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Wehrhafte Demokratie ist die Lösung

Es ist zu erwarten, dass die schrecklichen Terroranschläge von Paris von der islamophoben Rechten, wie z.B. Pegida und AfD, aber auch von Teilen der CSU für ihre politischen Ziele instrumentalisiert werden. Der unvermeidliche Vielsprecher Markus Söder hat sich auf Twitter schon in diesem Sinne geäußert. Wenn die Anstandspflicht, die die Rechten nur aus politischem Kalkül einhalten, vorbei ist, wird ein Schwall von Schimpftiraden (gegen   d i e   Muslime) und Schuldzuweisungen (gegen die Wir-schaffen-das-Kanzlerin) über uns hereinbrechen. In Frankreich werden wir dasselbe erleben. Aus früheren Fällen hat Marine le Pen vom Front National ihre Lektion gelernt. Sie wird kühl abwarten, bis die Trauer um die vielen Toten abebbt, um dann ihren Hass gegen die „unfähige“ und „willfährige“ Regierung der Sozialisten umso heftiger zu versprühen. Auf der Gegenseite – bei Linken, Grünen, Pro-Asyl-Gruppen – wird der Generalverdacht der Rechten gegen die Muslime mit dem Gegenteil gekontert: mit einem Generalverständnis für alle Menschen muslimischen Glaubens.

Gefragt wären jetzt weniger die üblichen Politikrituale mit den gegenseitigen Schuldzuweisungen, die man bis zum Überdruss kennt. Was jetzt Not täte, wäre eine kühle, überlegte und effektive Antwort unseres Rechtstaates. Ich frage mich schon seit längerem, warum es nicht möglich ist, die Sicherheitsbehörden des Staates so aufzustellen, dass es ihnen gelingt, alle Muslime, von denen eine Gefahr für die Gesellschaft und den Staat ausgeht, dingfest zu machen. Aus Frankreich sind seit Ausbruch des Syrienkrieges 5.000 Franzosen muslimischen Glaubens als Dschihadisten nach Syrien gereist, um dort für den Islamischen Staat zu kämpfen. Sterben wollten die meisten allerdings nicht. Deshalb sind viele von ihnen nach Frankreich zurückgekehrt: mit einer Ausbildung an der Kalaschnikow, im Basteln von Sprenggürteln und mit Kampferfahrung.   Vermutlich sind sie auch moralisch verroht. Die Zahl der aus   Deutschland nach Syrien gezogenen „Kämpfer“ wird von den Sicherheitsbehörden auf  800 geschätzt. Warum hat man diese Männer wieder einreisen lassen? Es wäre ein Leichtes gewesen, das Gesetz über die Staatsbürgerschaft so zu ändern, dass man Menschen, die im Ausland Verbrechen gegen die Menschheit verübt haben, die Staatsbürgerschaft zu entzieht. Wenn sie den deutschen Pass nicht besitzen, wäre es ohnehin möglich gewesen.

Ich höre schon die Gegenargumente der Sozialpädagogik: Bei den jungen Männern (teilweise auch Minderjährigen) handele es sich um „arme Würstchen“, Schulversager, ohne Freundin und ohne Perspektive. Sie hätten sich nur mal einen männlichen Kick verschaffen und ihrem tristen Leben am Rande unserer Gesellschaft entfliehen wollen. Deshalb müsse man tolerant mit ihnen umgehen und versuchen, sie wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Auffällig ist, dass dieses Persönlichkeitsprofil auch für all die jungen Männer gilt, die an ihren Schulen Amok liefen und unter Lehrern und Schülern Massaker angerichtet haben (Littleton, Winnenden, Erfurt). Aus den „armen Würstchen“ wurden dann brutale Mörder. Wer will die Garantie übernehmen, dass aus den Rückkehrern aus dem syrischen Bürgerkrieg keine Mörder werden? Einer der Mörder von Paris entstammt der Gruppe der Rückkehrer.

Um den Kopf frei zu bekommen, muss man einfach einmal die Blickrichtung ändern. Wenn man die sozialpädagogische Täterperspektive verlässt und die der Opfer einnimmt, kommt man zu anderen Schlussfolgerungen. Dann kann es ratsam und geboten sein, tatsächliche und mutmaßliche Dschihadisten in Schutzhaft zu nehmen. Im Krieg (den Holland gestern Abend ausgerufen hat) nennt man dies Internierung. Diese Maßnahme geht von der einfachen Logik aus, dass das Leben der Opfer wichtiger ist als die Freizügigkeit von Tätern. Unsere Rechtsordnung kennt solche Unterscheidungen. Der „finale Rettungsschuss“ gestattet Polizisten, einen Verbrecher, der einer Geisel eine Pistole an den Kopf hält, zu töten. Bei der Abwägung zweier Rechtsgüter (hier dem Lebensrecht zweier Menschen) hat das Leben der unschuldigen Geisel Priorität.

