
Sexuell gequälte Frau – böser Mann: Eine solche Konstellation ich selbst schon erlebt, bei einem engen Freund. Sogar verschärft: arme schwarze Frau – böser weißer Mann. Es endete beinahe mit einem fatalen Fehlurteil.
Der Freund kam am Abend zu mir, um bei mir zu übernachten. Er arbeitete bei einem Bildungsträger in Berlin und sollte in Hamburg eine Dependance aufbauen. An dem Tag hatte er nach einer Putzkraft gesucht, für einen 450-Euro-Job. Eine Frau aus Afrika habe sich vorgestellt, erzählte er. Sie sei aggressiv gewesen und habe zwischendurch mit ihrem Freund telefoniert. Danach sei es noch schlimmer geworden. Sie habe ihn massiv bedrängt, weil sie unbedingt den Job haben wollte, da sie Geld brauchte. Es sei ihm komisch vorgekommen, er habe eine andere Person angestellt.
Monate danach rief mich der Freund fassungslos und völlig erschüttert an. Er hatte eine Anklage vom Landgericht Hamburg bekommen und die Ladung zum Prozess, weil er angeblich die Frau an den Busen gefasst und sie sexuell belästigt habe. Vernommen worden war er vorher nicht. Er fiel aus allen Wolken.
Ich hatte mit dem Freund in Köln studiert. Wir hatten oft zusammen gefeiert, auch im Karneval, und gemeinsame Reisen unternommen. Mit anderen bildeten wir jahrelang ein Clique. Er schwärmte zwar immer mal wieder von Frauen, hatte aber nie eine Freundin. Ich hielt ihn für asexuell, eher für schwul. In jedem Fall war er ein zurückhaltender, schüchterner, freundlicher Mensch. Dass er eine Frau in dieser Art angegriffen haben sollte, bei einem Vorstellungstermin für einen Minijob, hielt ich deshalb für ausgeschlossen. Dafür kannte ich ihn viel zu gut. Das sagte ich ihm.
Tränen und ein schlechter Dolmetscher
Am ersten Prozesstag schilderte das „Opfer“ als Zeugin unter vielen Tränen, wie mein Freund sie angefasst habe, auch am Po. Wie schrecklich ihr das gewesen sei. Und dass sie sich nicht habe wehren können. Ihre Aussage wurde von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt, obwohl sie nicht in ihrer Landessprache, sondern Englisch sprach und jeder im Saal, der Englisch verstand, mitbekommen konnte, dass er falsch übersetzte und ihre Darstellung noch verschärfte.
Der Vorsitzende Richter und der Staatsanwalt befragten die Zeugin über den Dolmetscher äußerst einfühlsam. Als ich als einziger Zuhörer mehrfach ungläubig den Kopf schüttelte, fuhr mich der Richter an: „Haben Sie etwas dazu zu sagen? Sind sie Zeuge? Waren Sie dabei?“ „Nein, aber der Angeklagte ist ein guter Freund von mir. Er hat mir unmittelbar nach der Begegnung mit der Frau von ihrem merkwürdigen Verhalten berichtet. Ich kann mich für ihn verbürgen. Er ist nicht an Frauen interessiert.“ Der Richter: „Schweigen Sie, sonst verweise ich Sie des Saals!“
Danach sagte eine sehr engagierte junge Beamtin der Abteilung des Landeskriminalamts für weibliche Opfer sexueller Gewalt aus, die sich als Feministin vorstellte. Sie hatte die Frau nach ihrer Anzeige vernommen und war erkennbar voller Empathie für sie. Weil sie ihre Darstellung für absolut glaubwürdig hielt, hatte sie, wie sie auf Nachfragen des Gerichts bestätigte, es für überflüssig erachtet, Ermittlungen anzustellen und meinen Freund mit den Anschuldigungen zu konfrontieren. Auch die Staatsanwaltschaft hatte es deshalb unterlassen, ihm rechtliches Gehör zu gewähren. Verlesen wurde ferner das Gutachten eines Psychologen, der der Frau eine schwere Traumatisierung bescheinigte, obwohl er sie überhaupt nicht näher befragt hatte.
