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Die Stasi wars !!!

20 % aller 65-Jährigen entwickeln eine Altersdepression. In Pflegeheimen steigt die Quote auf 40 %.

Neurologen und Psychiater nennen die Ursachen: Verluste und weitere Verlustängste. Und die Aussicht, sterben zu müssen, ist nicht die rosigste Zukunftsperspektive.

Allerdings:

Das Bundesjustizministerium bastelt gerade an einer Verordnung:

War der depressive alte Mensch vor 35 oder mehr Jahren in der DDR auch nur 30 Tage zu Unrecht in Haft, war’s die Stasi, die das verbrochen hat.

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Über Bodo Walther

Bodo Walther, geboren 1960 in Weißenfels im heutigen Sachsen-Anhalt, studierte 1985 bis 1991 Rechtswissenschaften in Tübingen und Bonn. Er war aktiver Landes- und Kommunalbeamter in Sachsen-Anhalt, ist heute im Ruhestand und Anwalt in der Nähe von Leipzig.

22 Gedanken zu “Die Stasi wars !!!;”

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    Werter Hans,
    merken Sie nicht, wie Ihnen die Felle davon schwimmen. Andersdenkende machen Sie auf eine Art und Weise nieder, jede Staatssicherheit auf dieser Welt würde vor Freude explodieren?
    Mir ist schon lange bekannt, dieser menschenverachtenden „DDR-Aufarbeitungsdiktatur“ geht es nur um Steuergelder. Über 6 Milliarden Euro Steuergelder, davon 80% von uns Wessi’s, mussten wir schon auf den Tisch blättern. Merken Sie nicht, wie Sie um deren Pfründe geradezu händeringend kämpfen? Diese gesamte „DDR-Aufarbeitungsdiktatur“ trägt den Makel: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“. Für Jahresbruttogehälter von ca. 135.000 Euro (Steuergelder, 80% von uns Wessi’s) schreibe ich Ihnen alles was Sie von mir hören wollen. Und bekomme vielleicht noch das Bundesverdienstkreuz.
    Erst wenn keine Steuergelder für diese „DDR-Aufarbeitungsdiktatur“ bezahlt werden, dann hat eine faire gesamtdeutsche Aufarbeitung unserer Geschichte ein Chance. Leider sind dann unsere Kinder, unsere Enkelkinder extrem indoktriniert worden. Es wurde sehr viel Schaden angerichtet.
    Zur Beruhigung empfehle ich Ihnen, rauchen Sie eine Zigarette oder trinken Sie ein Glas Bier.

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    @W.J.

    … werter W.J., es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen einer ‚politisch motivierten Straftat‘ oder menschlichem Versagen, wie auch immer, und strafrechtliche Entscheidungen, die politscher Verfolgung dienten/dienen oder die mit wesentlichen Grundsätzen eines freiheitlichen Rechtsstaates unvereinbar waren/sind. Den Unterschied haben Sie offenbar immer noch nicht verstanden.

    Im Übrigen, Hr. Weber, ich habe Ihnen, persönlich, kein Adjektiv zugeschrieben. Ich habe geschrieben; Sie schreiben viel Quark. Nun haben Sie meinen Hinweis zu den Foltermethoden durch das MfS in ‚DDR‘ von der Stasi-Behörde sogar bestätigt bekommen.

    Ich habe von ‚Foltermethoden der ‚DDR‘-Kommunisten‘ geschrieben, mit Namen aus einer Haftanstalt und rechtsstaatliche Verurteilungen nach 1990 belegt. Die StVE Cottbus (Strafvollzug) war eines der größten politischen Gefängnisse der ‚DDR‘. Obwohl dieser Bereich offiziell zum Strafvollzug des ‚DDR‘-Innenministeriums gehörte, hatte das MfS enormen Einfluss. Neben Kriminellen saßen dort tausende politische Gefangene ein. Die Stasi betrieb dort ein engmaschiges Netz aus hauptamtlichen Mitarbeitern und inoffiziellen Informanten (IM), um die Häftlinge zu überwachen.

