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	<title>starke-meinungen.de &#187; Kündigung</title>
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		<title>Von Bagatellen und Tricks</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Dec 2009 23:01:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andrea Fischer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<description><![CDATA[Jetzt verteidigt auch noch eine Juristin, was alle im vergangenen Jahr empört hat: Dass ein Arbeitnehmer auch nach langjähriger Tätigkeit wegen eines geringfügigen Diebstahls entlassen werden kann. Sie verweist darauf, dass diese Bagatelle eben keine ist, sondern ein ernsthafter Vertrauensbruch. Die Empörung über die „unmenschliche Juristin“ ist allenthalben zu hören und zu lesen. Und ja, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 		@page { margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } --></p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Jetzt verteidigt auch noch eine Juristin, was alle im vergangenen Jahr empört hat: Dass ein Arbeitnehmer auch nach langjähriger Tätigkeit wegen eines geringfügigen Diebstahls entlassen werden kann. Sie verweist darauf, dass diese Bagatelle eben keine ist, sondern ein ernsthafter Vertrauensbruch.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Die Empörung über die „unmenschliche Juristin“ ist allenthalben zu hören und zu lesen. Und ja, es ist schwer erträglich, dass bis heute kein einziger der Finanzjongleure, deren Aktionen eine heftige Wirtschaftskrise hervorgerufen haben (die noch dazu mit unseren Steuergeldern einzuhegen versucht wurde), sich wenigstens vor Gericht verantworten musste, während in Arbeitsgerichtsprozessen die Kündigung bei eher lässlichen Delikten für rechtens erklärt wird.<span id="more-808"></span></p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Das wirft in der Tat die Frage nach der Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft auf. Und doch ist unser intuitiver Impuls, beide Verfehlungen gegeneinander abzuwägen, kein guter Ratgeber für unsere Haltung zum Rechtsstaat. Die Rechtsprechung muss Vorgang und Täter in dem Zusammenhang sehen und bewerten, in dem er sich ereignet hat. Dass andere das Gleiche getan haben und nicht dafür bestraft wurden, verlangt allenfalls danach zu suchen, ob das andere Unrecht nicht vielleicht auch bestraft gehört. Aber hier geht es um das Arbeitsverhältnis und die Frage ist, ob dort Unrecht im kleinen Maßstab kein Unrecht mehr ist.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">
<p style="margin-bottom: 0cm">Vertrauen ist ein hohes Gut. Auch in Arbeitsbeziehungen sind beide Seiten darauf angewiesen. In allen berichteten Fällen hatten die Arbeitnehmer gegen eindeutige Regeln verstoßen. Es ging daher nicht darum, wie groß der angerichtete Schaden ist, sondern eben darum, dass ein Arbeitgeber sich darauf verlassen können muss, dass seine Mitarbeiter die aufgestellten Richtlinien befolgen.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">
<p style="margin-bottom: 0cm">Es gibt Hinweise darauf, dass Arbeitgeber die Verfehlungen gerne als Argument für eine Entlassung genommen haben, weil sie keine anderen nutzen durften. Wir haben zurecht hohe Hürden für Entlassungen – aber wir alle kennen die Erfahrung mit Kollegen, deren Leistungen zu wünschen übrig lassen. Das Arbeitsrecht ist ein Schutzrecht, das auch Menschen schützt, die nicht immer zum Gefallen der Arbeitgeber sind. Offenbar sind die Kündigungen mittels Härte gegenüber kleinen Verfehlungen der Versuch der Arbeitgeber, sich ihre Lücken im Schutzrecht für Arbeitnehmer zu suchen. Hier kommt die Gerechtigkeitsfrage wieder ins Spiel: Darf ein Arbeitgeber für solche Tricks mit mehr Nachsicht rechnen als er seinen Mitarbeitern zugesteht? Nein.</p>
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