Nach dem ersten Prozesstag sagte die Verteidigerin meines Freunds zu ihm: „Es sieht sehr schlecht für Sie aus. Das Gericht und der Staatsanwalt wollen der Frau unbedingt glauben. Es kann gut sein, dass Sie ins Gefängnis kommen.“
Das „Opfer“ gesteht
Am nächsten Morgen nahm die Anwältin die Zeugin ins Kreuzverhör. Weshalb sie nach der angeblichen sexuellen Misshandlung, die sie laut ihrer Aussage auch körperlich verletzt habe, nicht sofort zu einem Arzt gegangen sei oder sich anderweitig Hilfe geholt, sondern stattdessen in aller Ruhe ihre Tochter vom Kindergarten abgeholt habe und mit ihr in den Zoo gegangen sei und sich erst Tage danach bei der Polizei gemeldet habe? Warum sie erst acht Wochen später den Psychologen aufgesucht habe, der nichts anderes getan hatte, als ihre Darstellung zu protokollieren? Ob sich wirklich alles so zugetragen habe, wie sie behauptete? Oder ob sie nicht einfach nur sauer gewesen sei, dass sie die Putzstelle nicht bekommen hatte, und sie sich die Anschuldigungen deshalb bloß ausgedacht habe?
Das vermeintliche Opfer, in die Enge getrieben, gab es schließlich zu. Ihr Freund habe sie überredet, sich an dem weißen Mann zu rächen, weil er ihr den Job nicht gegeben hatte. Mein Freund wurde daraufhin freigesprochen – mangels Beweisen, nicht wegen erwiesener Unschuld. Über seine völlig grundlose Beinahe-Verurteilung kam er auch deswegen nicht hinweg. Jahre später starb er vereinsamt in seiner Berliner Wohnung. Erst nach mehreren Tagen fand ihn eine Nichte.
Das erfundene Opfer blieb unbehelligt, obwohl auch eine uneidliche Falschaussage vor Gericht strafbar ist. Der Dolmetscher bekam sein Geld, obwohl er falsch übersetzt hatte. Das Gericht ging nach Hause, als wäre nichts passiert. Niemand berichtete darüber.
Rührselige Geschichten, die sich so oder ähnlich zugetragen haben mag. In der Tat kommt derartiges vor, wer wollte das bestreiten. Aber es gibt auch eine gesellschaftliche Ebene in der Fernandez/Ulmen-Angelegenheit, und nur diese ist interessant, denn anderweitig sind Frau Fernandez und Herr Ulmen doch eher Promis, die für wenig stehen als für sich selbst. Die gesellschaftliche Ebene indes ist hier schon relevant, wer das als Mann relativiert, rennt mit chauvinistischen Scheuklappen durch die Welt. Ulmens Witzchen und Filmchen sehen sich aus heutiger Sich† sehr anders, er breitet seine Phantasien dort immerzu aus, und wer den Medienbetrieb ein wenig kennt, dem drängt sich doch der Verdacht auf, dass Frau Fernandez sich das nicht leicht gemacht hat.
Wo es aber gerade um Männer und Frauen geht: So ganz zutreffend war Ihre Aussage wohl kaum, die Texte von Liane Bednarz seien nur vorübergehend off. Sie sind es bis heute. Haben Sie gut gemacht, das mit dem Aussitzen!
Ja, weder öffentliche Empörung noch mediale Kampagnen dürfen Beweise ersetzen. Die Unschuldsvermutung gilt auch bei Vorwürfen sexueller Gewalt.
Problematisch aber, aus einem möglichen Fehlurteil und einer mutmaßlichen Falschbeschuldigung eine Erzählung darüber zu machen, dass allen Opfern geglaubt werde. Die Realität sieht meist anders aus. Viele Betroffene sexueller Gewalt erleben Zweifel, Schweigen, mangelnde Beweise und eingestellte Verfahren
Die Überschrift und Aussage in meinem Text beziehen sich auf den geschilderten konkreten Fall, wo alle bis auf die Anwältin meines Freunds und ich der Frau unbedingt glauben wollten. In vielen anderen Fällen ist es leider genau umgekehrt. Das ändert aber nichts an Ihrer Aussage, dass ein mediale Kampagen wie im aktuellen Fall nicht den Blick dafür verstellen darf, dass es auch anders gewesen sein kann als Fernandes es darstellt. Genau das meint die Unschuldsvermutung, die nicht eine bloße Floskel sein darf. Auch ein Beschuldigter und selbst ein überführter, verurteilter Täter trägt Menschenwürde.
Ja, die juristische Aufarbeitung sollte jeder, der nicht manipuliert werden will, abwarten. Ich empfehle zu dem Thema ‚Opfer‘ (Opferinszenierung) ausdrücklich und gegen meine allzu oft bestätigten Vorurteile gegen den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk das „Philosophische Radio“ auf WDR 5 mit Jürgen Wiebecke, hier mit der m.E. sehr reflektierten Maria-Sybilla Lotter. Es wird in der Folge klar, wie die Opfer-Erzählung aufgrund der bereitwilligen Wahrnehmung (und ich sage: der Interessenlage von NGOs und sonstigen politisch interessierten Kreisen) allzu oft zur Opfer-Inszenierung gerät.
