Als ich im Sommersemester 1968 an der Universität Tübingen mit dem Studium der Germanistik begann, besuchte ich die Vorlesung des hochgerühmten Hölderlinspezialisten Friedrich Beißner. Da das Sommersemester von schweren Turbulenzen der Studentenbewegung geprägt war (Auslöser war das Attentat auf Rudi Dutschke am 11. April 1968), konnte es nicht ausbleiben, dass Aktivisten vom Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS) in die Vorlesung stürmten, um über die Hintergründe des Attentats – die Hetze der Springer-Presse – zu diskutieren. Der Professor, damals schon hochbetagt, verlangte eine Abstimmung des vollbesetzten Auditoriums. Da die SDS-Studenten ahnten, dass sie keine Mehrheit bekommen würden (Tübingen war eben nicht Berlin), lehnten sie die Abstimmung ab, drängten den Professor vom Vorlesungspult und begannen ihre spontanen Reden. Als die Studenten „ab-stim-men! ab-stim-men!“ skandierten, führte ein „Genosse“ aus, eine Abstimmung sei „nur formaldemokratisch“, während sie eine „inhaltliche Demokratie“ verträten. Als Neuling im akademischen Betrieb und mit der linken Sprachregelung noch nicht vertraut war mir der Unterschied zwischen „Inhalt“ und „Form“ bei demokratischen Abstimmungen noch nicht geläufig.
Der unschöne Vorfall hinderte mich in der Folge nicht, selbst dem SDS beizutreten und mich später einer maoistischen Studentenorganisation anzuschließen. Über die Zeit als maoistischer Kader habe ich an dieser Stelle Rechenschaft abgelegt. Als ich mich 1974 aus der linksradikalen Szene löste und den Lehrerberuf ergriff, vergaß ich die kleine Tübinger Episode wieder, weil das Tagesgeschäft eines Lehrers so viele Kräfte absorbiert, dass man kaum Zeit hat, Vergangenes zu reflektieren. Erst als ich Zeuge wurde, wie sich der Vorfall aus dem Tübinger Hörsaal unter anderem Vorzeichen wiederholte, fiel er mir als früher Sündenfall wieder ein. Mit den Schülern meines PW-Leistungskurses hatte ich mich einem Projekt zur Unterstützung einer Schule in Burkina Faso angeschlossen. Wir hatten bei Schülern und Eltern Geld gesammelt und wollten es einer Hilfsorganisation für Afrika überreichen. Während der Veranstaltung stürmten linksradikale „Antiimperialisten“ das Podium. Sie beschimpften Schüler, Lehrer und Helfer als Agenten des Neokolonialismus und ließen die Veranstaltung im Chaos versinken. Ein geistesgegenwärtiger Schüler konnte gerade noch die Spendenkasse retten. Schlagartig kam mir der Vorfall in der Vorlesung von Professor Beißner wieder in den Sinn. Er gewann eine neue Bedeutung und kam mir jetzt vor wie das Ur-Erlebnis des Totalitären, einer Haltung, die sich nicht mehr an Spielregeln hält, sondern das Gegenüber mit physischer Präsenz und Drohgebärden überwältigt. Das wichtigste Mittel der Einschüchterung ist dabei, dem politischen Gegner („Feind“) das freie Wort zu verwehren.
