In der „Welt“ erschien die meines Erachtens bisher klügste Verteidigung des Burka-Verbots. (Ich benutze das Wort für das Verbot, das Gesicht zu verschleiern. Der Vollschleier in jeder Form ist nämlich in Frankreich verboten, nicht allein das Tragen jenes mobilen Zelts, das man Burka nennt). Hier ist das Interview mit der französischen Philosophin und Feministin Elisabeth Badinter:
http://www.welt.de/print/die_welt/kultur/article13189066/Hier-ist-doch-nicht-Afghanistan.html
Was an der Position Badinters gefällt ist, erstens, ihre klare republikanische Gesinnung; zweitens ihre Weigerung, dem Islam eine negative Sonderstellung unter den monotheistischen Religionen einzuräumen; und drittens in dem Zusammenhang ihre klaren Worte gegen die Islamophobie: „Der Kampf gegen den radikalen Islamismus gehört genauso geführt, wie jener zur Durchsetzung des Respekts vor dem Islam.“ So isses.Weil also Frau Badinter mir so sympathisch, ihre Haltung so meilenweit entfernt ist von jener kläffenden Islamfeindlichkeit, die im Kern nur Fremdenhass kaschieren soll – genau deshalb muss ich mir zwei ihrer Argumente genauer vornehmen.
Erstens: Auf das Argument, das Gesetz gegen die Verschleierung führe dazu, dass die betroffenen Frauen nicht mehr aus dem Haus gehen und dadurch noch mehr isoliert werden, antwortet Badinter: „Na und? Im Namen dieses idiotischen Arguments werden in Schwimmbädern geschlechtlich getrennte Öffnungszeiten eingerichtet, obwohl das gegen das Gesetz der republikanischen Gleichheit verstößt. Auch da hört man immer wieder: ‚Ja, aber sonst gehen ja diese Frauen gar nicht mehr ins Schwimmbad.’ Wen kümmert’s? Diese Frauen isolieren sich doch selbst, in dem sie den Blickkontakt verweigern! Na dann bleiben sie eben zu hause, was soll’s? Deswegen werden wir doch nicht unsere republikanischen Gesetze ändern.“
Hm. Man kann wohl kaum ernsthaft behaupten, dass die Einrichtungen von Frauenbadezeiten im Schwimmbad „gegen das Gesetz der republikanischen Gleichheit“ verstößt. In vielen Saunen gibt es solche Zeiten längst, nicht auf Verlangen von Musliminnen, sondern von Feministinnen oder schlicht von Frauen, die nicht angeglotzt werden wollen oder die sich einfach nackt in der Nähe nackter Männer unwohl fühlen. Man wende nicht ein, dass die Sauna etwas anderes sei als das Schwimmbad. Gewiss: wir sehen das so. Aber noch die – durchaus republikanischen – Revolutionäre, die Frankreich zur Republik machten, würden vermutlich vor Schock ohnmächtig werden, könnten sie sehen, was viele Frauen in unseren Schwimmbädern oder gar an unseren Stränden tragen – oder eben nicht tragen. Die Republik war durchaus auch Ergebnis einer Revolte prüder Bürger gegen aristokratische Zügellosigkeit. Die Sensibilität für das Schickliche – das Schamgefühl – ist eben nichts ein für alle Male Festgelegtes, allem Bemühungen der Religionen zum trotz. Schon gar nicht gibt es diesbezüglich ein „republikanisches Gesetz“, das gemeinsames Saunen, Baden oder etwa Turnen vorschreibt.
Was übrigens das Turnen angeht, so gestehe ich, dass mir bei der Vorstellung gemeinsamen Turnens von Jungen und Mädchen, wie es in Berlin etwa in der Grundschule und so weit ich weiß in den unteren Klassen der Oberschule vorgeschrieben, jedenfalls üblich ist, zumal mit einem männlichen Sportlehrer, nicht ganz wohl ist. Und das mit Grund, aufgrund mir bekannter Vorfälle; und obwohl ich weder Moslem noch Christ noch Jude bin. Es geht um das Schamgefühl junger Mädchen, um die Frage, welche Grenzen sie ziehen und von männlichen Lehrpersonen respektiert haben wollen. Am wenigsten empfänglich für diese heiklen Grenzen sind meiner Erfahrung nach ehemalige Lehrerinnen der DDR. „Nun hab dich nicht so! Zieh dich schon aus! Es guckt ja keiner, und außerdem gibt es da noch gar nichts zu gucken!“ So kann schon das Umziehen vor dem Sportunterricht zur Qual werden. Ist es „republikanisch“, nicht auf die Empfindlichkeiten junger Mädchen zu achten?
Ganz allgemein gesagt, und jenseits der Frage der Schamgrenzen: Zuweilen wird Gleichheit durch ungleiche Behandlung erreicht. So erzielen Mädchen in der Regel durch nach Geschlecht getrennten Unterricht in den Naturwissenschaften bessere Leistungen. Kurz und gut: Mit Jesus von Nazareth wäre die Frage an Frau Badinter zu stellen: Ist der Mensch für das Gesetz da oder das Gesetz für den Menschen?
