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Alternative Reichsbürger

Nach den tödlichen Schüsse auf einen Polizisten in Bayern sind die so genannten „Reichsbürger“ verstärkt in das Licht der Öffentlichkeit gerückt. Zentrale Positionen der Szene werden auch von vielen AfD-Mitglieder vertreten, wie zum Beispiel die Meinung, Deutschland sei ein besetztes Land und nicht souverän. Sogar einige „richtige“ Reichsbürger sind dort aktiv – also Menschen, welche die staatliche Existenz der Bundesrepublik Deutschland gleich ganz leugnen. Die Partei hat diese Personen bislang verharmlost. „Es gibt Leute, die glauben, die Bundesrepublik sei nur eine GmbH. Das ist töricht und falsch. Aber es gefährdet nicht die freiheitlich-demokratische Grundordnung“, sagte Parteivize Alexander Gauland noch am 11. März diesen Jahres der „Märkischen Allgemeinen“.

Es darf bezweifelt werden, dass die AfD nach dem schrecklichen Ereignis von Georgensgmünd ihre Haltung überdenkt. Denn anders als sie glauben macht, sind die „Reichsbürger“ keine vernachlässigbare Minderheit innerhalb der Partei – und überdies auch gut miteinander vernetzt.

AfD-Antrag: Bundesrepublik ist kein Staat
So brachten sie auf dem letzten AfD-Bundesparteitag, der am 30. April und 1. Mai in Stuttgart stattfand, einen Antrag ein, demzufolge im Grundsatzprogramm der Partei „im Zusammenhang mit der Bundesrepublik Deutschland an keiner Stelle von ‚Staat‘ und im Zusammenhang mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland an keiner Stelle von ‚Verfassung‘ gesprochen werden“ solle. Begründung: Diese Begriffe täuschen „die Öffentlichkeit und damit potentielle AfD-Wähler über den gegenwärtigen Souveränitätsstatus Deutschlands (…)“, denn die Bundesrepublik Deutschland „war vor 1990 und ist auch seit 1990 kein Staat, sondern eine Verwaltungsorganisation ohne Verfassung“. Auf eineinhalb Seiten folgten sodann drei „Beweise“ für diese These. Wie viele Mitglieder diesen Antrag unterstützt haben, ist nicht bekannt. Es waren dem Antragsbuch zufolge mindestens 50, denn genau dieses Quorum ist laut Satzung der AfD für die Zulassung eines Antrags erforderlich. Eine gewiss nicht zu vernachlässigende Anzahl.

Offen für „unkonventionelle Meinungen“
Ganz offenbar ist die AfD also auch für „Reichsbürger“ und viele andere Menschen mit ähnlich wirren Ansichten attraktiv geworden. Daran trägt die frühere Gallionsfigur der Partei, Bernd Lucke, eine wesentliche Mitverantwortung. Er verkündete landauf landab, in der AfD seien auch Meinungen abseits des Mainstreams willkommen. Bereits im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 hieß es: „Wir setzen uns dafür ein, dass auch unkonventionelle Meinungen im öffentlichen Diskurs ergebnisoffen diskutiert werden“. Zwar folgte danach noch der Nebensatz „solange die Meinungen nicht gegen die Werte des Grundgesetzes verstoßen“, doch wer das Grundgesetz nicht anerkennt, der kann auch nicht dagegen verstoßen – so die ganz eigene Logik der „Reichsbürger“.

Chemtrails und Neue Weltordnung
Zahlreiche Menschen mit kruden Ideen sahen jedenfalls in der AfD eine Möglichkeit, um ihre Ansichten in die Gesellschaft bringen zu können. Neben relativ harmlosen Wirrköpfen, die daran glauben, dass von Flugzeugen planmäßig „Chemtrails“ versprüht werden, um das Klima weltweit zu verändern, kamen auch Leute mit weitaus gefährlicheren Hirngespinsten an Bord. So zum Beispiel die Anhänger einer im Kern antisemitischen Verschwörungstheorie, wonach die Familie der Rothschilds und andere finanzstarke Kreise aus den USA die Errichtung einer „Neuen Weltordnung“ planen.

Auch „Reichsbürger“ fanden den Weg in die neue Partei. Ansichten, die typisch für diese Leute sind, werden – wie bereits erwähnt – auch von zahlreichen AfD-Mitgliedern vertreten. Menschen, die vermutlich empört reagieren würden, wenn man sie als „Reichsbürger“ bezeichnet. Große Beliebtheit genießt insbesondere die These, dass Deutschland unter Kontrolle der Westmächte, insbesondere der USA stehe, weil es keinen Friedensvertrag gebe. Die Bundeskanzlerin müsse deshalb das machen, was die Amerikaner ihr befehlen: zum Beispiel Flüchtlinge ins Land lassen, um Deutschland zu schwächen und so die US-amerikanische Weltherrschaft voranzubringen. Wie alle Anhänger von Verschwörungstheorien sind auch die entsprechenden AfD-Mitglieder überaus faktenresistent. Sie nehmen nur das wahr, was in ihr Weltbild passt.