In der Folgezeit reagierte ich besonders sensibel, wenn ich lesen musste, dass an irgendeiner Universität ein Professor niedergeschrien, dass ein nicht genehmer Politiker am Reden gehindert oder gesellschaftliche Gruppen mit der „falschen“ weltanschaulichen Ausrichtung physischer Gewalt ausgesetzt waren. Solche Vorfälle gibt es bis heute die Fülle. Ein in dieser Hinsicht trauriger Ort ist die Humboldt Universität zu Berlin. Dort besetzten nach der (vorläufigen) Entlassung des ehemaligen Stasi-Offiziers Andrej Holm Studenten das Institut für Sozialwissenschaften (ISW). Ursprünglich war ihre Forderung nur die Wiedereinstellung des Dozenten Holm. Angefeuert von außeruniversitären linksradikalen Kräften, denen die Studenten freien Zugang zu den besetzten Seminarräumen gewährten, wurde daraus ein Kampf gegen „militärische, diskriminierende und menschenfeindliche Lehrinhalte“ („Manifest“ der Besetzer) und für die Besetzung von Wohnhäusern, die sie als „Selbstorganisation des städtischen Lebensraumes“ verklärten. Pünktlich zu Beginn der Semesterferien brachen Besetzung und Protest zusammen. Die vorlesungsfreie Zeit war dann doch wichtiger als die Behauptung des „herrschaftsfreien Raumes“. Beim Abzug hinterließen die Besetzer ein verwüstetes Institut: mit Farbe besprühte Wände, zerbrochenes Mobiliar, Schmähparolen niedrigsten Niveaus an den Wänden („Die Uni muss sterben, damit wir lernen können!“)
Nebenbei bemerkt: Am 22. Juni 2017 jährt sich zum 250. Mal der Geburtstag von Wilhelm von Humboldt, der die HU gegründet hat. Was würde er empfinden, wenn er solche wissenschaftsfeindlichen Sprüche an den Wänden „seiner“ Universität lesen könnte?
Der Gesinnungsterror, der sich in der Zeit der Institutsbesetzung austobte, hat eine Vorgeschichte. Vor zwei Jahren wurde in dem anonymen Blog „Münkler Watch“ Kommentare zu den Vorlesungen des Politologen Herfried Münkler veröffentlicht, die ihn als „Kriegstreiber“ verunglimpften. Die Diktion der Invektiven deutete darauf hin, dass es sich um universitätsfremde „Autoren“ handelte, die in Münkler einen willkommenen „Feind“ sahen, an dem sie ihren „antiimperialistischen Kampf“ austoben konnten. Sein Buch „Der große Krieg“ haben sie, wenn sie es je gelesen haben, bestimmt nicht verstanden. Auch die diesjährigen Institutsbesetzer machten einen Abstecher in den Trakt, in dem sich Münklers Amtszimmer befindet. Dort legten sie Monsterpuppen aus und sprühten Hassparolen an die Wand. Ähnliche Schikanen mussten schon der Historiker Jörg Baberowski, der Soziologe Michael Makropoulos und der Migrationsforscher Ruud Koopmans erdulden. An der ehrwürdigen HU ist ein Klima der Einschüchterung und des Hasses gegen Andersdenkende entstanden, das mit der Freiheit von Forschung und Lehre nichts mehr zu tun hat.
Eine überaus traurige Rolle spielten Instituts- und Universitätsleitung. Sie gaben nicht nur dem Druck der Studenten nach und nahmen die fristlose Kündigung Holms gegen eine „Abmahnung“ wieder zurück. (Was machen eigentlich gekündigte Dozenten, denen keine Kampftruppen zur Verfügung stehen?) Die Besetzung des Instituts wurde auch dann noch toleriert, als universitätsfremde Personen den Protest gekapert hatten und in den Räumen des Instituts wüteten. Das Recht der Studenten, regulär studieren zu können, wurde grob missachtet. Den größten Schaden trug die akademische Freiheit davon, das akademische Gesetz, wonach man Meinungsverschiedenheiten herrschafts- und gewaltfrei austrägt. Der Universitätsleitung scheint das Lebenselixier akademischer Arbeit – die geistige Freiheit – nicht mehr viel zu bedeuten.
Die Humboldt Universität zu Berlin, die schon in zwei Diktaturen (NSDAP und SED) akademische Unabhängigkeit und geistige Freiheit verloren hatte, hat es nicht verdient, von einer feigen Universitätsleitung an einen radikalen Gesinnungsterror ausgeliefert zu werden.
Die volle Wahrheit mutete Merkel den Deutschen nicht zu
FREUNDE AUF DIE BARRIKADE
Wie das Totalitäre beginnt
… das Totalitäre ‚regiert‘ seit ’33 in Deutschland.
Haven’t they learnt a thing? Merkel’s government ‚hoping to bring in 12 MILLION migrants‚
… o.t.: Schwatzwutz in action!
@Opa
… oder so: ‚Robin Alexander folgert, dass die Grenzen also nur deshalb offen blieben, weil sich „in der entscheidenden Stunde schlicht niemand“ gefunden habe, der „die Verantwortung für die Schließung“ habe übernehmen wollen. Im Volksmund nennt man das Feigheit.‘
@dbh: Wenn man schon mit dem Deutschen Herbst argumentiert, sollte man eher die andere Perspektive bemühen. Und die sieht ganz anders aus.
