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Lob des Hinterzimmers

Artikel 17 Absatz 7 des EU-Vertrags ist eindeutig: „Der Europäische Rat schlägt dem Europäischen Parlament nach entsprechenden Konsultationen mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission vor; dabei berücksichtigt er das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament.“ Dort steht nicht: Die Parteien schlagen „Spitzenkandidaten“ vor, und der Rat nickt den Kandidaten ab, dessen Partei bei der Wahl die meisten Stimmen bekommt. 

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Ein Putsch des Parlaments

 

Immerhin erregt die Frage, wer nun Präsident der Europäischen Kommission wird, die europäische Öffentlichkeit.  Das ist die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht: Die Befürworter engerer europäischer Integration haben es geschafft, die Frage so hinzustellen, als handele es sich nicht darum, wer am besten geeignet wäre, den Brüsseler Beamtenapparat zu leiten, sondern darum, die europäische Demokratie zu retten, indem sich der Rat dem Votum des Europäischen Parlaments unterwirft.

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Der Vertrag von Lissabon wird den Europäern Europa nicht näher bringen

Das ist für die Euro-Zyniker ja gerade noch mal gut gegangen. Exakt einen Tag vor dem heutigen Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon haben gestern die EU-Innenminister mal so eben in Brüssel das lange umstrittene Swift-Abkommen über den Austausch sensibler Daten bei der Terrorfahndung mit den USA unter Dach und Fach gebracht.

Gestern ging das nämlich noch ohne die Zustimmung des EU-Parlaments. Allein dies zeigt schon, was die europäische Exekutive die sich gleichzeitig als Legislative aufspielt von dem demokratischen Vertrag hält. So gut wie nichts. Ein Skandal! Weiterlesen

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