Jetzt verteidigt auch noch eine Juristin, was alle im vergangenen Jahr empört hat: Dass ein Arbeitnehmer auch nach langjähriger Tätigkeit wegen eines geringfügigen Diebstahls entlassen werden kann. Sie verweist darauf, dass diese Bagatelle eben keine ist, sondern ein ernsthafter Vertrauensbruch.
Die Empörung über die „unmenschliche Juristin“ ist allenthalben zu hören und zu lesen. Und ja, es ist schwer erträglich, dass bis heute kein einziger der Finanzjongleure, deren Aktionen eine heftige Wirtschaftskrise hervorgerufen haben (die noch dazu mit unseren Steuergeldern einzuhegen versucht wurde), sich wenigstens vor Gericht verantworten musste, während in Arbeitsgerichtsprozessen die Kündigung bei eher lässlichen Delikten für rechtens erklärt wird. Weiterlesen