Zweitens: Der wohlfeilen Argumentation, die Frauen hinter dem Schleier seien die willenlosen Instrumente ihrer Männer, weshalb man nicht ihre Rechte als Bürgerinnen verletze, wenn man sie von dieser Knechtschaft befreit, folgt Frau Badinter nicht. Im Gegenteil. Mit dem Hinweis, etwa ein Drittel der zweitausend Burka-Trägerinnen in Frankreich – man stelle sich vor: man macht extra ein Gesetz gegen 2000 Frauen! – seien Konvertitinnen, stellt sie klar, dass die meisten dieser Frauen sich sehr bewusst für dieses Kleidungsstück entschieden haben. (Man könnte zwar mit Daniel Dennett in „Breaking the Spell“ argumentieren, sie seien vom radikalen Islam wie von einem Parasiten befallen, der ihre Hirne steuert, so wie manche Parasiten das Verhalten der von ihnen befallenen Mäuse und Ratten steuern, und zwar dergestalt, dass diese Tiere entgegen ihrem Instinkt die Aufmerksamkeit von Katzen auf sich ziehen. Denn der Parasit muss, um sich zu reproduzieren, in einen Katzenmagen gelangen. Jedoch würde dieses Argument verminderter Zurechnungsfähigkeit aufgrund des Befalls mit einem „Religions-Mem“ nach Dennett für alle Anhänger einer Religion gelten.) Nein, Frau Badinter betrachtet, wie viele Islamkritiker, den Vollschleier „als Sinnbild für den Angriff von radikalen Islamisten“; um eine „Provokation“, während das Gesetz dagegen „an unsere gemeinsamen Werte und Regeln erinnert“.
Es geht also um eine politische Demonstration und um ein Gesetz dagegen.
Bekanntlich bin ich anderer Meinung als jene Beobachter, die wie Frau Badinter im Kopftuch – oder im Vollschleier – kein primär religiös-kulturelles, sondern ein explizit politisches Symbol sehen. Aber wenn wir für das folgende Gedankenexperiment einmal dieses Stück Stoff so sehen wollen – als eine Art Fahne einer radikalen und verfassungsfeindlichen Ideologie also: Was folgt daraus für eine Demokratie? Nehmen wir eine andere Fahne, die zu Recht als Symbol für den „Angriff“ auf „unsere gemeinsamen Werte und Regeln“ galt und gilt: die rote Fahne der Kommunisten. Hinter dieser Fahne stand zu den Zeiten, als ihr in Frankreich nicht bloß 2000, sondern zwei Millionen und mehr folgten, in den von den 1930er bis zu den 1970er Jahren also, eine Idee, der schon Abermillionen zum Opfer gefallen waren; eine hochgerüstete Staatsmacht, die den Westen offen mit der totalen Vernichtung drohte und ein Völkergefängnis betrieb; eine zentralistisch organisierte Kaderpartei mit ihren vielen Massen- und Frontorganisationen. Und was befahl das „das republikanische Gesetz der Gleichheit“? Wurde diese Fahne verboten? Wurde diese Partei verboten? Gab es Berufsverbote gegen kommunistische Lehrer und Lokführer? Nichts von alledem. Bis heute ehrt Frankreich seine Intellektuellen, die mit der PCF sympathisierten, und bis heute sind die Trotzkisten eine politische Kraft im Land.
Man kann das für verrückt halten. Ich aber ehre Frankreich, weil es nicht der antikommunistischen Hysterie und der Verbotswut verfiel, die in der Bundesrepublik herrschte; weil es nicht bereit war, die Bürgerrechte im Namen der „wehrhaften Demokratie“ und der „gemeinsamen Werte und Regeln“ zu beschneiden, wie das hier im Namen der schnell erfundenen „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ geschah, nachdem man feststellte, dass man im Namen der Verfassung keine Berufsverbote erlassen konnte. Aber gerade das Beispiel der Kommunisten zeigt, dass es beim Burka-Verbot nicht um den Schutz der Republik geht, die ganz andere Herausforderungen bewältigt hat, sondern um Symbolpolitik gegen den Islam. Eine Symbolpolitik, die Nicolas Sarkozy initiierte, weil er gegenüber den Rechtsradikalen um Marina LePen mit dem Rücken zur Wand steht, und weil – leider, leider! – die Banlieus ruhig bleiben, so dass er keinen Anlass zu „Kärcher“-Reden bekommt. Einer Symbolpolitik, der sich keine der Parteien entziehen konnte, weil der Islam unbeliebt ist und es eben immer leicht ist, an einer kleinen Minderheit ein symbolisches Exempel zu statuieren, und sehr schwer, im Namen einer winzigen – und, zugegeben, im Falle der Burka-Trägerinnen unsympathischen – Minderheit die Bürgerrechte zu verteidigen. Wie mir ein wichtiges Mitglied der Redaktion einer bedeutenden Tageszeitung neulich beim Kaffee sagte: „Ich könnte Ihnen Recht geben, dass die Burka unsere Rechtsordnung nicht gefährdet. Aber warum legen Sie sich für die paar Burka-Trägerinnen so ins Zeug?“
Weil die Freiheit stückweise stirbt. Deshalb.