Dies folgt bereits aus deren fehlender Einwilligungsfähigkeit. Anders jedoch verhält es sich bei den erwachsen gewordenen Athleten, die wissentlich und willentlich „etwas“ genommen haben, was ihnen vorgesetzt worden ist, ohne sich schlau zu machen, was sie da zu sich nehmen. Dass diese keinesfalls unwissend sind, wenn sie sich bewusst ihrer Informationsobliegenheit, die ihnen als Hochleistungssportler in Zeiten oblag, in denen das Phänomen der manipulierenden Leistungssteigerung durch Dopingsubstanzen bekannt war, nach dem Motto entzogen haben „was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß“, wurde von mir bereits mehrfach offengelegt“
„Auch wenn sie als Kinder und Jugendliche gedopt worden sind, was uneingeschränkt verachtungswürdig ist, kann sich somit das Dopen später im Erwachsenenalter fortgesetzt haben. Sämtliche darauf bezogene Veröffentlichungen belegen, dass das verachtenswürdige Dopen von Minderjährigen nicht mit Erreichen des Erwachsenenalters aufhörte. Warum auch? Man wollte sie ja schließlich zu einer manipulierten Leistungssteigerung im Erwachsenenalter hinführen.
Nur: Grundsätzlich ist jeder erwachsene Sportler, der an einem Wettkampf teilnimmt, für seinen Körper und was mit ihm passiert, selbst verantwortlich.
Selbst dann, wenn es keine Smarties waren, sondern die unerlaubten Mittel intravenös verabreicht worden sind, bleibt der erwachsene Athlet in seiner Verantwortung. Wer einen „Spritzencocktail“ verabreicht bekommt, ihn über sich ergehen lässt, ihn nicht hinterfragt und sich nicht im Klaren darüber ist, was da drin ist, handelt zumindest fahrlässig, weil er sich absichtlich nicht schlau gemacht hat, wozu er verpflichtet ist. Das gilt übrigens nicht nur für das staatlich gelenkte Doping der DDR, sondern auch für die Athleten aus der „alten Bundesrepublik“.
Denn „Spritzencocktails“ sind keine Erfindung des DDR-Dopingsystems. Auch wenn das Dopingopfer-Hilfegesetz den Eindruck vermittelt, Dopingopfer könne nur derjenige werden, der durch DDR-staatlich gefördertes Doping zu körperlichen Schäden gekommen ist.
Als Opfer eingestuft zu werden, ist für viele ehemalige Gedopte ein Hauptanliegen, ein Herzenswunsch. Nicht nur, weil das zu Entschädigungen führen kann, wenn man im DDR-Leistungssportsystem eingebunden war. Sondern auch, weil es geeignet ist, seine eigene Sportlegende aufzuhübschen, in ein positiveres Licht zu rücken. Dies kann zu einem erheblichen Imagegewinn beitragen.“
– Das es anders geht, zeigt eine französische Richterin – Rechtstaat.
Die Heidelberger Lehrerin Brigitte Berendonk, die viel unternahm, um angebliche Dopingsünden in der DDR zu enthüllen, legte einem Pariser Gericht in einem Verfahren gegen einen ehemaligen DDR-Rudertrainer, der von ihr beschuldigt worden war, eine französische Juniorenruderin gedopt zu haben, eine Stasi-Akte vor. Sie wollte mit dem Papier beweisen, daß dieser Trainer bereits zu DDR-Zeiten gedopt hatte. Die Richterin würdigte das Papier keines Blickes und erklärte sinngemäß: Was wollen sie mit dieser Akte beweisen? Um sie überhaupt zum Gegenstand der Verhandlung machen zu können, müßte ich den Mann laden, der sie geschrieben hat, müßte ihn fragen, wer ihm warum den Auftrag gegeben hatte, einen Bericht anzufertigen. Ich müßte ihn fragen, ob er dem Trainer je zuvor begegnet war, ob beide vielleicht sogar verwandt oder verschwägert sind, ob sie Streit miteinander hatten, und ich müßte ihn auch fragen, ob er beeiden könnte, nüchtern gewesen zu sein, als er den Bericht schrieb. Wer vor Gericht aussagt, wird darauf hingewiesen, daß er den Wahrheitsgehalt seiner Aussage notfalls beschwören muß. Das war bislang vor jedem Gericht so. Ich sehe keinen Grund, warum ich heute von dieser juristischen Grundregel abweichen sollte. Der Trainer gewann den Prozeß.
Weiter habe ich bei einem DDR-Zeitzeugenportal, folgendes gefunden.