    Übrigens Verfolgungen, selbst der Kinder und die Beschnüffelung der Verwandtschaft, Schikanen am Arbeitsplatz durch SED-Parteifunktionäre, willkürlichen Entlassungen oder Exmatrikulationen an Hochschulen und Universitäten habe nicht mal erwähnt. Aber erlebt. Das ist, mit etwa einem halben Meter kopierte Akten aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv, BStU, stehend in meinem Regal, nachweisbar.

    Was Sie hier schreiben, Hr. Weber, ist ‚Brainwashing‘ aus niedrigsten Beweggründen. Nicht mal originell. Und der von Ihnen erwähnte Horst Schneider, SED-Funktionär. Von 1990 bis 1994 war er Stadtverordneter der Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) in Dresden als Kronzeuge … ‚weia. Eine Figur – als Historiker nicht eine Jota wert.

    Sie, Hr. Weber, sind, obwohl nach eigenen Angaben nicht aus der ehemaligen ‚DDR‘ – dem elenden Rest hörig.

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    @Weber Johann

    … vornweg, Sie schreiben sehr viel. Quark. … Sie schreiben oder zitieren u.a. von ‚plumpen Antikommunismus, aus dem nur Haß spricht, … ‚ Für Sie ganz langsam; Hass setzt unter anderem verschmähte Liebe voraus. Ich bitte Sie, wer außer Sozialisten/Kommunisten selbst liebt die sozialistisch/kommunistische Ideologie?

    Die IGFM wurde nicht nur vom MfS bekämpft, sondern auch in der Bundesrepublik Deutschland (westliche Bundesländer) von zahlreichen willigen, zum Teil bezahlten Helfern, von Mitgliedern kommunistischer Parteien und von Anhängern der Antifa angegriffen, die sich wiederum auf die falschen Informationen des MfS beriefen oder verließen. Die Angriffe gegen die IGFM haben nach dem Fall der Mauer nur kurze Zeit nachgelassen. Im Internet werden auch heute falsche Informationen der ehemaligen Staatssicherheit der DDR verbreitet.

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    Opferrente 400 Euro monatlich für 30 Jahre: 144.000 Euro

    Zum Vergleich:

    90.000 EUR – Schmerzensgeld

    • Schlüsselbeinbruch,
    • mehrere Armbrüche (beidseits),
    • Verdickung des Nervus radialis,
    • Rippenserienbruch,
    • Beckenringbruch,
    • Oberschenkelschaftfraktur links,
    • Tibiaschaftfraktur, Lungenprellung,
    • Schädelhirntraume II. Grades mit Hirnödem,
    • Nasenbeinbruch, großflächige Ablederungsverletzungen mit Hauttransplantationen.

    Folgen: zahlreiche entstellende Narben. Beide Arme nur eingeschränkt nutzbar. Laufen zeitlich eingeschränkt, Kopfschmerzen, Wetterfühligkeit

    Insges. 230 Tage (davon zunächst 183 Tage ununterbrochen nach dem Unfall) stationäre Behandlung (5 Einzelaufenthalte), mehrere Operationen, zunächst Rollstuhl erforderlich, insges. ca. 3 Jahre Behandlungsdauer

    Beim Unfall 41 jährige Mutter dreier erwachsener Kinder, die alle noch im Haushalt lebten. 100% Eintrittpflicht des Unfallgegners Schweres Verschulden des Unfallgegners (Alkohol),
    Geschädigte kann Darmausgang nicht mehr selbst reinigen, ist in Pflegestufe 2 eingestuft. 14 U 175/07

    Entsch. v.
    12. 03. 2008

    http://app.olg-ce.niedersachse.....ort=betrag

    Zu diesen politischen Gefangenen in der Alt-BRD gibt es keine Opferrente, kein Schmerzensgeld:

    Aus Amnesty International Jahresberichten:

    1978
    Bundesrepublik Deutschland
    Im März 1978 entsandte amnesty international Professor J. P. Tack von der Universität Nimwegen in den Niederlanden zur Beobachtung eines Prozesses gegen vier Studenten in Göttingen. Die Angeklagten wurden der »Volksverhetzung« und der »Verunglimpfung des Andenkens eines Toten« beschuldigt, weil sie einen Artikel über die Ermordung des Bundesanwaltes Siegfried Buback veröffentlicht hatten.Zu Beginn des Prozesses brachte die Anklage überraschend zwei neue Anklagepunkte vor, unter anderem »Staatsverleumdung«.