Zum Hintergrund: Ulrike Meinhof, ideologischer Kopf der Baader-Meinhof-Bande, hatte die verschwurbelte Idee, daß, nachdem die „werktätigen Massen“ schon nicht von sich aus die Revolution zu ihrer eigenen Befreiung vom Zaun brachen, nachgeholfen werden müsse – und zwar, indem sie sich gegen einen Polizeistaat auflehnten. Da der nicht da war – die BRD war keiner -, mußte er erst dadurch herbeigeführt werden, indem der Staat, durch gezielte Anschläge provoziert, immer mehr Polizei schaffe und repressiver würde, bis er schließlich ein richtiger Polizeistaat sei. Der Plan war ein Spiel über mehrere Banden und eigentlich völlig gaga. Aber liest man die Dokumente aus der damaligen Zeit, wäre er durchaus im Bereich des möglichen gewesen, denn über genau dieses hingehaltene Stöckchen sprangen BILD-Zeitung, FJS und anderen Hardliner der Unionsparteien bereitwillig herüber. Ob aus Torheit oder Kalkül: Strauß und Springer hätten sich zu Erfüllungsgehilfen der Baader-Meinhof-Bande gemacht.
Sprung ins Jahr 2015. Wieder macht eine Verbrecherbande die Lande unsicher; diesmal in Syrien und im Irak. Sie behauptet von sich, die einzig wahre Schutzmacht der Moslems zu sein. Als solche kommt ihr eine von einem Straftäter angeführte „Bewegung“ gerade recht, die sich auch genausogut „Propagandistisch Erste Garde in Diensten Al-Baghdadis“ nennen konnte (die Anfangsbuchstaben passen jedenfalls) und deren Ziel es war, Moslems unter Generalverdacht zu stellen. Jeder von dieser „Bewegung“ bejubelte Angriff auf Moslems war ein Argument mehr, das Al-Baghdadis Anspruch untermauerte, und umgekehrt waren die Millionen Europäer, die sich an die chistlich-abendländischen Werte der Hilfsbereitschaft und Nächstenliebe erinnerten, etwas, was die Al-Baghdadi-Bande partout nicht brauchen konnte.
Und in dieser Situation hatte die Bundesregiuerung die Wahl, ob sie sich wie Helmut Schmidt und Gerhart Baum verhalten wollte oder wie etwa Strauß und Dregger. Sie hat sich dafür entschieden, keine Bilder zu produzieren, die für die Al-Baghdadi-Bande kostenloses Propagandamaterial darstellte und diese behaupten lassen konnte, nur im „Islamischen Staat“ seien Moslems wirklich sicher.
Sehr geehrter Herr Krempel,
könnte es nicht sein, daß sich Frau Meinhof und ihre „Mitverschworenen“ als eine revolutionäre Avantgarde fühlten – in ähnlicher Weise, wie Lenin die kommunistische Partei sah, die er als eine kämpferische Elite von Berufsrevolutionären betrachtete? Somit könnte man Frau Meinhofs Denkansatz als eine Abwandlung (oder Entartung?) des marxistisch-leninistischen Ansatzes von der Partei als revolutionärer Elite ansehen.
@Linkenhasser: Die Baader-Meinhof-Bande sah sich in der Tat als „Avantgarde der Revolution“, wie unter anderem zeitgenössische Artikel nahelegen (etwa dieser aus der Zeit von 1984) oder ihre eigenen Verlautbarungen. Im Unterschied zu Lenin und Trotzki, die selbst zur Tat schritten und ihren Putsch später (nachdem sie die Gegner militärisch bezwungen hatten) zur Revolution verklärten, läßt jene Revolution, von der Ulrike Meinhof und Genossen träumten, nach wie vor auf sich warten.