– Ich zitiere:
„Kurz darauf beendete sie im Alter von 22 Jahren ihre Leistungssport-Karriere. Sie tat sie dies, um ihrem Bruder, der infolge eines gescheiterten Fluchtversuchs in der DDR in Haft saß, den Häftlingsfreikauf zu ermöglichen. Aufgrund des Fluchtversuchs ihres Bruders geriet sie 1981 auch ins Visier des Staatssicherheitsdienstes. Diese legte die Operative Personenkontrolle „Sprint“ an, um ihre Einstellung zur DDR zu überprüfen. Als sie sich weigerte, in die SED einzutreten, wurde sie am Sportclub bald zur Außenseiterin. Da sie als größtes Sprintnachwuchstalent der DDR galt und sich nie negativ über die DDR geäußert hatte, durfte sie trotz allem im Sportkader bleiben, hatte aber aufgrund einer heimlichen Freundschaft mit einem Schweizer Athleten ein gespaltenes Verhältnis zum DDR-Sport, was zu vielen Aussprachen mit ihrem Trainer führte. Infolge des DDR-Staatsdopings leidet sie bis heute an körperlichen wie psychischen Einschränkungen. Das Verfahren gegen ihren ehemaligen Trainer Eberhard König wurde gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt. Im Januar 2010 ließ sie sich auf eigenen Wunsch aus der Rekordliste streichen, weil ihre Leistungen mit Hilfe von Doping erreicht wurden.“
Hier noch eine Quelle, die ich gefunden habe und mich bestätigen bei meiner krititschen Haltung zu Frau Tettenborg als sogenanntes „Doping-Opfer“:
„KOMMENTAR/068: Gesine Tettenborn liefert Nachwuchssportler ans Messer der Verdachtsgesellschaft
16. Februar 2010“
….. Mithin läuft die öffentliche Selbstbezichtigung von Gesine Tettenborn zur Beruhigung des eigenen Gewissens auf eine Generalbezichtigung zu Lasten aller hinaus. Bezeichnend für den Verdachtsjournalismus heutiger Prägung, der mit den politischen und ideologischen Erfordernissen der autoritären Überwachungsgesellschaft konform geht und im Sport permanente Kontrollhörigkeit einfordert, ist, daß er diese Seite der Medaille in der Regel verschweigt. Statt dessen wird der Eindruck erzeugt, als könnte sich die möglicherweise als „Nestbeschmutzerin“ verunglimpfte Gesine Tettenborn vor persönlichen Anfeindungen aus dem Lager Ehemaliger gar nicht retten und bedürfte deshalb eines besonderen Schutzes durch die Sportpolitik. Einer Sportpolitik im übrigen, die das Verhalten Tettenborns ausnahmslos als „mutigen Schritt“, dem „höchster Respekt“ gebühre, über den grünen Klee lobt und ausdrücklich zur Nachahmung empfiehlt. Hierin liegt auch der eigentliche Zweck der Übung: Ehemalige DDR-Athleten sollen sich auf dem Freifahrtschein des in sich widersprüchlichen Doping-Legalismus, der davon ablenkt, daß im Hochleistungssport auch ohne Doping alle möglichen Formen der Körperverletzung betrieben werden, ein sauberes Gewissen besorgen, indem sie die eigenen wie auch die sportlichen Leistungen der Kolleginnen und Kollegen als „dopingverseucht“ oder „vergiftet“ brandmarken, um so das sozialistische Vermächtnis der DDR insgesamt zu dämonisieren. Schließlich sei man in der DDR „nicht zum Denken angehalten“ worden, wie Gesine Tettenborn im DLF-Interview ausführte, „sondern das Ideal war ja der Jasager, der Abnicker, der zu nichts eine eigene Meinung hat“. Wer schützt eigentlich die ehemaligen DDR-Bürger vor derart pauschalen Diffamierungen?
Spiegel-Redakteur Udo Ludwig, der die Story groß herausbrachte, erklärte in einem weiteren DLF-Interview, daß Gesine Tettenborn mit ihrem Entschluß natürlich auch gleichzeitig ihre ehemaligen Kameradinnen kritisiere, die sie indirekt auffordere, „tut das gleiche, sonst ist man auf dem gleichen Wege wie alle anderen, die das DDR-System nach wie vor verherrlichen“.