    1978
    Es gab eine Reihe von Beschuldigungen, daß Gefangene, die politisch motiviertet Straftaten beschuldigt oder überführt sind, unter gesundheitsschädigenden Bedingungen gefangengchalten würden. Es wurde behauptet, daß Isolation und Kontaktsperre bewußt angewendet werden, um »ihren Willen zu brechen«. Keiner von ihnen wurde als politischer Gefangener betreut.Die Klage, in welchem Maße die Bedingungen der politisch motivierten Gefangenen unter das Mandat von amnesty international zum Komplex grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung– fallen, ist kompliziert, und gegen Ende 1977 gab das Internationale Exekutivkomitee eine Untersuchung in Auftrag, die die Haftbedingungen von Personen, die politisch motivierter Straftaten verdächtigt oder überführt sind, die Anschuldigungen über Kontaktsperre und Isolation sowie deren Auswirkungen auf die Gesundheit einzelner Gefangener klären soll.

    1985
    Bundesrepublik Deutschland
    …. sowie der angeblichen Mißhandlung von Gefangenen, die in Nürnberg in Beruhigungszellen inhaftiert waren. amnesty international forderte die Freilassung von acht Personen, die wegen Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen in Haft waren. Im Juni 1984 wandte sich amnesty international in einem Schreiben an den bayerischen Justizministcr mit der Bitte um Stellungnahme zu Beruhigungszellen in einem Nürnberger Gefängnis. Berichten zufolge waren Untersuchungsgefangene in einzelnen Fällen bei Temperaturen von bis zu 35°C bis zu drei Tagen nackt in Einzelhaft gehalten worden. Der Minister antwortete, die Situation habe sich seit April 1984, als amnesty international die ersten entsprechenden Hinweise erhalten hatte, geändert. Gefährliche Gefangene oder solche, bei denen die Gefahr einer Selbstverletzung bestehe, würden nicht mehr nackt, sondern in nicht zerreißbarer Kleidung gehalten. Für Gefangene, denen man die Kleider weggenommen habe, sei die Zellentemperatur auf 30 °C festgesetzt worden. Der Minister rechtfertigte jedoch die Einzelhaft, die Wegnahme der Kleider und andere restriktive Maßnahmen mit Hinweis auf die bundesweit geltenden Bestimmungen für den Strafvollzug.

    „Die Zeit“ vom 9. August 1985:
    Der jährlich veröffentlichte „Human Rights Report“ des amerikanischen Außenministeriums kommt über die DDR zu folgenden Ergebnissen:
    Es gebe keine politischen Exekutionen, kein Verschwinden von Personen und keine organisierte Folter; kritisiert werden jedoch der Schießbefehl an der Grenze und Verhöre unter Verweigerung von Essen und Schlaf.
    http://www.zeit.de/1985/33/kei.....r-eigenlob

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      „Opferrente 400 Euro monatlich für 30 Jahre: 144.000 Euro“

      Also gerechnet vom vergangenen Jahr an, als ich diese Zahlungen erhielt und 64 war, müßte ich dann 94 werden. Wollte der Herr, dass es so käme.

      Ich kann es durchaus nachvollziehen, warum die DDR-Diktatur die 1976er Anordnung über „Ehrenpensionen für Verfolgte des Faschismus“, warum die das als Vertrauliche Verschlussache händelte. Diese 1.400 DDR-Mark im Jahr 1989, die mehr als der Arbeitsverdienst eines Durchschnitts-Arbeiters waren und etwa das Vierfache einer DDR-Altersrente, also die hatten natürlich ihre Neider.

      Das hatte ich schon geschrieben hier …

      Übrigens: Die drei Jahre, die ich in der DDR in Haft war, sind mit § 250 Absatz I Nr. 5 und 5a eine „Ersatzzeit“: Also für diese Zeit wird der Durchschnitts-Rentenwert meines Berufslebens genommen und in diese Zeit fiktiv hineingefüllt. Das sind diese „versicherungsfremden Leistungen“.

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      Diese „noch mal 293,00€/Monat drauf“, lieber Hans,

      gibt es für DDR-Verfolgte, die „in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind“ (§ 8 Abs. 1 BerRehaG).
      „In ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt“ sind Personen, die über weniger als das Dreifache des Regelbedarfssatzes nach § 28 SGB XII verfügen (§ 8 Abs. 3 BerRehaG).