Ein besetztes Land
Ein AfD-Kreisvorstand aus Oberfranken konfrontierte mich im März 2014 – damals war ich noch Bezirksvorsitzender sowie Pressesprecher des bayerischen Landesverbands der AfD – mit der Behauptung, Deutschland sei immer noch ein „besetztes Land“ und „nicht souverän“. Als promovierter Historiker und Politikwissenschaftler erläuterte ich ihm, dass die Bundesrepublik mit dem Inkrafttreten des sogenannten Deutschlandvertrages 1955 „die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten“ (Art 1,2) erlangt hat. Die darüber hinaus noch bestehende alliierten Vorbehaltsrechte betreffend die Sicherheit für die stationierten Streitkräfte endeten übrigens mit dem Inkrafttreten der Notstandsverfassung 1968 bzw. hinsichtlich der Verantwortung für Berlin und „Deutschland als Ganzes“ (also die Herstellung der Einheit Deutschlands) mit dem „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ 1990. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag ist gleichbedeutend mit einem Friedensvertrag und, das ist zu betonen, sogar für Deutschland sehr positiv gewesen, da so keine Verhandlungen mit über 50 ehemaligen Kriegsgegnern geführt werden mussten, die vermutlich nicht nur langwierig sondern auch teuer geworden wären.

Die Antwort, die ich daraufhin erhielt, bestätigte mich in meiner Erkenntnis, dass in der AfD Fakten und logische Argumente nichts zählen, weshalb ich im Juli selbigen Jahres aus ihr austrat. Der Fragesteller schrieb mir: „Die politische Umerziehung der Westmächte hat bei Dir voll funktioniert. Anscheinend haben wir beide unterschiedliche Geschichtsquellen. Du bist ein Traumtänzer erster Qualität. Es ist bestürzend zu sehen, dass solche Leute wie Du (…) hochrangige Funktionärsposten besetzen.“

Geschichtsrevisionistischer General
Zu den beliebten „Geschichtsquellen“ dieser Leute gehört unter anderem das im Jahr 2003 erschienene Werk „Der Krieg, der viele Väter hat“ des ehemaligen Bundeswehrgenerals Gerd Schultze-Rhonhof. Christian Hartmann vom Münchner Institut für Zeitgeschichte urteilte in einer Besprechung für die FAZ, es handele sich um eine „selektive Komposition“, welche „die Ergebnisse der seriösen Forschung auf den Kopf“ stelle: „Als die eigentlich Schuldigen am Zweiten Weltkrieg erscheinen hier Frankreich und Großbritannien“. Sein vernichtendes Fazit: Die „Mischung aus Unkenntnis, Voreingenommenheit und Ignoranz“ sei „weniger im Bereich der Forschung als in dem von Ideologie und Propaganda angesiedelt“.

Dennoch genießt das Buch in AfD-Kreisen ähnlichen Kult-Status wie Thilo Sarrazins „Deutschland schafft sich ab“ oder „Deutschland von Sinnen“ von Akif Pirincci. Immer wieder wurde mir in den 15 Monaten meiner Mitgliedschaft dieses Buch als Lektüre ans Herz gelegt. Der Generalmajor a.D. hält inzwischen nicht nur Vorträge vor Parteimitgliedern, seine geschichtsrevisionistischen Thesen werden ebenso wie seine, auf falschen Behauptungen basierenden „offenen Briefe zur Asylpolitik“ von AfD-Gliederungen und Mitgliedern in den sozialen Medien begeistert verbreitet. In diesen heißt es unter anderem: „Die augenblicklichen „Fluchtbewegungen“ aus dem Mittleren Osten und aus den Staaten rund um das südliche und östliche Mittelmeer und die Öffnung der südlichen Mittelmeerküste für Flüchtlinge aus Zentral- und Westafrika gehen in erster Linie auf die Systemwechselkriege zurück, die die USA, England und Frankreich begonnen und geführt haben, ohne selbst von diesen Staaten bedroht worden zu sein.“ Der Landesverband Hessen der AfD leitet auf seiner Homepage den Text des Generals mit den bewundernden Worten ein: „Herr S.R. ist Autor großer historischer Darstellungen, darunter ,1939. Der Krieg, der viele Väter hatte‘“.

Reichsbürger-Thesen finden in der AfD Zustimmung
Klar ist: Die allergrößte Teil der AfD-Mitglieder sind keine Reichsbürger, aber ein Großteil der Ansichten, die Reichsbürger vertreten, sind in der Partei Allgemeingut. Als kurz vor Weihnachten 2014 die AfD Bayern eine parteiinterne Diskussionsveranstaltung mit dem damaligen US-Generalkonsul in München, William Moeller, abhielt, wurde dieser von einem Zuhörer gefragt, ob die USA sich 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs für die freie Selbstbestimmung Deutschlands einsetzen. Als der US-Diplomat darauf antwortete, er verstünde die Frage nicht, erklärte der Moderator der Veranstaltung, der heutige AfD-Landesvorsitzende Petr Bystron: „Es ist schon weit verbreitet unter unseren Mitgliedern die Sichtweise, dass Deutschland immer noch ein besetztes Land ist.“

Der Anteil derjenigen Mitglieder, die derartiges glauben, ist seitdem noch gewachsen. Denn eine große Zahl der gemäßigten Mitglieder haben die AfD inzwischen verlassen. Und die Menschen, die im Zuge der Radikalisierung der AfD seit der Wahl des neuen Bundesvorstandes im Juli 2015 neu in die Partei eingetreten sind, haben das Lager der politischen Wirrköpfe und Radikalinskis innerhalb der AfD vergrößert. Nachdem Alexander Gauland vor wenigen Tagen die Anhänger der unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehenden „Identitären Bewegung“ zum Eintritt in die AfD aufgefordert hat, steht eher zu befürchten, dass die Zahl der politischen Extremisten in der Partei noch weiter steigt.

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59 Gedanken zu “Alternative Reichsbürger;”

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      Wenn man den Artikel liest, sieht man, daß die Schlagzeile dicker ist als der Inhalt dahinter. Die CIA hat Erkenntnisse präsentiert, die den Wirtschaftsminister dazu veranlaßt haben, die Unbedenklichkeitsbescheinigung zurückzuziehen. Das ist alles.
      Fragen wir uns doch einmal: Wären auch – sagen wir einmal – die Niederlande nach wie vor von Deutschland besetzt und nicht souverän, hätte der BND der niederländischen Regierung einen analogen Hinweis gegeben und die Regierung in Amsterdam die Übernahme eines niederländischen Unternehmens gestoppt?