Zweifellos sind auch in der DDR Rekorde mit Hilfe von illegalisierten Substanzen erzielt worden – oder wie es im Simpelbild eines Udo Ludwig heißt, „nur mit der Chemie zustande gekommen“ (was ist nicht „Chemie“ im pharmakologisch unterstützten Hochleistungssport?) -, doch mit welchem Alibi hätten dann Weltklasseleistungen in der BRD sowie in anderen Ländern Bestand? Ist es nicht merkwürdig, daß die gleichen Hardliner, Mitläufer und Wendehälse, die sich mit Feuereifer der Verteufelung des „DDR-Systems“ widmen, eine ähnliche Kampagne weder in den alten Bundesländern noch in den sportlichen Topnationen vom Zaun brechen? Und warum die Gewissens-Erleichterungs-Kampagne auf den Sport beschränken – sollten sich nicht auch gleich alle Bundesbürger, die sich in der Wettbewerbsgesellschaft einmal auf unredliche Weise einen Vorteil verschafft haben, ihre kleinen und großen „Dreckecken“ bei der Polizei anzeigen – möglichst auch die der Freunde, Bekannten und Nachbarn? Während es Abermillionen von Menschen im kapitalistischen Verwertungsregime gelingt, trotz der Systemwidersprüche reinen oder geschwärzten Gewissens den Mitmenschen profitabel auszustechen, um das eigene Überleben zu sichern, wird gegenüber ehemaligen DDR-Athleten so getan, als hätten sie Erinnerungs- oder Identitätsprobleme und würden unter psycho-sozialen Verdrängungshandlungen leiden. Nämliche Probleme muß man wohl eher bei Journalisten verorten, die dem politischen Mainstream folgend alles Üble in der DDR verorten. Selbst Olympiasiegerin Marita Koch, die sich bislang standhaft weigert, Asche auf ihr Haupt zu streuen und schon vor einigen Jahren ihren Anwalt Peter-Michael Diestel beauftragte, dem DLV eine Klagedrohung für den Fall der Rekordaberkennung zu übersenden, gab vergangenes Jahr in der Berliner Morgenpost zu: „Ich hatte eine Zeit, da habe ich gedacht: Hätte ich bloß diesen blöden Weltrekord nicht aufgestellt. Dann hätte ich keine Angriffsfläche für Journalisten abgegeben.“
Man kann Tettenborns Staffelkolleginnen Dagmar Rübsam, Sabine Busch und Marita Koch nur wünschen, daß sie sich dem sozialen und medial angeheizten Konformitätsdruck nicht beugen und ihre Rekorde und Medaillen zur Disposition der DDR-Hasser stellen.
Die neue Vorsitzende des Sportausschusses im Bundestag, Dagmar Freitag (SPD), hat unterdessen dem Verhalten von Gesine Tettenborn im DLF größtes Lob gezollt: „Wir als Gesellschaft sollten deutlich machen, daß der Respekt für diesen Schritt viel mehr Wert ist als eine Leistung, die unter Doping erzielt worden ist.“ Dieser neuen gesellschaftlichen Stromlinienform ist der Mut aller ehemaligen DDR-Sportlerinnen und -sportler entgegenzuhalten, zu den Widersprüchen des Hochleistungssports zu stehen, dem Doping als Systemzwang – wie könnte es anders sein – auch in Zeiten des totalitären Antidopingkampfes unverändert wesenseigen ist. Die politische und staatliche Instrumentalisierung sportlicher Leistungen zur Stiftung nationaler Identitäten und internationaler Reputation wurde nicht von der DDR erfunden, sondern sie ist allgegenwärtig und in allen Gesellschaftsordnungen vorzufinden – siehe aktuell die schwarzrotgoldene Medaillenjagd bei den Olympischen Winterspielen in Vanvouver. Ebenso wie es in der DDR Systemzwang war, sich dem konspirativen Staatsplanthema Doping zu fügen, wollte man nicht Nachteile riskieren, so war es in der BRD Systemzwang, sich über konspirative Kanäle mit Dopingmitteln zu versorgen, um internationale Chancengleichheit zu wahren. Zu Recht weist Marita Koch, die niemals positiv getestet wurde, darauf hin, daß sie nicht glaube, „dass das Thema Doping verharmlost wird, weil ja schon seit 20 Jahren ständig darüber diskutiert wird“. 20 Jahre einseitiges Kesseltreiben bleiben auch bei vielen DDR-Athleten nicht ohne Spuren. Um so mehr gilt jenen höchster Respekt, die sich trotz unbestreitbarer Fehler der Deutschen Demokratischen Republik nicht vor den Karren eines zutiefst eindimensionalen Geschichtsbildes westdeutscher Machart spannen lassen. Solange die Bundesrepublik nicht selbst vom kommerzialisierten Leistungswahn, der durch menschenverachtende Anti-Doping-Dekrete geschützt wird, herunterkommt und den Spruch, den Montags-Demonstranten in Leipzig einst auf ihr Plakat gemalt hatten, nämlich „Mehr Mittel für den Breitensport als für Olympiasieg und Weltrekord!“, vollumfänglich umsetzt, solange gibt es keinen Grund, den im Dienste gegenteiliger Interessen stehenden Sportpolitikern und -funktionären der Nachwendezeit nach dem Mund zu reden.
Das einzige, was Gott interessiert, ist zu wissen, wieviel Not anderer wir zu sehen und aufzugreifen fähig waren, wie oft wir’s fertigbekommen haben, die Nacktheit der anderen nicht vorzuführen in einer Witzparade, sondern gnädig zu umhüllen und dem anderen seine Würde zurückzugeben,…Eugen Drewermann