      Der Regelbedarfssatz liegt für mich, weil ich mit meiner Frau zusammen lebe, bei 506 Euro, läge für den Fall, dass sie mich vor die Tür setzt, bei 563 Euro.

      Will sagen: Wer diese „noch mal 293,00€/Monat oben drauf“ erhält, ist eine ziemlich arme S….

      Und das ist das Grundmißverständis zu uns „armen Stasi-Opfern“:

      Wer beim MfS in Haft war, ist heute nicht zwangsläfig arm, also „in seiner wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt“. 95 % Prozent aller Stasi-Häftlinge wurden in den Westen verkauft und hatten dort alle Chancen. Ich war erst 24 nach diesen drei Jahren Haft.

      Wer heute arm ist, ist dies nicht unbedingt infolge „der Stasi“.

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      … ooops? Nicht 293, 291€ Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte. Ab 2026 werden die Ausgleichsleistungen ebenfalls dynamisiert und an die Rentenentwicklung gekoppelt. Beruflich Verfolgte erhalten weiterhin nur Ausgleichsleistungen, wenn sie wirtschaftlich bedürftig sind. Das Partnereinkommen wird nach dem neuen Gesetz bei der Bedürftigkeitsprüfung allerdings nicht mehr berücksichtigt. Die für den Anspruch auf Ausgleichsleistungen nötige Verfolgungszeit wird von drei auf zwei Jahre herabgesetzt.

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      Übrigens, „Hans“,

      halte ich alle diese Darstellungen über „SED-Unrechts-Haft“ wechens Folter und böse Haftbedingungen für einen katastrophalen Irrweg.

      Ob ich zu „Recht“ oder „zu Unrecht“ in DDR-Haft war, das hängt nämlich nicht davon ab, ob ich (wie 1982) in Brandenburg im Keller, in einer Zeit einer Kartoffel-Mißernte aus einem großen Matschhaufen das noch Essbare herauszuwühlen hatte, …

      Oder ob es dort in der Haft jeden Tag Sekt und Kaviar gegeben hätte.

      Für jedenfalls die 1980er Jahre sind alle diese Folter-Geschichten beim MfS völlig unzutreffend.

      „Schlafentzug“ ? Die Wachmannschaften des Wachbataillons knipsten nachts alle 20 Minuten das Licht an, um zu kontrollieren, ob der Gefangene, der seine Hände auf die Bettdecke zu legen hatte, sich nicht etwa die Pulsader augeschlitzt hat. Ja. Das war ätzend, klar. Aber „Folter durch Schlafentzug“? Die alten Genossen vom „Insider-Komitee“ jedenfalls sind stolz darauf, „dass es bei uns, anders als in den Untersuchzungshaftanstalten des Kapitalismus, keine Selbstmorde gegeben hat.“

      Welchen Zweck sollte auch die „Folter“ haben? Dass die zu 80 % wegen Ausreisesachen einsitzenden Häftlinge „endlich zugaben“, dass sie nach dem Westen wollten? Hä ? Wer das nicht „zugab“, kam doch gar nicht auf die Freikaufsliste.

      Und „Folter in stundenlangen Verhören“? Ich habe mal 7 1/2 Stunden auf alle Fragen des Leutnants Zahn immer nur geantwortet: „Ich möchte zunächst meine Bibel haben!“ Hat er mich verprügelt dafür? „Gefoltert“ ? Quatsch. Er hat beim Bezirksstaatsanwalt die nächste Verlängerung der Fortdauer der Untersuchungshaft für weiter 3 Monate beantragt. Und 9 Monate Untersuchungshaft tuns ja auch als „Folter“.

      Das mit den Haftbedingungen ist übrigens dann auch das Mißverständnis zu den ungezogenen Kindern, die von der Kreisjugendhilfe der DDR in den geschlossenen Jugendwerkhof Torgau geschickt wurden. Der Bundesgerichtshof hat 2006 entschieden, dass dies immer eine schlechthin rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung im Sinne des § 2 StrRehag gewesen ist. Bei der es auf die Einweisungsgründe nicht ankäme. Weil man auch ungezogene Kinder nicht einfach so wegsperren darf.