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    @F.E. meine Antwort, zum 26. Oktober 2016 at 09:01, aus Platzgründen hier

    … nix für ungut, werter F.E., glauben Sie was Sie wollen, das dürfen Sie, auch ohne meine Genehmigung. Nur, bitte, ich bin kein Reichsbürger. Es gilt allein, zu was ich mich bekenne und nicht Ihre Projektion.

    … wie geschrieben, mit Auszügen aus Gesetzestexten, Bundesgesetzblättern, können hier im Blog, aus verschiedensten Gründen, nur Hinweise möglich sind. Lesen müssen Sie selber. Dazu eine Buch-Empfehlung; Geheimsache BRD, wenn es Sie wirklich interessiert.

    Noch mal zum Einigungsvertrag, insbesondere wenn Sie anführen, Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika. Der Einigungsvertrag, ‚Zwei-plus-Vier-Vertrag‘, ist vom 12. September 1990.

    In der Verordnung zu dem Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25. September 1990 (BGBl 1990 II S. 1273) in Kraft getreten am 3. Oktober 1990, heißt es bei Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin, ‚Die Regierung der Bundesregierung Deutschland, die Regierung der Französischen Republik, der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königeichs Groß Britannien und Nordirland (die drei Staaten) … bla, bla, es fehlt die SU, es fehlen, da Sonderstatus, Ost- und West-Berlin.

    Und jetze, alle mal festhalten, in Artikel 2; ‚Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche, oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin … sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.‘

    Wo bleibt die Souveränität?

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      @dbh: Ich zitiere hier die Antwort von Opa Krempel weiter unten. Sie gehört eigentlich an diese Stelle.

      „@dbh: ad 3) Wir schreiben nicht das Jahr 2016, sondern aus Sicht des zitierten Vertragstexts das Jahr 1990 (genauer: den 27. September). Der Zwei-plus-Vier-Vertrag trat erst mit der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde förmlich in Kraft, und zwar im März 1991. Daher der Vorbehalt.
      ad 1) „gemäß ihrer im Grundgesetz festgelegten Zuständigkeit“. Bezogen ist das nicht auf etwas außerhalb des Grundgesetzes, sondern auf das GG selbst. Bekanntermaßen ist im Grundgesetz festgelegt, daß bestimmte Bereiche ausschließlich der Länderhoheit unterliegen, etwa die Kultur- oder Bildungspolitik. Dies bedeutet nicht nur, daß der Bund für bestimmte Fragen nicht zuständig ist, sondern auch, daß das eine Land nicht für Bestimmungen anderer Länder zuständig ist. Als Beispiel: In Rheinland-Pfalz haben die französischen Besatzungsbehörden geregelt, daß der Religionsunterricht (gemäß dem laizistischen Ideal in der französischen Republik) freiwillig ist. Weder der Bund noch etwa der Freistaat Bayern wären befugt gewesen, diese Regelung aufzuheben, sondern einzig das Land Rheinland-Pfalz, nach eigenem Ermessen.
      Und ja: hier werden Gesetzes- und Vertragstexte zitiert, aber Ihrerseits leider häufig ohne Berücksichtigung des historischen Kontexts und unter der generellen Annahme, alles sei heute noch uneingeschränkt gültig.“

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        … zu dem was Opa schreibt.

        Einigungsvertrag (BGBl. 1990 II S. 889 ff), in Kraft getreten am 29. September 1990.
        Einigungsvertragsgesetz (BGBl. 1990 II S. 885 ff), in Kraft getreten am 29 September 1990

        Einigungsvertrag: Artikel 1(1) ‚Mit dem Wirksamwerden des Beitrittes der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gem. Art. 23 des GG am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, bla, bla … Länder der Bundesrepublik Deutschland.‘ [sic!]

        Artikel 4(1), (2), und (6) … Ich zitiere dazu hier nur
        (2) Artikel 23 wird aufgehoben.

        Da mit Artikel 23 GG am 29.September 1990 der Geltungsbereich des GGs aufgehoben wurde, können die 5 ’neuen‘ Bundesländer diesem Geltungsbereich am 3. Oktober 1990 nicht beigetreten sein.

        Die ‚BRD‘ beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den ‚Geltungsbereich des Grundgesetzes‘. Dieser Geltungsbereich des Grundgesetzes wurde am 29. September 1990 gestrichen. Entsprechend hat die ‚BRD‘ seit dem 29. September kein Hoheitsgebiet mehr und ist somit ab diesem Datum erloschen. Seit dem 29. September 1990 existiert die ‚BRD‘ somit rechtlich nicht mehr.

        Der 2+4 Vertrag konnte von deutscher Seite nie rechtmäßig ratifiziert werden und entsprechend nie rechtmäßig in Kraft treten. Der Grund ist, dass es zur Ratifizierung eines rechtmäßig wiedervereinten Deutschlands bedurft hätte. Die Wiedervereinigung ist jedoch nachweislich nie rechtmäßig erfolgt.

