Ich freue mich über jeden und jede, die für die offene Gesellschaft und die Meinungsfreiheit eintritt. Sie ist bei uns in keinem guten Zustand. Deshalb hat Harald Stollmeier Recht, wenn er dafür eintritt, Karl Poppers offene Gesellschaft zu bewahren und festhält: „Wir müssen bloß begreifen, dass wir sie für die Anderen zu bewahren haben. Für uns selbst bewahren wir sie automatisch mit.“ Und doch hat Popper selbst einen entscheidenden Vorbehalt gegen die Freiheit für die Andersdenkenden formuliert, auf den Stollmeier nicht eingeht. Der ist aber wichtig.
WeiterlesenHolocaustleugnung
Weg mit dem Verbot der Holocaustleugnung!
In Deutschland, Österreich und einigen anderen Länder ist die Leugnung des Holocausts eine Straftat. Zu Unrecht. Demokratien sollten Meinungen nicht unter Strafe stellen.