
Sexuell gequälte Frau – böser Mann: Eine Konstellation ähnlich wie im Fall Fernandes gegen Ulmen habe ich selbst schon erlebt, bei einem engen Freund. Sogar verschärft: arme schwarze Frau – böser weißer Mann. Es endete beinahe mit einem fatalen Fehlurteil.
Der Freund kam am Abend zu mir, um bei mir zu übernachten. Er arbeitete bei einem Bildungsträger in Berlin und sollte in Hamburg eine Dependance aufbauen. An dem Tag hatte er nach einer Putzkraft gesucht, für einen 450-Euro-Job. Eine Frau aus Afrika habe sich vorgestellt, erzählte er. Sie sei aggressiv gewesen und habe zwischendurch mit ihrem Freund telefoniert. Danach sei es noch schlimmer geworden. Sie habe ihn massiv bedrängt, weil sie unbedingt den Job haben wollte, da sie Geld brauchte. Es sei ihm komisch vorgekommen, er habe eine andere Person angestellt.
Monate danach rief mich der Freund fassungslos und völlig erschüttert an. Er hatte eine Anklage vom Landgericht Hamburg bekommen und die Ladung zum Prozess, weil er angeblich die Frau an den Busen gefasst und sie sexuell belästigt habe. Vernommen worden war er vorher nicht. Er fiel aus allen Wolken.
Ich hatte mit dem Freund in Köln studiert. Wir hatten oft zusammen gefeiert, auch im Karneval, und gemeinsame Reisen unternommen. Mit anderen bildeten wir jahrelang ein Clique. Er schwärmte zwar immer mal wieder von Frauen, hatte aber nie eine Freundin. Ich hielt ihn für asexuell, eher für schwul. In jedem Fall war er ein zurückhaltender, schüchterner, freundlicher Mensch. Dass er eine Frau in dieser Art angegriffen haben sollte, bei einem Vorstellungstermin für einen Minijob, hielt ich deshalb für ausgeschlossen. Dafür kannte ich ihn viel zu gut. Das sagte ich ihm.
Tränen und ein schlechter Dolmetscher
Am ersten Prozesstag schilderte das „Opfer“ als Zeugin unter vielen Tränen, wie mein Freund sie angefasst habe, auch am Po. Wie schrecklich ihr das gewesen sei. Und dass sie sich nicht habe wehren können. Ihre Aussage wurde von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt, obwohl sie nicht in ihrer Landessprache, sondern Englisch sprach und jeder im Saal, der Englisch verstand, mitbekommen konnte, dass er falsch übersetzte und ihre Darstellung noch verschärfte.
Der Vorsitzende Richter und der Staatsanwalt befragten die Zeugin über den Dolmetscher äußerst einfühlsam. Als ich als einziger Zuhörer mehrfach ungläubig den Kopf schüttelte, fuhr mich der Richter an: „Haben Sie etwas dazu zu sagen? Sind sie Zeuge? Waren Sie dabei?“ „Nein, aber der Angeklagte ist ein guter Freund von mir. Er hat mir unmittelbar nach der Begegnung mit der Frau von ihrem merkwürdigen Verhalten berichtet. Ich kann mich für ihn verbürgen. Er ist nicht an Frauen interessiert.“ Der Richter: „Schweigen Sie, sonst verweise ich Sie des Saals!“
Danach sagte eine sehr engagierte junge Beamtin der Abteilung des Landeskriminalamts für weibliche Opfer sexueller Gewalt aus, die sich als Feministin vorstellte. Sie hatte die Frau nach ihrer Anzeige vernommen und war erkennbar voller Empathie für sie. Weil sie ihre Darstellung für absolut glaubwürdig hielt, hatte sie, wie sie auf Nachfragen des Gerichts bestätigte, es für überflüssig erachtet, Ermittlungen anzustellen und meinen Freund mit den Anschuldigungen zu konfrontieren. Auch die Staatsanwaltschaft hatte es deshalb unterlassen, ihm rechtliches Gehör zu gewähren. Verlesen wurde ferner das Gutachten eines Psychologen, der der Frau eine schwere Traumatisierung bescheinigte, obwohl er sie überhaupt nicht näher befragt hatte.