      Die Bundesstiftung Aufarbeitung und diverse Oberstudienräte mißverstehen das dann willentlich und sagen: „Siehste, schon Kinder wurden in der DDR politisch verfolgt!“

      Dabei ist doch „mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar“ der Oberbegriff in § 1 StrRehaG und „politisch verfolgt“ ist mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 eine Teilmenge daraus.

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      … werter B.W., vornweg, es gab und gibt keinen einzigen Grund Menschen rechtsstaatswidrig politisch zu verfolgen. In den ersten Tagen hatte ich geglaubt, jeden Moment ginge die Zellentür auf und ich könne, mit einer Entschuldigung, nach Hause. Es macht auch einen Unterschied alleinstehend oder als Familienvater inhaftiert zu werden. Warum, muss ich niemanden erklären. Physische Gewalt in ‚DDR‘-Haft gab es auch in den ’80ern. Arafat und RT dürfte auch Ihnen bekannt sein.

      … zufällig, war in gleicher Zelle in der StVE Cottbus, in der ich vegetieren musste, auch der damalige Lebensgefährte von der Frau am Checkpoint Charly inhaftiert. Verbrechen an kleinen Kindern gab es also auch. In Karl-Marx-Stadt sind im Bus nach Gießen auch Frauen aus Hoheneck zugestiegen. Ich hatte zuvor noch nie Frauen, zwischen 20 und 30 Jahre alt, mit schlohweißen Haaren gesehen.

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      Auch Sie, lieber „Hans“,

      verstehen nicht den Unterschied zwischen

      – „schlechthin rechtsstaatswidrig“ als Oberbegriff

      und

      – „politisch verfolgt“ als Teilmenge daraus.

      Da sind Sie aber nicht der Einzige.

      Zu „Arafat“ hatte ich mal vor Gericht aussagen müssen, habe auf diesem Blog davon erzählt, hier …

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      … oh, klären Sie mich auf, wenn politische Verfolgung unter ‚Hoheitlichen Rechtsbruch‘ nicht rechtsstaatswidrig ist, was dann?

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      Nachtrag

      … ‚meine‘ Richterin und Staatsanwältin, Stadtgericht Berlin, Strafsenat 1A, der ‚DDR‘, sind wegen Rechtsbeugung verurteilt.

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      Dann zum dritten Mal ausgeführt, lieber „Hans“:

      § 1 StrRehaG verwendet

      – „schlechthin rechtsstaatswidrig“ als Oberbegriff

      und

      – „politisch verfolgt“ als Teilmenge daraus.

      Jede Verhaftung aus Gründen politischer Verfolgung ist „schlechthin rechtsstaatswidrig“. Aber nicht jede „schlechthin rechtsstaatswidrige Freiheitsberaubung“ ist eine politische Verfolgung.

      Eine „politische Verfolgung“ ist die Verfolgung eines Menschen, der lediglich seine ihm doch zustehenden Rechte wahrgenommen hat..Z.B. das Recht, mit jedermann auf dieser Welt zu kommunizieren.

      Eine „schlechthin rechtsstaatswidrige“ Freiheitsberaubung hingegen mag es wohl sein, einen pubertierenden DDR-Jugendlichen, der 3 Wochen die Schule schwänzte, nur deswegen in Torgau einzusperren. Aber eine politische Verfolgung ist dies eben nicht. Denn die Schule zu schwänzen ist nun mal kein Menschenrecht.

      Ist das jetzt verständlicher?

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      … mhm, werter Hr. Walther, ich meine schon; ‚rechtsstaatswidrige Freiheitsberaubung‘ ist, neben anderen Rechtsbrüchen, Verfassungsbruch zum Beispiel, ‚hoheitlicher Rechtsbruch‘, ist politische Verfolgung. Was denn sonst?

      ‚Ihr Schulschwänzer‘ passt da nicht rein. Das habe ich auch nie behauptet.