      2. avatar

        @dbh: Sie machen es mir wirklich schwer, Hanlon’s Razor weiter zu beherzigen. Lesen Sie doch einmal, wenn Sie sich den kompletten Einigungsvertrag nicht antun möchten, dessen Artikel 1, 3 und den Anfang des Artikels 4:
        Art. 1: „(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Für die Bildung und die Grenzen dieser Länder […]“
        Art. 3.“Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1481), in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.“
        Art. 4 (Anfang): „Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird wie folgt geändert: 1.
        Die Präambel wird wie folgt gefaßt:
        „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
        von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
        Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
        2. Artikel 23 wird aufgehoben.“

        Die Aufhebung von Art. 23 trat also erst mit Wirksamwerden der Einheit Deutschlands in Kraft. Der Geltungsbereich wird in der Präambel, die Bestandteil des Grundgesetzes ist, geregelt. – Das wird unter den Reichsbürgern immer wieder gern übersehen.

    2. avatar

      @dbh: Lesen Sie den Artikel doch einmal fertig, wenn Ihr Blutdruck wieder im normalen Bereich ist. Sie haben gerade vor der interessanten Stelle aufgehört zu zitieren:
      „Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“
      Ich bin nach wie vor Anhänger des Prinzips „Hanlon’s Razor“, auch wenn es zunehmend schwer fällt.

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    … aber mal so halb off topic: die Ex, als ‚Neulandexpertin‘, arbeitet schon an einer ‚Reichsbürgerproblemlösung‘.

    Sie will Googles Suchalgorithmus sehen.

    ‚Zudem warnte die Kanzlerin davor, dass Menschen in den sozialen Medien nur noch das läsen, was ihre eigenen Auffassungen bestätige oder ihnen von Gleichgesinnten empfohlen werde: „Das ist eine Entwicklung, die wir genau beobachten müssen.“ Dies bedrohe die für die Demokratie unerlässliche Fähigkeit, sich auch mit anderen Meinungen auseinanderzusetzen. „Solche Mechanismen, wenn sie nicht transparent sind, können zur Verzerrung der Wahrnehmung führen; sie verengen den Blickwinkel.“

    … mein Hamster meint, wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

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    Danke Herr Eibl, dass vor allem auch durch die Diskussion mit dem blonden Hans die Zusammenhänge jetzt klarer sind und Sie gute Argumente liefern. Wenngleich es keinen einzigen Reichsbürger an Einsicht gewinnen lassen wird, solange diese in ihrer Echokammer leben.

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      Haha, Geraldo. Das Schäuble-Zitat ist doch der Klassiker. Und wissen Sie was, Schäuble hat sogar recht! Durch den Beitritt zu Organisationen wie die EU oder die IAEO hat Deutschland Souveränitätsrechte abgetreten. Ein im Sinne des 19. Jahrhunderts volle Souveränität gibt es gar nicht mehr, denn durch die zahlreichen internationalen Verträge und Organisationen haben praktisch alle Länder, die einen mehr, die anderen weniger, auf Souveränitätsrechte verzichtet. Nennt sich internationale Zusammenarbeit. Deutschland hat sogar besonders viele Souveränitätsrechte abgetreten, weil es Teil der EU ist. All diese Souveränitätsabtretungen wurden aber vom Bundestag beschlossen (auch der Verzicht auf die DM) und waren demokratische Entscheidungen.

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        Die CDU behauptete seinerzeit, der Euro würde genau wie die DM sein, keine Preiserhöhungen, keine Schuldenübernahme, keine manipulierende EZB die Schrottanleihen kauft und durch Niedrigzinsen die Sparer enteignet. Das war Betrug – keine demokratische Entscheidung.

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        … komische Logik, werter F.E., Sie schreiben selber, Deutschland ist nicht souverän. Wie kann dann der Bundestag beschließen ‚besonders viele Souveränitätsrechte‘ abzutreten? Wer nicht souverän ist, den Souverän nicht vertritt, kann auch nix abtreten. Das das trotzdem geschieht – ist ‚Willkür‘ … ahem, Volksverrat. Oder? Zumindest ist das meine Meinung. Hoffen tue ich natürlich, dass das mal von einem ordentlichen Gericht, in einem freien, souveränen Deutschland, ‚festgestellt‘ wird.

        Was haben zwischenstaatliche Verträge mit der Aufgabe von Staatssouveränität zu tun?

        Im Völkerrecht wird Souveränität als die grundsätzliche Unabhängigkeit eines Staates von anderen Staaten (Souveränität nach außen) und als dessen Selbstbestimmtheit in Fragen der eigenen staatlichen Gestaltung (Souveränität nach innen) verstanden.

        Das ’supranationale Organisationen‘ und deren Vasallen das anders sehen, ist mir schon klar.

      3. avatar

        @Der blonde Hans:
        Ihre Beiträge schalte ich besonders gerne frei. Denn ihr Weltbild ist so typisch geschlossen, sie wollen oder können gar nicht mehr Fakten zur Kenntnis nehmen, die diesem Weltbild widersprechen.
        Organisationen wie die UN und ihre Sonder- und Unterorganisationen sind supranational. Also sind ihrer Logik alle Mitglieder dieser Organisation zufolge „Vasallen“. Damit sind bis auf ein paar Mikrostaaten alle Staaten dieser Welt irgendwie Vasallen…
        Deutschland ist seit 1955 souverän, mit Ausnahme der paar Vorbehaltsrechte. Die Mitgliedschaft in EU und NATO waren freie Entscheidungen des Bundestags, ebenso in anderen Organisationen und Beitritt zu internationalen Verträgen. Jederzeit könnte der Bundestag anderes beschließen. Sollten AfD und Linke im Bundestag die Mehrheit haben (oder auch wahlweise eine absolute Mehrheit nur der AfD- oderder Linken), könnten sie den NATO-Austritt beschließen und auch einen deutsch-russischen Freundschaftspakt, wenn sie das wollen. Die Möglichkeit das zu tun, versteht man in einer Staatenwelt, die mehr oder weniger miteinander vernetzt ist und die auch durch supranationale Organisationen geprägt ist, als „souverän“.