Mit etwas Lebenserfahrung weiß man jedoch, daß wirklich geschädigte Opfer nur insoweit von von der Beschäftigung mit der erlittenen Taten profitieren können, als daß es die Ursache für ihr Trauma offenlegt. Danach wird Abstand zum selbsterhaltenden Gebot. Denn jedes tatsächliche Opfer weiß, wie sein Trauma mit eigener Scham zusammengeht. Das macht die mediale Inszenierung in diesen Zeiten so obszön.
https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-das-philosophische-radio/index.html
KJN: Vielen Dank für den Link. Ich habe mir das Buch »Opfer« gekauft und auch schon begonnen es zu lesen. Denn ich lese lieber den Langtext. Maria-Sibylla Lotter lotet in ihrem Buch an unterschiedlichen Beispielen die Auseinandersetzung, auch wissenschaftliche, um den Begriff »Opfer« und die damit verbundenen Begriffe (Trauma, Gewalt, Hass usw.) aus. Der Begriff »Opfer« ist heute eben kein reines Schimpfwort mehr, wie Bodo Walther im Blog öfter behauptete und wie er ihn vielleicht selbst empfinden mag, sondern hat einen Bedeutungswandel durchlaufen, wie ich bereits anhand des Buches »Opfer« der Historikerin Svenja Goltermann zu zeigen versuchte. Ich bin dafür Zweifel vorzubringen, nur in dem Beitrag von Ludwig Greven kommen diese gleich noch mit weiteren Stereotypen (arme schwarze Frau – böser weißer Mann), damit mit zwei weiteren sogenannten „Opfergruppen“ und einen Seitenhieb auf den Rechtsstaat daher. Das mag authentisch anmuten, bietet jedoch zusätzliches Empörungspotential. Um mal weibliche Authentizität einzubringen: Als Jugendliche hatte mir ein Lehrmeister – es war ihm unangenehm mit mir alleine in einem Lehrmeisterzimmer zu sitzen – von einer angeblichen Falschbehauptung erzählt, in deren Folge sein Kollege seinen Job verlor. Zweifel bekommt frau oft gratis geliefert.
Liebe Kerstin,
ich bin im Alter von 24 Jahren um 90.000 DM aus einer Notlage freigekauft worden. Denen, die das einfädelten: Mein herzlicher Dank!
Ein engagiertes Team der Otto-Benecke-Stiftung erklärte mir 1985 in einem 7-Tages-Lehrgang, wie man sich an einer westdeutschen Hochschule mit welchem Erfolg bewirbt und was die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätze ist. Auch dafür: Herzlichen Dank.
Geduldige Dozenten haben mir das mit dem Recht beigebracht. Auch dafür herzlichen Dank.
Ja, der Mensch wird manchmal Opfer eines Unglücks. Und es ist ein grosses Glück, wenn er dann auf Menschen trifft, die ihn aus seinem Unglück wieder herauszuhelfen. Und die dieses Ziel haben.
Und dann gib es noch eine BundesOPFERbeauftragte, die hat einen Dienstposten von B 6, besoldet mit 11.335 Euro monatlich inne dafür, dass sie arme beklagenswerte Opfer durch die Manege führt.
Und die hat ein völlig gegenteiliges Interesse.
Liebe Kerstin, danke für die positive Rückmeldung, aber was mir das mit der unangenehmen Zusammenkunft in dem Lehrmeisterzimmer sagen soll, habe ich nicht verstanden.
Wie Ihnen, Bodo Walther, geholfen wurde, haben Sie eindrücklich beschrieben. Ob dies alles im Ehrenamt geschah, kann ich nicht beurteilen. Sie sind selbst als Zeitzeuge aufgetreten. Ich denke, das Buch von Maria-Sibylla Lotter dürfte Sie in vielem bestätigen, denn die Autorin beschreibt die Ausdehnung der Begriffe seit den 1970igern und geht auf die Rolle von Opfern in der Gesellschaft, die Zuschreibungen usw. ein und benennt dabei auch mögliche Fehlentwicklungen. Ich war z. B. erstaunt, wie wenig Traumatisierte wirklich eine PTBS entwickeln.
KJN: Meine Erzählung über die Zusammenkunft im Lehrmeisterzimmer sollte als Reaktion auf den Beitrag von Ludwig Greven verstanden werden.