… muhahaha! B. P. zum Erdolf, ‚Schneiden Sie Herrn Böhmermann die Eier ab, damit er sich nie wieder über Präsidenten mit kurzem Schwanz lustig macht – und dem OB von Gaggenau gleich mit. Ergebenst, Ihr Boris Palmer.‘
Fischer, Cohn-Bendit, Kretschmann u.a.. waren und sind nicht so schlicht gestrickt, dass sie 1968 einen Hörsaal, der „abstimmen“ ruft, ignoriert hätten. Auch die Schmierereien heute in Ruzmen der HU sind nicht gerade ein zeichen von Debattenkultur. Es gibt eben Aktivisten, die keinerlei Gefühl dafür haben, was eine Debatte ist und was nur noch als Zwang aufgefasst werden muss
Es tut mir leid, aber da wäre ich mir nicht ganz sicher… 🙁
… werter ‚Linkenhasser‘, ich stimme Fr. Prof. Dr. F. zu. Der berufslose Josef Fischer, Steinewerfer, Taxifahrer, Turnschuhminister und Daniel-Cohn-Bendit ‚waren und sind nicht so schlicht gestrickt.‘
@dbH: danke für den Link. Vor allem, daß ein Vorkommnis wie Fischer in einem Staat wie diesem Minister werden kann, läßt tief blicken.
In einem Staat nach meinem Gutdünken hätte er – samt seinen Spießgesellen – als Hoch- und Landesverräter sein gesamtes restliches Leben in einem orangen Overall verbracht.
in der Ruhe liegt die Kraft, also kann es auch einen ruhigen Totalitarismus geben
… den ‚ruhigen Totalitarismus‘ gibt es in der Tat; dass es ihn geben kann, werter Lucas, das will ich nicht!
@dbh: Richtige Idee, falsches Beispiel. Der Totalitarismus der Sowjetunion kam lautstark und unübersehbar und war schon lange etabliert, als in Katyn die polnischen Kriegsgefangenen ermordet wurden. Ein „ruhiger Totalitarismus“ war das beileibe nicht, auch wenn dieses Verbrechen abseits der Öffentlichkeit stattfand.
„Ruhigen Totalitarismus“ als einen, der auf leisen Sohlen kommt und sich gut verbirgt, gibt es durchaus, aber nicht unbedingt dort, wo man ihn erwartet.
… ich stimme teilweise zu. Unter ‚Ruhigem Totalitarismus‘ verstehe ich mit Gewalt erzwungene ‚Ruhe‘. In der ‚BRD‘ die Inhaftierung von GEZ-Gebührenverweigerer, beispielsweise. Oder die Duldung und Förderung einer menschenverachtenden Ideologie in Deutschland durch eine skrupellose Ex-FDJ-Sekretärin der ‚DDR‘, einem kommunistischen Verbrecherregime, und ihrer Kumpane.
… übrigens, dass Wissen über Katyn und den Holodomor, zum Beispiel, wurde in der ‚DDR‘, u.a., mit dem Tod, bestraft.
@dbh: Lassen Sie sich bitte nicht aufs Glatteis führen. Eine totalitäre Ideologie kennzeichnet sich dadurch, daß sie in alle Bereiche des menschlichen Lebens eindringen und jeden Menschen nach ihren Vorstellungen formen (bzw. umerziehen) möchte. Das trifft auf diverse – nicht zwingend monotheistische – Religionen ebenso zu wie auf den Faschismus, den Kommunismus, aber auch den Kapitalismus. Auch das Christentum ist in dieser Hinsicht keine Ausnahme gewesen, aber es ist dankenswerterweise in den meisten christlich geprägten Ländern so weit geschwächt worden, daß ein säkularer Rechtsstaat möglich ist.
Totalitäre Ideologien kennzeichnen sich also nicht dadurch, daß die Leichenberge produzieren. Totalitär war die Weltanschauung der Nationalsozialisten bereits, bevor am 9. November 1923 erstmals Menschen von Leuten mit Hakenkreuzbinden getötet wurden.
Opa: ‚Auch das Christentum ist in dieser Hinsicht keine Ausnahme gewesen, aber es ist dankenswerterweise in den meisten christlich geprägten Ländern so weit geschwächt worden, daß ein säkularer Rechtsstaat möglich ist.‘
… Opa, nix für ungut, Quis ut deus? … niemand schwächt die die Kirche Christi.