      4. avatar

        … *rofl* werter F.E., … auch der Staatsratsvorsitzende der ‚DDR‘, der Gen. Walter Ulbricht, als er beim Besuch der LPG, Typ I, ‚Rote Rübe‘, meinte: … die Gerste steht aber gut in diesem Jahr.‘ Darauf der LPG-Vorsitzende: ‚Gen. Ulbricht, das ist Weizen.‘ Aha! Beim nächsten Feld dann: … ‚oh, der Roggen steht auch gut.‘ Der LPG-Vorsitzende wieder: ‚Gen. Ulbricht, das ist Gerste.‘ Darauf Ulbricht: … ‚ist doch Scheißegal, Hackfrucht, bleibt Hackfrucht.‘

        … dass ‚UN und ihre Sonder- und Unterorganisationen‘ supranationale Organisationen sind, lernt/studiert man im Studium Geschichte/Politikwissenschaft der ‚BRD‘. Oder?

        … no comment

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        Tut mir leid, aber dieser Wikipedia-Definition folge ich nicht folgen. Wenn der Sicherheitsrat z.B. entscheidet, Sanktionen gegen Staat x durchzuführen, dann müssen die Mitgliedstaaten dem folgen. Anders als die Generalversammlung kann der Sicherheitsrat verbindliche Entscheidungen treffen. Er übt also in gewisser Weise Hoheitsrechte aus. Die Mitgliedstaaten haben das bei ihrem Beitritt anerkannt, es hat also auch eine Souveränitätsübertragung stattgefunden. Nämlich die Willensbekundung, Entscheidungen des Sicherheitsrats anzuerkennen und zu befolgen, auch wenn man nicht selbst am Zustandekommen der Entscheidung beteiligt war.
        Die IAEO darf z.B. jederzeit die Atomanlagen ihrer Mitgliedstaaten kontrollieren. Auch hier eine klassische Souveränitätsübertragung und die Ausübung von Hoheitsrechten.

      6. avatar

        UN, Sicherheitsrat … bla, bla, trifft Völkerrecht.

        … ’supranationale Organisationen‘, d.h., Staatlichkeit als politische und gesellschaftliche, nicht demokratisch legitimierte, Organisationen, vertreten nicht die Nation, sondern im Hintergrund agierende. Beispiel. Oder auch Merkels Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) usw. usf..

  4. avatar

    @ Gerd Weller und Kameraden
    Wenn ich eines nicht befürchte, dann ist es daß der Verfassungsschutz, die Politik und die Polizei auf dem linken Auge blind ist. Vertuschungen im Rahmen der NSU Affaire, Pegida Duldung am Einheitstag bei gleichzeitigem Verbot von linken Demonstrationen, CDU Wahlplakate, die vor Wahlerfolgen der Linken warnen trotz wachsender Popularität der AFD sowie eine Menge mir persönlich bekannter Polizisten mit rechtsnationaler Gesinnung, die selber angeben, jene Gesinnung sei unter Polizisten bereits überwiegend verbreitet.

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      Polizisten die ständig mit linken und ausländischen Schwerverbrechern zu tun haben, entwickeln halt eine bestimmte Gesinnung, aus Erfahrung. Bei Pegida drehen die Polizisten den deutschen Patrioten den Rücken zu und beobachten genau den linken Mob, denn von da droht die Gefahr.

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        @Gert Weller: Verwechseln Sie bitte nicht Ursache und Wirkung. Wer sich in einer Struktur mit festen Hierarchien und Strukturen sowie Kameradschafts- bzw. Korpsgeist wohlfühlt, der fühlt sich eher zur Polizei und den Streitkräften hingezogen als ein überzeugter Nonkonformist. Letztere wie auch diejenigen, die aus Gewissensgründen den Wehrdienst verweigert haben, findet die Polizei nur selten unter ihren Bewerbern.

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    Sie sind nur ein wirrer linker Hasskopf.
    Das Geld für die Flüchtlinge wäre besser in Umerziehungsprojekte von Leuten mit Ihrem Gedankengut angelegt.

    Ekelhaft.

    1. avatar

      Das Beste ist, wenn man als ehemaliges FDP- und AfD-Mitglied als „links“ bezeichnet wird. Matthias, für Sie sind die meisten Menschen links, weil rechts neben ihnen nicht mehr viele sind.
      „Umerziehenprojekte“ wollen Sie also für Menschen, die nicht so denken wie Sie? Sollen die dann wieder Konzentrationslager heißen oder denken Sie sich einen neuen Namen dafür aus?

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    Auch ich sehe den Bedarf an einer neuen Partei weit rechts der AFD, um mit gleicher Augenhöhe gegenüber den Grünen und Linken einen schlagkräftigen Gegenpart zu bilden.
    Dazu ist die konservative AFD, die sich inhaltlich doch weit links der CSU zu Zeiten Strauß befindet, nicht in der Lage. Dafür ist sie zu zahm und bürgerorientiert.

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      Rechts von der AfD steht nur noch die NPD, der III. Weg und Pro Deutschland. Und bei allen drei ist mehr als fraglich, ob sie nicht verfassungswidrig. Eine „Partei weit recht der AfD“ wäre also so ungefähr etwas wie die NSDAP und müsste umgehend verboten werden.
      Die AfD ist nicht konservativ, sondern rechtspopulistisch bis rechtsextrem.

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        Dann muss die Verfassung eben geändert oder abgeschafft werden. Solange linke Meinungen sogar offen verkündet werden dürfen, sollte es auch den gegenpart geben.
        Zumal nichts Linkes wirklich jemals von Nutzen war. Das linke Prinzip ist das Böse, Zerstörerische.