Natürlich könnte das rechtskräftige Urteil falsch sein. Das kann jedes Urteil sein. Hier mit einem Fall zu kommen, bei dem ein Angeklagter freigesprochen wurde, um zu zeigen, dass auch im Fall Fernandez vs. Ullmen der Angeklagte am Ende freigesprochen werden könnte – das ist schon außergewöhnlich.
Wenn eine Frau solche Anschuldigungen zur Anzeige bringt, dann ist es Sache der Polizei und der Staatsanwaltschaft, diesen Anschuldigungen nachzugehen. Die Staatsanwaltschaft muss die Beweise ermitteln lassen und vorlegen – oder eben nicht, wenn es keine gibt – , aber nicht die Frau. Die bringt die Sache zu Anzeige und überlässt den Rest den Ermittlern.
Ich will nochmal genauer darstellen, was mich an Ihrem Artikel so stört. Nehmen wir an, Sie machen ein Ihnen ergangenes Unrecht öffentlich. Z.B. jemand sei bei Ihnen eingebrochen, habe Ihre Wertgegenstände geklaut und den Rest des Hauses verwüstet. Und nun wird Ihnen erzählt, dass in edinem anderem, „ähnlichen“ (!) Fall einen Versicherungsbetrug stattgefunden hat, aber dieser Betrug wurde vor Gericht rechtzeitig aufgedeckt.
Dann würden Sie doch wahrscheinlich sagen, prima, aber was hat das mit meinem Einbruch zu tun? Wenn dann nicht weiter ermittelt wurde, weil Sie nach Spanien gezogen sind, würden Sie sich wahrscheinlich beschweren.
Aber wenn jetzt ein Verdächtiger ermittelt wird und dessen Anwalt Ihnen sagt, Ihre Darstellung von dem Einbruch wäre leider verzerrt und würde in Teilen nicht der Wahrheit entsprechen, dann hätten wir, die Öffentlichkeit, doch wohl keinen Anlass zu glauben, dass dieser Verdächtige mit der Sache gar ncihts zu tun hatte und dass Sie genauso wahrscheinlich ein Versicherungsbetrüger sein könnten und gar kein Einbruch stattgefunden hat?
Aber davon abgesehen sollten wir uns raushalten und die Ermittler ihre Arbeit tun lassen. Wichtiger als die schräge Vorstellung von den Wahrscheinlichkeiten, wer was getan haben könnte oder nicht getan haben könnte, ist die völlige Verfehlung dessen, was die Öffenltichkeit tatsächlich angeht: dass es hier noch gar keine vernünftige Gesetze gibt. Und kein Bewusstsein über die Qualität der Schuld, um die es hier geht.
Hier geht es nicht darum, wie Sie im letzten Artikel dazu behauptet haben, darzustellen, dass virtuelle Vergewaltugung schlechter wäre als reale Vergewaltigung (das ist sie sicher nicht). Sondern es geht darum festzustellen, dass es sowas wie virtuelle Vergewaltigung überhaupt gibt. Dass sie ein Straftatbestand sein sollte. Hier ist ein Problem sowohl in der öffentlichen Wahrnehmung und in der Recvhtspraxis. Das erst zutage getreten ist, als der Verdächtige, Christian Ulmen, namentlich bekannt geworden ist. Frau Fernandes hat die Taten selbst schon v or 10 Jahren (!) benannt. Dies ist ein reales Problem mit der Öffentlichkeit. Wie und wo der Straftatbestand dann auf der Skala der Straftatbestände einzusortieren ist, folgt erst später und ist jetzt nebensächlich.
Kein Außenstehender kann wissen, was genau zwischen Fernandes und Ulmen geschehen ist, selbst vieles darauf hindeuten mag, dass er das getan hat, was sie ihm vorwirft. Mit meinem Beitrag wollte ich lediglich vor diesem Hintergrund das Schicksal eines engen Freundes schildern, dem bitteres Unrecht geschehen ist. Welche Schlüsse Sie oder andere daraus ziehen, bleibt Ihnen überlassen. Und ich bleibe dabei, dass eine reale Vergewaltigung noch viel schlimmer ist als eine Bloßstellung im Internet. Denken Sie nur daran, was die Hamas-Terroristen Kindern, Mächen, Frauen, auch Männern am 7. Oktober 2023 angetan haben. Dass man eine Frau zu Tode vergewaltigen kann, wäre mir nie in den Sinn gekommen. Deshalb sollte man sich auch davor hüten, jetzt eilig ein Gesetz auf den Weg zu bringen, sondern die juristische Behandlung dieser neuen Delikte unabhängig von dem aktuellen Fall in Ruhe diskutieren.