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    Meine Anerkennung für Ihre bestandene Lateinprüfung. Sie wollen also lieber eine Ehrenpension, wie in der DDR, um das Etikett der „Schädigung der geistigen Leistungskraft“ nicht angehängt zu bekommen? Das ist Ihr Problem? Das erscheint mir als Luxusproblem. Ich hatte mich schon gefragt, was Sie mit diesem Beitrag „Die Stasi wars!!!“ eigentlich sagen wollten. Das schreibe ich als jemand, die die Resilienz nicht hatte (dabei ging es nicht um Stasi), die weiß, was eine PTBS ist, die Jahre brauchte, sich an den Auslöser zu erinnern und noch mehr Jahre um aus den Erinnerungen wieder herauszukommen. Nicht jeder konnte nach einem Ereignis von Gewalt noch studieren und anschließend eine Beamtenlaufbahn durchhalten. Sie haben es geschafft und schaffen es immer noch, darauf können Sie stolz sein.

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      „Sie wollen also lieber eine Ehrenpension, wie in der DDR, um das Etikett der „Schädigung der geistigen Leistungskraft“ nicht angehängt zu bekommen? Das ist Ihr Problem?“

      Werte Kerstin,

      Als „DDR – Haftopfer“ erhalte ich jeden Monat derzeit 400 Euro. Ohne das Etikett.

      Mehr will ich gar nicht. Und schon diese Summe hat ihre Neider. Also Menschen, die sagen, dass sie dies viel nötiger bräuchten.

      Manches kann ich sogar nachvollziehen. Mental ist es meines Erachtens nach wirklich leichter, einer Gefahr in einem Vernehmungsraum Auge in Auge gegenüber zu sitzen, als dieselbe irgendwie im Rücken zu erahnen.

      Auch Vaclav Havel beschreibt das in den Briefen aus dem Gefängnis an seine Frau so.

      Und im Übrigen ist es über 40 Jahre her.

      M.f.G.

      Bodo Walther

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    Lieber Bodo Walther, ich versuche mal die Kurve zu kriegen: Juristische Aufarbeitung von Schuld und Haftung und Psychoanalyse haben wohl i.d.R. nur eine geringe Schnittmenge, es sei denn es wird nachgewiesen, daß das Leben der Opfer nach der Tat nachweislich durch die Tat bestimmt ist. Schwierig, weil, wie immer ‚multikausal‘..
    Wer mal in verantwortlicher Position (Personalverantwortung) gearbeitet hat, kennt wohl die Abwägung von Verantwortung, Kausalität und Schuldzuweisung aus seiner Alltagspraxis und ist entsprechend daran gewöhnt, in eigener Verantwortung Entscheidungen zu treffen. Und kann sich vor diesen immer speziellen Entscheidungen am allermeisten nicht mit Handbüchern, dem Arbeitsrecht oder dem BGb absichern.
    Unserer stets wohlinformierten Gesellschaft ist erstaunlicherweise die erforderliche Menschenkenntnis soweit abhanden gekommen, daß so hilflos gewordene moderne Mensch eher einen politischen Irrweg nach dem anderen sucht, als noch Verantwortung für das eigene Leben zu übernehmen.
    Es wird also eher nach der individuellen oder politischen Schuld bei anderen gesucht, als sich vielleicht selber auch als überlebt habendes Opfer den Umgang mit den Ereignissen zu erarbeiten.
    Das heißt aber ja nicht, daß Politik (als angewandte Gruppendynamik, wo jeder sich den bequemsten Weg sucht) da keine Verantwortung hätte, aber genau da müssten sich aber die klügeren Leute mit beschäftigen. Tun sie aber nicht. Herausragendes Beispiel ist die unsägliche Frau Merkel, aber auch so einige andere. Stattdessen wird immer nur über die ‚richtige‘ Ideologie gestritten – leider auch hier – und so ist es nur logisch, daß kein (!) Lernprozess stattfindet. Im Gegenteil, so pflanzt sich Dummheit fort, denn das Gegenteil von Dummheiten können auch immer nur Dummheiten sein. Wie z.B. das von Ihnen zitierte Gesetzesvorhaben. Oder derzeit der Position von AfD, ‚Grünen‘, Linken, SPD und Teilen der CDU beim Thema Iran. Alles das Gleiche in anderen Farben. Naja, und so entsteht auch immer die neue Bürokratie in einer wohlorganisierten Verantwortungslosigkeit.
    Natürlich fällt das irgendwann krachend in sich zusammen, i.d.R. durch einen Krieg (nein nicht Ukraine, Iran.., sondern hier, wahrscheinlich infolge an eine KI deligierte Verantwortung..).
    Tut mir leid, das macht nicht gerade Hoffnung, aber wir hatten nach WK II in Europa viele gute Chancen, haben sie aber nicht genutzt und werden sie jetzt nicht mehr nutzen, weil die Charakterköpfe mittlerweile fehlen. Vielleicht hilft ja noch mal Amerika..
    Jedenfalls halte die Reaktion der Forumsteilnehmer hier auf die Fragen, die sie berechtigterweise hier stellen, unübertroffen billig und intellektuell unterirdisch und es wird hier erkennbar und exemplarisch eine weitere Chance verspielt, aus den Fehlern aus der Vergangenheit zu lernen. Therapieresistent sozusagen. Und.. ’nach mir die Sintflut‘.