Zum richtigen Verhältnis zwischen Kirche und Staat rennen Sie offene Türen ein. Kardinal Ratzinger 1996:
’Die Frage, wie das richtige Verhältnis zwischen Kirche und Staat beschaffen sein muß, muß natürlich immer neu gestellt werden. Solange es einen gesellschaftlichen Konsens darüber gibt, daß die Grundwerte des Christentums auch Vorgabe für die Gesetzgebung sind, kann eine relativ nahe Verflechtung von Staat, Gesellschaft und Kirche durchgehalten werden, gibt Sinn und steht der Freiheit der Religion nicht entgegen. Aber wenn da keine Überzeugungen mehr dahinterstehen, kann natürlich eine zu starke institutionelle Verflechtung zur Gefahr werden. Deswegen bin ich nicht grundsätzlich dagegen, daß man in entsprechenden Situationen auch zu stärkeren Trennungsmodellen schreitet. Es hat insgesamt der Kirche eher gutgetan, daß sie sich nach dem Ersten Weltkrieg aus den staatskirchlichen Systemen lösen mußte. Die zu starken Verbindungen sind ihr immer schlecht bekommen. Insofern, denke ich, müssen die Bischöfe in Deutschland ganz realistisch überlegen, welche Formen der Verbindung von Staat und Kirche wirklich von innen her durch Überzeugungen gedeckt und dadurch fruchtbar sind, und wo wir nur Positionen aufrechterhalten, auf die wir eigentlich kein Recht mehr haben. Eine solche Bestandsaufnahme ist sicher angebracht und nötig.‘
Was die Zahl der Toten angeht, stellen die Linken ab 1917 (bzw. 1918/19 im Bürgerkrieg in .de und Ungarn) die Nazis weit in den Schatten. Mörderisch sind beide Idiotien, äh, Ideologien. Und dabei hielten und halten sie sich sogar noch für Menschenfreunde. Man höre und staune!
Ein Zyniker sagte einmal: wenn die gottverfluchten Linken eines Tages sterben, wird man deren Impertinenz extra totschlagen müssen.
@Linkenhasser: Messen zu wollen, wessen Leichenberg der größere ist, hat etwas Pubertäres an sich, das den Ermordeten gegenüber ziemlich pietätlos ist. Darüber hinaus ist in zweierlei Hinsicht Vorsicht angebracht: Erstens steckt nicht hinter jedem Völkermord (oder völkermordähnlichen Massenmord) eine totalitäre Ideologie – auch wenn sie für einen Genozid durchaus hilfreich ist; das wilhelminische Deutschland war nicht totalitär, aber seine Armee hat das Volk der Herero zu mindestens zwei Dritteln ausgelöscht. Genausowenig war Belgien unter Leopold II. totalitär, hat aber binnen zwanzig Jahren acht bis zehn Millionen Menschen durch Massaker oder Sklaverei das Leben gekostet.
Und zweitens gleicht kaum ein Genozid dem anderen. Shoah und Porajmos waren singulär in der Gründlichkeit und Unbedingtheit des Vernichtungswillens (was sich darin zeigt, daß eigentlich für das Militär benötigte Transportkapazitäten für die Ermordung von Menschen benutzt wurden); Stalins Regime war singulär in der Dauer des Terrors, Mao in den absoluten Opferzahlen und Ruanda in den Opferzahlen angesichts der Kürze der Zeit. Der Genozid der Roten Khmer am eigenen Volk war seinerzeit singulär darin, keinen Fortschritt, sondern eine Rückkehr in die Steinzeit anzustreben (heute von den Wahabiten unter al-Baghdadi wieder aufgegriffen); als Ironie der Geschichte mag man sehen daß es ausgerechnet die Kommunisten aus Vietnam waren, die dem Treiben Pol Pots ein Ende setzten.
@Opa
…apropos Völkermord. Genozid ist seit Inkrafttreten der ‚Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes‘ von 1948 ein Straftatbestand im Völkerrecht.
In einem Bericht von 1997 – ‚Freizügigkeit/Menschenrechte und Bevölkerungstransfers/Abschlußbericht des Sonderberichterstatters Al-Khasawneh‘ – bekennt sich die UNO-Menschenrechtskommission zum Recht auf Heimat. Das hat die UNO-Menschenrechtskommission einstimmig ohne Abstimmung beschlossen.