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        Ich bin sehr traditionsbewußt:

        Von mir aus dürften auch die im Sold unserer „Freunde“ im Westen stehenden „Bomber-Harris-do-it-again“ Krakeeler in Zukunft nach den Gesetzen der mittelalterlichen Feme gerichtet werden.

        Mit der politischen Linken verhält es sich – von der roten SAntifa, der PDS über die Gewerkschaften, die Künschtler und andere Intellektüllen, die rot durchwirkte Justiz, Teile der de facto neopaganen Kirchen, die Medien, die SPDGrünen bis zu den FDP- und CDU-Linksflügeln wie mit dem Inhalt eines Spucknapfes (Verzeihung): alles klebt aneinander. 😆

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        Also bei Pegida in Dresden wird doch seit zwei Jahren alles erzählt, was ihr Herz erfreuen sollte. Internetseiten, in denen das und noch viel mehr steht, gibt es zu zigtausenden. Was wollen Sie noch hören und lesen? Und warum braucht man dafür eine neue Verfassung?

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        @dbh. Das mit den NPD-Leuten, die nach dem Kollaps der DDR aus dem Westen in den Osten gingen, stimmt, ist aber nur allenfalls die halbe Wahrheit. Die Knaben und Knäbinnen von der NPD hatten nämlich keine Lust, eine Wüste urbar zu machen, sondern sind dorthin gegangen, wo sie einen fruchtbaren Acker vorgefunden haben – eine dicke und über die Jahrzehnte unangetastete braune Schicht, von der aus man schnell ernten konnte. Wer sich (so wie meine Oma Krempel) in den 1980ern in westdeutschen Menschenrechtsgruppen wie der IGFM getummelt und die Häftlingsfreikäufe begleitet hat, konnte miterleben, daß in jedem Bus von ausreisewilligen Dissidenten auch eine Handvoll nicht bestellter Alt- und Neunazis saßen, die die DDR auf diese weise elegant entsorgte. Und es ist auch kaum glaubhaft, daß die grölende Menge, die 1991 jubelnd dastand, als in Hoyerswerda eine von Vietnamesen bewohnte Unterkunft angezündet wurde, alles Westdeutsche waren, die in einem Jahr sächsisch gelernt haben.

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        … das mag ich Opa, die ‚freie BRD‘ produziert, in Kumpanei mit einem kommunistischen Verbrecher-Regime, den sogenannten ‚Freikauf‘, ich meine es war Menschenhandel, von ‚politischen‘ Häftlingen und jammert danach wenn sie Andersdenkende bekommt, ts, ts, ts.

        Ansonsten stimme ich Ihnen zu, die sozialistische Idee West, trifft mit CDU/CSU/SPD/FDP/GRÜNE/NPD die SED und Blockflöten, die sozialitische Idee Ost. Das Ganze nennt sich ‚BRD‘.

        … tun wir was!

      6. avatar

        @dbh: Daß Sie die FDP mit in den Reigen der sozialistischen Parteien eingefügt haben, ist etwas befremdlich. Meinen Sie die italienische Fronte Democratico Popolare? – Dann könnten Sie damit richtig liegen, aber falsch mit deren Kontakten zur SED.

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        @Opa Krempel: wer weiß, ob damals nicht der britische Geheimdienst hinter Hoyerswerda wie auch Rostock (im Folgejahr) steckte, um das Ansehen Deutschlands in der Welt zu beschmutzen. Die Linken in den alten und den neuen Bundesländern haben vielleicht auch mitgemacht, denn als Kettenhunde des Auslandes sind sie ja schon immer bei allem Antideutschen mit dabei gewesen.

        Nur so eine Theorie von mir. Trau, schau, wem.

  7. avatar

    In der BRD gibt es unzählige organisierte Schwerverbrecher islamischer, zigeunischer und linker Herkunft, wieso wird dort kein SEK hingeschickt?
    Seltsame Prioritätensetzung seitens der Blockpolitiker, angesichts der Verbrechensflut, die Deutschland derzeit überschwemmt.

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      Ihren Beitrag habe ich nur freigeschaltet, damit hier jeder sehen kann, wie man rechtsaußen tickt. Deutsche Gesetzesbrecher sollen als geschont werden und ein offensichtlich Irrer mit mehr als 30 Waffen soll ihrer Ansicht nach also einen Freifahrtschein erhalten, obwohl damiit gerechnet werden muss, dass er einen Amoklauf beabsichtigt?

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        Mit einem Amoklauf muß also gerechnet werden?
        Für die ausländischen und linken Banden braucht man keine Glaskugel und Hellseher, die waren und sind ständig kriminell. Also ein Fall für Polizei, SEK und Abschiebebehörden.

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        Natürlich nicht. Das müssen wir aushalten, sagte mal so ein breithüftig-minderwüchsig-kurzbeinges Etwas…

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    … echt F.E., gut, dass Sie kein AfD-Mitglied mehr sind. Kurz zur ‚BRD‘;

    im BGBl. II S. 1386/1387 lesen wir 1990 zum Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen 1954, Überleitungsvertrag, über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland,

    3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrags bleiben jedoch in Kraft:

    Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis » . . . Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern« sowie Absätze 3, 4 und 5
    Artikel 2 Absatz 1 Artikel 3 Absätze 2 und 3 Artikel 5 Absätze 1 und 3 Artikel 7 Absatz 1 Artikel 8 …

    Daraus, als Beispiel, Artikel 1,1: … Vom Kontrollrat erlassene Rechtsvorschriften dürfen weder aufgehoben noch geändert werden. Rechtsvorschriften, durch welche die vorläufigen Grenzen der Bundesrepublik festgelegt worden sind, oder die nach anderen Bestimmungen des Vertrags über die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten oder der Zusatzverträge in Kraft bleiben, dürfen nur mit Zustimmung der Drei Mächte geändert oder aufgehoben werden …usw., usf, selber lesen.