Nach dem ersten Prozesstag sagte die Verteidigerin meines Freunds zu ihm: „Es sieht sehr schlecht für Sie aus. Das Gericht und der Staatsanwalt wollen der Frau unbedingt glauben. Es kann gut sein, dass Sie ins Gefängnis kommen.“
Das „Opfer“ gesteht
Am nächsten Morgen nahm die Anwältin die Zeugin ins Kreuzverhör. Weshalb sie nach der angeblichen sexuellen Misshandlung, die sie laut ihrer Aussage auch körperlich verletzt habe, nicht sofort zu einem Arzt gegangen sei oder sich anderweitig Hilfe geholt, sondern stattdessen in aller Ruhe ihre Tochter vom Kindergarten abgeholt habe und mit ihr in den Zoo gegangen sei und sich erst Tage danach bei der Polizei gemeldet habe? Warum sie erst acht Wochen später den Psychologen aufgesucht habe, der nichts anderes getan hatte, als ihre Darstellung zu protokollieren? Ob sich wirklich alles so zugetragen habe, wie sie behauptete? Oder ob sie nicht einfach nur sauer gewesen sei, dass sie die Putzstelle nicht bekommen hatte, und sie sich die Anschuldigungen deshalb bloß ausgedacht habe?
Das vermeintliche Opfer, in die Enge getrieben, gab es schließlich zu. Ihr Freund habe sie überredet, sich an dem weißen Mann zu rächen, weil er ihr den Job nicht gegeben hatte. Mein Freund wurde daraufhin freigesprochen – mangels Beweisen, nicht wegen erwiesener Unschuld. Über seine völlig grundlose Beinahe-Verurteilung kam er auch deswegen nicht hinweg. Jahre später starb er vereinsamt in seiner Berliner Wohnung. Erst nach mehreren Tagen fand ihn eine Nichte. Das erfundene Opfer blieb unbehelligt, obwohl auch eine uneidliche Falschaussage vor Gericht strafbar ist. Der Dolmetscher bekam sein Geld, obwohl er falsch übersetzt hatte. Das Gericht ging nach Hause, als wäre nichts passiert. Niemand berichtete darüber.
Keine Beweise – kein eindeutiges Urteil
Was das mit dem Fall Fernandes/Ulmen zu tun hat? Die Schauspielerin hatte schon 2024 Anzeige gegen ihren Ex-Mann bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe erstattet, aber der nach deren Aussage trotz mehrfacher Aufforderung keine Unterlagen übersandt. Sie stellte deshalb die Ermittlungen ein und nahm sie erst jetzt nach ihrer Aussage im „Spiegel“ wieder auf. Dann stellte sie Anzeige in Spanien, weil dort Fällen sexueller Gewalt leichter nachgegangen wird, legte aber erneut keine Beweise vor. Auch die Staatsanwaltschaft dort stellte daher das Verfahren ein.
Ulmens Anwalt sagt, beide seien wegen gegenseitiger körperlicher Angriffe in Spanien vernommen worden. Er habe keine sexuellen Deepfakes von ihr erstellt. Ihre diesbezügliche Anschuldigung einer „digitalen Vergewaltigung“ – Auslöser für eine aufgeregte große Kampagne, Demonstrationen und sogar eine geplante Gesetzesänderung – habe sie gegenüber der Justiz gar nicht erhoben. Fernandes dagegen beharrt auf ihrer Darstellung, zuletzt bei „Miosga“ am Sonntagabend.
Was tatsächlich zwischen den beiden geschehen ist, kann kein Außenstehender sicher behaupten, bis eindeutige Beweise vorliegen und ein Gericht ein rechtskräftiges Urteil gesprochen hat. Selbst das könnte falsch sein.
Ja, die juristische Aufarbeitung sollte jeder, der nicht manipuliert werden will, abwarten. Ich empfehle zu dem Thema ‚Opfer‘ (Opferinszenierung) ausdrücklich und gegen meine allzu oft bestätigten Vorurteile gegen den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk das „Philosophische Radio“ auf WDR 5 mit Jürgen Wiebecke, hier mit der m.E. sehr reflektierten Maria-Sybilla Lotter. Es wird in der Folge klar, wie die Opfer-Erzählung aufgrund der bereitwilligen Wahrnehmung (und ich sage: der Interessenlage von NGOs und sonstigen politisch interessierten Kreisen) allzu oft zur Opfer-Inszenierung gerät.