Der Bericht ist ein Dokument der UN-Menschenrechtskommission. [sic!]
… u.a. dazu Artikel 6: ‚Jegliche Praxis oder Politik, die das Ziel oder den Effekt hat, die demographische Zusammensetzung einer Region, in der eine nationale, ethnische, sprachliche oder andere Minderheit oder eine autochthone Bevölkerung ansässig ist, zu ändern, sei es durch Vertreibung, Umsiedlung und/oder durch die Sesshaftmachung von Siedlern oder eine Kombination davon, ist rechtswidrig.‘
Die Politik der organisierten ‚BRD‘ gegenüber Deutschland, mit der Richtlinienkompetenz einer Ex-FDJ-Sekretärin, ist völkerrechtswidrig, völkermörderisch.
Oder?Oder!@dhb. Ein wenig sind Sie auf dem Holzweg. Die Regierung hat durch ihre Möglichkeit, Verordnungen zu erlassen, zwar einen weiten Spielraum; dieser ist aber durch diejenigen Maßnahmen beschränkt, die das Parlament im Rahmen der Gesetzgebung setzt – Stichwort: „Ober sticht Unter“. Im Zeitraum vom 1. Januar 2015 (also vor dem Höhepunkt der Fluchtwelle) bis heute tauchen die Begriffe Asyl, Flüchtlinge oder Grenzen nur in Drucksachen des Bundestages auf, nicht aber in Abstimmungen (das Parlament hat nicht beschlossen, gegen die Politik der Regierung zu stimmen), nicht in Plenarprotokollen (es wurde noch nicht einmal darüber geredet), aber auch nicht unter dem Reiter „Petitionen“. Mit anderen Worten: Petitionen, die Grenzen zu schließen und die Kontrollen wiedereinzuführen haben nicht das erforderliche Quorum erreicht. Das spricht eigentlich für sich – zumindest, was die politische Dimension des Regierungshandelns betrifft.
Was die rechtliche Seite angeht, ist es alles andere als eindeutig, wie in der Zeit oder im Cicero dargelegt. Ein ehemaliger Verfassungsrichter kritisiert die Kanzlerin zwar, aber er trifft keine Entscheidungen mehr. Eilanträge zur Schließung der Grenzen hat das Verfassungsgericht nicht verhandelt. Auch dies spricht eigentlich für sich.
@Opa
… „Ober sticht Unter“ als Mecklenburger spiele ich, wenn, Skat, da sticht ‚Unter Ober‘.
… Fr. Prof. Dr. C. L. schreibt im ZEIT-Link u.a. ‚Noch ist die Dublin-Verordnung in Kraft und Deutschland hält sich daran.‘ Weiter schreibt sie, Deutschland habe sich im August 2015 für die Wahrnehmung des ebenfalls in der Dublin-Verordnung vorgesehenen ‚Selbsteintrittsrechts‘ entschieden. Das ist Unsinn und widersprüchlich, denn wenn Dublin II gilt, braucht es kein Selbsteintrittsrecht, das ohnehin nur für Ausnahmen geschaffen wurde. Das BAMF kann nur in Ausnahmefällen zum Selbsteintrittsrecht verpflichtet werden. Schon gar nicht in der von Merkel ‚Wir schaffen das‘- Größenordnung aber-millionenfacher Wirtschaftsmigration und illegaler Zuwanderung gewalttätiger Mohammedaner/Dschihadisten/Terroristen.
@dbh: Daß einerseits das Dublin-Abkommen gilt, im Bezug auf die syrischen Flüchtlinge jedoch von einem Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht wird, ist kein Widerspruch; hinsichtlich der Flüchtlinge, die etwa über die Spanischen Exklaven in Nordafrika in der EU Zuflucht suchen, wurde kein Selbsteintritt erklärt.
Und natürlich kann der Bundesinnenminister einer Behörde in seinem Zuständigkeitsbereich Weisungen erteilen.
@Herr Krempel: Point taken, wie man in den USA sagen würde 🙂
@Opa,
… ich kann Ihre Argumentation nicht nachvollziehen. Das ‚Selbsteintrittsrecht‘ ist in Dublin-III-Verordnung 604/2013 vom 26.06.2013, geregelt. Soweit so gut. Das Selbsteintrittsrecht ist für den Einzelfall geschaffen worden. Nicht für Syrer.