    … oder auch Im Grundgesetz selber,

    GG Art.133: Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
    GG Art. 143: (1) Das Vermögen des Reiches wird grundsätzlich Bundesvermögen. ff.
    GG Art. 139: Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

    Hierzu – zum GG Art. 139 – dann die Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung – Deutschland. Supreme Headquarters, Allied Expeditionary Force, kurz SHAEF, Militärregierung – Deutschland Kontrollgebiet des 0bersten Befehlshabers, zum Beispiel das Gesetz Nr. 52.

    …ahem, dann wissen Sie auch, werter F.E., wie Raubrittertum im 20.n/21.n Jahrhundert definiert wird. Oder Sie wissen, zum Beispiel, warum OPEL in Deutschland keine Steuern zahlt.

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      … ooops? Korrektur: > Link: ‚Daraus, als Beispiel, Artikel 1,1:‘ … < das sollte kein Link sein, Artikel ist 1,1 oben im 'Überleitungsvertrag' zu lesen. Pardon.

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        Ich habe den Link in ihrem Kommentar in normalen Text verwandelt.

        Ansonsten machen Sie den typischen Reichsbürger-Fehler. Sie greifen sich aus älteren Verträgen irgendwelche Sätze raus, die in ihr Konzept passen, vergessen aber völlig dabei, dass neuere Verträge ältere Verträge ersetzen. Alles, was Sie hier zitieren ist rechtlich obsolet.
        Ich habe die Rechtslage ja oben im Artikel knapp zusammengefasst.

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        … nix für ungut, ich habe getan, was jedes Gericht tut, tun sollte, sich an das Gesetz orientieren. Sie, werter F.E., haben Ihre Meinung geschrieben. Ich bin kein Reichsbürger; ich bin Katholik, Familienvater, Deutscher [Heimat, Vatterland] und Europäer. Die ‚BRD‘, samt Merkel-Diktatur, ist nix!

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        Nachtrag

        … anders: als Katholik, Familienvater, Deutscher [Heimat, Vatterland] und Europäer, habe ich ein Herz und eine Seele – die BRD‘ hat nix.

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        Ein Vertrag ist kein Gesetz. Internationale Verträge werden ungültig, wenn die Vertragsparteien einen neuen Vertrag mit anderen Vertragsbedingungen schließen.

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        … Vertrag hin Vertrag her. Dass SHEF-Gesetze gelten, können Sie hier, zum Beispiel, in einem Urteil vom 21. April 1999, nachlesen. (Das sollte Ihnen eigentlich bekannt sein.)

        ‚Wegen Vergehen nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 (Wirtschaftstransfer von der Bundesrepublik Deutschland in die DDR in den 80er-Jahren) hatte das Landgericht Berlin den Angeklagten Dr. Alexander Schalck-Golodkowski, Leiter des Bereichs „Kommerzielle Koordinierung“ in der DDR, im Jahre 1996 … bla, bla, bla.‘

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        Nachtrag:

        … wiki schreibt: … Schalck-Golodkowski im Januar 1996 wegen Verstoßes gegen das als Bundesrecht weitergeltende Militärregierungsgesetz Nr. 53 [sic!] zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

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        @dbh: Auch Ihr Beispiel vom Urteil gegen Schalck-Golokowski besagt etwas anderes als das, was Sie meinen.
        Zum Hintergrund. Das Alliierte Militärregierungsgesetz Nr. 53 ist 1961 in weiten Teilen im Außenwirtschaftsgesetz aufgegangen. Es hat nur ein paar Minuten gedauert, das zu verifizieren, weil ich erst einmal die ganzen Desinformationsportale aussortieren mußte. Eine Fundstelle: „Das Auslandsgeschäft: Voraussetzungen — Zahlungsabwicklungen“ von Ilse Fischbach, Springer-Verlag 2013, ISBN 9783322842756. Ein alliierter Vorbehalt bestand allerdings noch beim Interzonenhandel, d.h. zwischen der Bundesrepublik und der DDR, da dies <em<Deutschland als Ganzes betraf. Die Tat, derer Schalck-Golodkowski angeklagt war, wurde in den 1980ern begangen, als Deutschland noch geteilt waren und die Alliierten ihre Vorbehalte bezüglich Deutschland als Ganzes noch nicht aufgegeben hatten.
        Die Anklage in den 1990ern erfolgte zwar nach Wegfall von MRG Nr. 53, das schützenswerte Rechtsgut blieb jedoch weiterhin bestehen, wie das BVerfG a href=“http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1999/03/rk19990317_2bvr156597.html“>hervorhob.
        Eine Verurteilung aufgrund eines inzwischen außer Kraft getretenen, zur Tatzeit aber gültigen Gesetzes ist also beileibe kein Beweis dafür, daß das Gesetz nach wie vor gelte.

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      @dbh: Hätten Sie den Text, den Sie als erstes zitieren, doch auch einmal selber gelesen… Was vom Artikel 1 des Überleitungsvertrag in Kraft bleibt ist genau der Satz „Die Organe der Bundesrepublik und der Länder sind gemäß ihrer im Grundgesetz festgelegten Zuständigkeit befugt, von den Besatzungsbehörden erlassene Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“. Der ins Feld geführte Passus, daß von den Alliierten erlassene Reglungen nicht ohne Rücksprache geändert werden dürften, ist hinfällig.