Mit etwas Lebenserfahrung weiß man jedoch, daß wirklich geschädigte Opfer nur insoweit von von der Beschäftigung mit der erlittenen Taten profitieren können, als daß es die Ursache für ihr Trauma offenlegt. Danach wird Abstand zum selbsterhaltenden Gebot. Denn jedes tatsächliche Opfer weiß, wie sein Trauma mit eigener Scham zusammengeht. Das macht die mediale Inszenierung in diesen Zeiten so obszön.
https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-das-philosophische-radio/index.html
Natürlich könnte das rechtskräftige Urteil falsch sein. Das kann jedes Urteil sein. Hier mit einem Fall zu kommen, bei dem ein Angeklagter freigesprochen wurde, um zu zeigen, dass auch im Fall Fernandez vs. Ullmen der Angeklagte am Ende freigesprochen werden könnte – das ist schon außergewöhnlich.
Wenn eine Frau solche Anschuldigungen zur Anzeige bringt, dann ist es Sache der Polizei und der Staatsanwaltschaft, diesen Anschuldigungen nachzugehen. Die Staatsanwaltschaft muss die Beweise ermitteln lassen und vorlegen – oder eben nicht, wenn es keine gibt – , aber nicht die Frau. Die bringt die Sache zu Anzeige und überlässt den Rest den Ermittlern.
Ich will nochmal genauer darstellen, was mich an Ihrem Artikel so stört. Nehmen wir an, Sie machen ein Ihnen ergangenes Unrecht öffentlich. Z.B. jemand sei bei Ihnen eingebrochen, habe Ihre Wertgegenstände geklaut und den Rest des Hauses verwüstet. Und nun wird Ihnen erzählt, dass in edinem anderem, „ähnlichen“ (!) Fall einen Versicherungsbetrug stattgefunden hat, aber dieser Betrug wurde vor Gericht rechtzeitig aufgedeckt.
Dann würden Sie doch wahrscheinlich sagen, prima, aber was hat das mit meinem Einbruch zu tun? Wenn dann nicht weiter ermittelt wurde, weil Sie nach Spanien gezogen sind, würden Sie sich wahrscheinlich beschweren.
Aber wenn jetzt ein Verdächtiger ermittelt wird und dessen Anwalt Ihnen sagt, Ihre Darstellung von dem Einbruch wäre leider verzerrt und würde in Teilen nicht der Wahrheit entsprechen, dann hätten wir, die Öffentlichkeit, doch wohl keinen Anlass zu glauben, dass dieser Verdächtige mit der Sache gar ncihts zu tun hatte und dass Sie genauso wahrscheinlich ein Versicherungsbetrüger sein könnten und gar kein Einbruch stattgefunden hat?
Aber davon abgesehen sollten wir uns raushalten und die Ermittler ihre Arbeit tun lassen. Wichtiger als die schräge Vorstellung von den Wahrscheinlichkeiten, wer was getan haben könnte oder nicht getan haben könnte, ist die völlige Verfehlung dessen, was die Öffenltichkeit tatsächlich angeht: dass es hier noch gar keine vernünftige Gesetze gibt. Und kein Bewusstsein über die Qualität der Schuld, um die es hier geht.
Hier geht es nicht darum, wie Sie im letzten Artikel dazu behauptet haben, darzustellen, dass virtuelle Vergewaltugung schlechter wäre als reale Vergewaltigung (das ist sie sicher nicht). Sondern es geht darum festzustellen, dass es sowas wie virtuelle Vergewaltigung überhaupt gibt. Dass sie ein Straftatbestand sein sollte. Hier ist ein Problem sowohl in der öffentlichen Wahrnehmung und in der Recvhtspraxis. Das erst zutage getreten ist, als der Verdächtige, Christian Ulmen, namentlich bekannt geworden ist. Frau Fernandes hat die Taten selbst schon v or 10 Jahren (!) benannt. Dies ist ein reales Problem mit der Öffentlichkeit. Wie und wo der Straftatbestand dann auf der Skala der Straftatbestände einzusortieren ist, folgt erst später und ist jetzt nebensächlich.