Nur ein Punkt daraus und Sie erkennen, wenn Sie es wollen, den Unsinn, den vorgenannte Prof.in schreibt, um Merkel, im Nachhinein [sic!], zu erklären. In der Verordnung (EU) Nr. 603/2013, über die Einrichtung von ‚Eurodac‘ – Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen – ist u.a. der Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013, nämlich das Selbsteintrittsrecht, festgelegt.
Ich bitte Sie, werter Opa Krempel, mehrere hunderttausend illegale Grenzübertritte seit Herbst 2016.
Hinzu: allein Merkels Weihnachtsmarkt-Mörder Anis Amri, nutzte 14 Identitäten und war ein Tunesier. Wenn das ‚Selbsteintritt‘ nach 604/2013 sein soll, ist mein Hamster der Tiger von Eschnapur.
… ooops? Korrektur, das muss sein: mehrere hunderttausend illegale Grenzübertritte seit Herbst 2015.
@dbh: Einzelfallprüfungen sind vom Gesetzgeber geschaffen worden, um individuelle Situationen angemessen beurteilen zu können. Der Gedanke dahinter ist, die schwächere Partei zu schützen. Unter dieser Maßgabe wird gemeinhin akzeptiert, wenn auf dem Verordnungswege festgelegt wird, vorübergehend oder b.a.w. auf eine Einzelfallprüfung zu verzichten – insbesondere dann, wenn die Verfahren dadurch beschleunigt werden. Die Pendlerpauschale ist ein schönes Beispiel für diese Denkweise und hat Eingang in die Gesetzgebung gefunden. Und natürlich kann auch ein Pendler darauf bestehen, daß alle seine einzeln nachgewiesenen Fahrtkosten gewürdigt werden, wenn er dadurch mehr erstattet bekommt; nur dauert die Bearbeitung dann eben länger.
… schönen Dank für Ihren Hinweis, Opa, klar, die Köterrasse hat natürlich dafür zu sorgen, zu arbeiten, dass Merkels Bomber- und Mörderbande sich hunderttausendfach in Deutschland pauschal frei bewegen und sich von den ‚Christenhunden‘ abheben kann. Dafür sorgt das Finanzamt der ‚BRD‘ schon. So weit so klar.
Der traurige Witz in der Sache ist doch der, dass die Studenten sich für einen Mann eingesetzt haben, der sie unter anderen Unständen ans Messer geliefert hätte. Die dazu nötige Ausbildung (Stasi-OffizierANWÄRTER) hatte er ja begonnen.
Anständige Staatsbürger, Herr Trute?
Die drei von Ihnen Zitierten haben sich um kein Jota geändert. Das ist nun mal der Unterschied zwischen einem lernfähigen Menschen und einem Unbelehrbaren. Solche gibt es leider überall. Nicht nur bei alten Nazis – aber die sind nichts weiteres als Linke unter anderen Vorzeichen.
Und vor diesen Gesinnungsterroristen bewahre uns Gott. 100 Mio. Tote durch Linke sind genug – nur daß meines Wissens nach kein einziger Linker jemals Reue über die Untaten seiner Milchbrüder und -schwestern gezeigt hat.
Ich glaube bis heute: links zu sein ist keine Meinung. Es ist eine Diagnose.
Aus den „Gesinnungsterroristen“ von damals sind doch noch „anständige“ Staatsbürger geworden. Siehe Fischer, Cohn-Bendit, Kretschmann u.a.. Also geben Sie den „Gesinnungsterroristen“ von heute doch noch eine Chance. In 20 oder 25 Jahren sind sie Kanzler, Ministerpräsident oder doch Chefredakteur bei Springer. Der „Stasioffizier“ (?) Holm hatte also „Kampftruppen“? Nun gut, „andersdenkende“ Altnazis wie die Universitätsprofessoren Conze oder Schieder und unzählige andere von der Gesellschaft alimentierte „Größen“ hatten solche Machtinstrumente natürlich gar nicht nötig. Deren Karrieren verliefen glatt, auch ohne dass sie sich bemüßigt fühlten, Rechenschaft über ihr Tun als Nazis abzulegen.