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      Ja, des Menschen Resilienzen, seine psychischen (Gegen-)Kräfte gegen die Unbill des Lebens, lieber KJN,

      als junger Assessor hatte ich 1994/95 eine „SED-Unrechtsbereinigungsbehörde“ in Leipzig, die Behörde zum Vollzug des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, VwRehaG (mit) aufgebaut.

      Und stehe bei dem anderen Verordnungsvorhaben noch ratloser da:
      https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_VwRehaGSch%C3%A4V.pdf?__blob=publicationFile&v=2

      Eine „Zersetzungsmaßnahme“ vor 40 Jahren, also ein DDR-Staatsmobbing soll Ursache heutigere Depressionen sein?

      Was ist eigentlich als eine solche Maßnahme zu qualifizieren?

      Wieso ist der Betroffene da noch immer nicht „drüber weg“ ?

      Wo sind seine Resilienzen? Wieso konnte er sie nicht aufbauen?

      Und daraus folgend: Was ist hier überhaupt „Ursache“?

      P.S.:
      Weder die, welche das Konzentrationslager überlebt hatten, noch die, welche aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft heimkehrten, hatten in den 1950er Jahren Zeit oder Willen, sich „mit so was“ auseinanderzusaetzen. Dieser Nabelschau.

      Sie haben wohl Recht: Krieg gebiert dann ganz andere Sorgen.

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        Warum lassen Sie nicht einfach mal die Opfer des NS (KZ-Überlebende) als inzwischen weitestgehende stumme Zeugen beiseite? Wir sind nicht mehr in den 1950igern und ob Sie solche näher kennen, weiß ich nicht. Dass es Mitglieder der AfD waren, die mit dem NS provozieren und damit auch NS-Opfer und deren Nachkommen triggerten, dürften auch Sie wissen. Bereits in der DDR – damals mit der Arroganz einer gut ausgebildeten jungen Frau – äußerte ich mich hinterfragend über Opferrenten. Es gab in meiner Familie Verfolgte des NS. Dies, die Diskussionen um den Begriff »Opfer« und die Frage, wie eine Demokratie mit dem Thema umgeht, ließen mich dann auch zum Buch »Opfer – Die Wahrnehmung von Krieg und Gewalt in der Moderne« von Svenja Goltermann greifen. Darin kann mensch auch lesen: „Wer jedoch als Opfer überhaupt benannt und anerkannt wird, war und ist eine Frage von Hierarchien und Macht – und damit ein eminent politisches Problem.“ In einer Demokratie wird darüber gestritten. Sie dagegen unterstellten mir bei Facebook sofort, dass ich einem Totalitarismus das Wort reden würde. Wie der Begriff »Opfer« umgangssprachlich verwendet und interpretiert wird, ist vom jeweiligen Sprecher und Hörer abhängig. Das Ziel in der Propaganda war »Opfer« zu delegitimieren. Walter Rothschild, um doch noch einmal auf NS-Opfer zurückzukommen, schrieb, soweit ich mich erinnere, in seinem Buch »Auf das Leben!« über einen Juden, der den Holocaust überlebte, sein Leben lang arbeitete und der als er Rentner wurde, sich mit seinen Erinnerungen konfrontiert sah. Mensch kann sein erfahrenes Leiden (verdrängen) aufschieben, das hebt es nicht auf. Ich habe viele ähnliche Geschichten gelesen, da ich wissen wollte, wie andere Familien mit der Vergangenheit umgehen, denn ich wollte meine Kinder unbedingt vor der transgenerativen Weitergabe schützen.

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