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        @Opa Krempel:
        Am „blonden Hans“ beißen sie sich die Zähne aus. Da kann ihr Argument noch so stichhaltig sein, er wird es ignorieren oder verdrehen.

        @blonder Hans:
        Es gibt sogar Teile der Weimarer Reichsverfassung, die immer noch gültig sind und Verfassungsrang genießen. Die sind im Grundgesetz aufgeführt. Ebenso gibt es Gesetze aus dem Deutschen Reich, die heute noch gelten. Man kann nämlich einfach ein Gesetz machen, in dem steht: Die Bestimmungen des Gesetzes XY bleiben gültig. Und nein, das heißt eben nicht, dass das Deutsche Reich weiter existiert oder das Besatzungsregime noch gültig ist.

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        @Opa, wenn dem so wäre, wie Sie schreiben, – Die Organe der Bundesrepublik und der Länder sind gemäß ihrer im Grundgesetz festgelegten Zuständigkeit befugt, von den Besatzungsbehörden erlassene Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ – bräuchte es nicht – ‚Vom Kontrollrat erlassene Rechtsvorschriften dürfen weder aufgehoben noch geändert werden. …. ff, siehe oben, im selben Artikel. Außerdem heißt es, gemäß ihrer im Grundgesetz festgelegten Zuständigkeit. Meno Opa. Wie es aussieht, ’steht‘ noch ‚was über dem GG. Oder?

        Sie stimmen mir sicherlich zu, dass mit Auszügen aus Gesetzestexten, Bundesgesetzblättern, hier im Blog, aus verschiedensten Gründen, nur Hinweise möglich sind. Lesen müssen Sie selber.

        Einen noch, zum Beispiel; 3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrags bleiben jedoch in Kraft, u.a., Neunter Teil, Artikel 1, Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsangehörige, …. ff selber lesen.

        ‚Man‘ behält sich also eine Friedensregelung mit Deutschland vor. Zur Erinnerung, wir schreiben das Jahr 2016.

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        blonder Hans:

        Die Überschrift des Vertragstextes des so genannten Zwei-plus-Vier-Vertrag lautet: „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“.
        ABSCHLIESSEND, steht da – na merken Sie etwas?
        Aber für so Reichsbürger wie Sie wird extra in Artikel 7 ausgeführt:
        „(1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
        (2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“
        D.h. die Vier Mächte erklären ausdrücklich, dass ihre letzten beiden Vorbehaltsrechte erloschen sind und Deutschland voll souverän ist. Damit ist alles hinfällig, was sie diesbezüglich in alten Kontrallratsgesetzen finden.
        Da die Vier Mächte unter den deutschen Kriegsgegnern eine Sonderstellung genossen (Besatzungsregime!) und sie nun ausdrücklich der Wiedervereinigung zustimmen, und erklären, dies sei „abschließend“, ersetzt dieser Vertrag einen Friedensvertrag. Deutschland muss daher nicht mehr mit den anderen 59 Kriegsgegneren einen Friedensvertrag schließen. Natürlich kann es aber individuelle Rechtsansprüche (Entschädigungen) bilateral regeln. An den Verpflichtungen des Zwei-Plus-Vier-Vertrages ist aber nicht mehr zu rütteln. D.h. die deutschen Außengrenzen stehen fest. Stettin, Schlesien und Ostpreußen kommen nicht mehr ins Reich zurück, da können Sie, blonder Hans und ihre Freunde, noch so sehr von den Grenzen von 1937 träumen, welche die Bundesrepublik einst als Ausgangspunkt für Friedensverhandlungen ansah und die man in u.a. in die Schulbücher druckte.

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        @dbh: ad 3) Wir schreiben nicht das Jahr 2016, sondern aus Sicht des zitierten Vertragstexts das Jahr 1990 (genauer: den 27. September). Der Zwei-plus-Vier-Vertrag trat erst mit der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde förmlich in Kraft, und zwar im März 1991. Daher der Vorbehalt.
        ad 1) „gemäß ihrer im Grundgesetz festgelegten Zuständigkeit“. Bezogen ist das nicht auf etwas außerhalb des Grundgesetzes, sondern auf das GG selbst. Bekanntermaßen ist im Grundgesetz festgelegt, daß bestimmte Bereiche ausschließlich der Länderhoheit unterliegen, etwa die Kultur- oder Bildungspolitik. Dies bedeutet nicht nur, daß der Bund für bestimmte Fragen nicht zuständig ist, sondern auch, daß das eine Land nicht für Bestimmungen anderer Länder zuständig ist. Als Beispiel: In Rheinland-Pfalz haben die französischen Besatzungsbehörden geregelt, daß der Religionsunterricht (gemäß dem laizistischen Ideal in der französischen Republik) freiwillig ist. Weder der Bund noch etwa der Freistaat Bayern wären befugt gewesen, diese Regelung aufzuheben, sondern einzig das Land Rheinland-Pfalz, nach eigenem Ermessen.
        Und ja: hier werden Gesetzes- und Vertragstexte zitiert, aber Ihrerseits leider häufig ohne Berücksichtigung des historischen Kontexts und unter der generellen Annahme, alles sei heute noch uneingeschränkt gültig.

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        @Opa Krempel. Danke für die fundierte Darlegung. Ich füge Ihren Text oben als Antwort auf die letzten Auslassungen von dbh ein. Man muss das Rad nicht nochmals neu erfinden, insbesondere nicht, wenn es so perfekt ist wie ihres.

  9. avatar

    Danke für Ihre Sichtweisen über die AfD, da geben sie ja meinen Befürchtungen, das wir es in Zukunft mit einer politisch gestärkten radikal, rechtsextremen, & populistischen Partei zu tun haben, einen kräftigen Schub.

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