avatar

Demut vor dem Leben

Bild von Peter H auf Pixabay

Der Fall Jens Spahn lehrt auch etwas über die Grenzen des Wünschbaren. Das gilt für Leihmutterschaft genauso wie für Sterbehilfe, Gentests und andere medizin-ethische Fragen.

Es ist einer der heutigen Widersprüche: Auf der einen Seite verzeichnet Deutschland so wenige Geburten wie noch nie. Kinderkriegen ist out. Auf anderen Seite gibt es Frauen und Männer, die sich nichts sehnsüchtiger wünschen als ein Baby, das sie aber aus medizinischen Gründen oder wegen ihrer sexuellen Orientierung auf natürlichem Weg nicht bekommen können. Weshalb sie bisweilen zu höchst fragwürdigen Mitteln greifen. Weiterlesen

avatar

Das Verbot der professionellen Sterbehilfe vom 6.11.2015

 Von Prof. Dr. Monika Frommel:

 Gegen die grundlegende strafrechtliche Regel, dass Beihilfe zu einer erlaubten Tat, dem wohlüberlegten Freitod, nicht verboten sein kann, sie gilt seit 1871, beschloss der Bundestag am 6.11.2015, die „geschäftsmäßige Sterbehilfe“ zu verbieten. Laien mag es einleuchten, wenn man rhetorisch formuliert und sagt, niemand dürfe mit der Not sterbewilliger Menschen Geschäfte machen. Aber darum geht es nicht, wenn Menschen erfahrene Ärzte um Rat fragen, weil sie nicht mehr weiter wissen. Und selbstverständlich rechnen Ärzte Beratungsgespräche ab. Das Gesetz hätte also alle Ärzte von dieser Regelung ausnehmen müssen, wenn sie umfassend beraten, Alternativen aufzeigen und dann Sterbehilfe im Rahmen des geltenden Strafgesetzes leisten, also die Letztentscheidung dem Patienten aufbürden. Ein Strafgesetz mit einem derartig dehnbaren Inhalt hat aber unkalkulierbare Wirkungen. Weiterlesen

Scroll To Top