Ein weiteres Feld, auf dem Politik und Justiz dringend tätig werden müssten, ist die Kontrolle der Imame, die aus dem Ausland einreisen und in deutschen Moscheen predigen. Sie werden oft von dubiosen Moschee-Vereinen eingeladen, von ausländischen Religionsbehörden bezahlt und predigen Hass – oft auch gegen Israel. Da sie überwiegend auf Türkisch und Arabisch predigen, kommen die Hasstiraden und die Dschihad-Propaganda oft nur durch Zufall ans Licht. Mitte Oktober wurde in einer Moschee in Berlin-Moabit ein Imam dagestanischer Herkunft (Russland) unter dem Verdacht, in seinen Predigten den Islamischen Staat verherrlicht zu haben, verhaftet. In der bei Salafisten besonders beliebten Neuköllner Al-Nur-Moschee hielt ein aus Ägypten eingeflogener Imam eine Predigt, in der er Frauen zu Menschen zweiter Klasse herabwürdigte. Er sagte, eine Frau dürfe sich dem Sex mit ihrem Mann nie verweigern, ansonsten würde sie von den Engeln verflucht. Sie dürfe auch nicht ohne Erlaubnis des Mannes das Haus verlassen oder einen Beruf ausüben. Durch den Mitschnitt der Predigt auf dem Handy eines liberalen Muslim kam die Hasstirade ans Licht.

Wenn man die zahlreichen Bethäuser und kleinen Hinterhof-Moscheen mitzählt, gibt es in Deutschland über 5000 Moscheen. Es liegt auf der Hand, dass es unmöglich ist, alle Einrichtungen mit Hilfe von V-Leuten des Verfassungsschutzes (samt den dazu nötigen Dolmetschern) zu überwachen. Deshalb müssten gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die die Gefahr dschihadistischer Unterwanderung muslimischer Glaubensgemeinschaften minimieren. Gefordert werden müsste, dass künftig nur noch in Deutschland ausgebildete Muslime predigen dürfen, und zwar in deutscher Sprache. Die Finanzierung der Moscheen durch ausländische Religionsbehörden (z. B. die türkische „Diyanet“) sollte untersagt werden.

Mein Plädoyer für mehr rechtstaatliche Courage gilt auch für den Umgang mit NPD, Pegida und AfD. Als bei einer Pegida-Demonstration Galgen mitgeführt wurden, an denen Angela Merkel und Sigmar Gabriel als Puppen baumelten, empörten sich Politiker aus allen Parteien zurecht. Justizminister Maas und Innenminister de Maizière sagten, die Urheber dieser Volksverhetzung „müssten die volle Härte des Rechtsstaats“ spüren. Gabriel meinte, die Pegida-Anführer gehörten nicht auf ein Rednerpodium, sondern in den Knast. Geschehen ist bisher leider nichts. Die beiden schlimmsten Hetzer von Pegida, Lutz Bachmann und Tatjana Festerling, sind beide noch auf freiem Fuß. Langsam mahlen die Mühlen des Rechtstaats. Ob es zu einer Verurteilung kommt, steht völlig in den Sternen. Dabei ist der § unseres Strafgesetzbuches, der Volksverhetzung unter Strafe stellt, ein Muster an Prägnanz und Deutlichkeit:

„Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
  2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ (§ 130 StGB)

Unsere Rechtsordnung gestattet es der Polizei, Menschen, von denen die Gefahr einer Straftat ausgeht, präventiv bestimmte Auflagen, wie z. B. Platzverbote, machen. Das Berliner Polizeigesetz kennt  den „Unterbindungs-gewahrsam“, durch den potentielle Straftäter, wie  militante Hooligans oder gewaltbereite Autonome, sogar für vier Tage inhaftiert werden können – ohne vorhergehende Gerichtsverhandlung. Warum hat der sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU) über die beiden Chefagitatoren von Pegida, Bachmann und Festerling, solche Platzverbote noch nicht verhängt? Auf diese Weise könnte man die beiden aus dem Verkehr ziehen, bis die Ermittlungen der Justiz abgeschlossen sind. Für andere Hasspropagandisten hätte dies sicher eine abschreckende Wirkung.

Es gab in Deutschland schon einmal eine Zeit, in der der Rechtstaat extrem herausgefordert wurde: in den 1970er Jahren während der Terrorangriffe der RAF auf Politiker, Industrielle und militärische Einrichtungen der US-Armee. Damals regierte in unserem Land der Mann, dessen Nachrufe wir zur Zeit in allen Zeitungen lesen: Helmut Schmidt. Er zeigte die Haltung, die ein demokratischer Staatsmann in solchen Gefährdungslagen benötigt: Mut, Übersicht und kühle Berechnung. Er baute den Sicherheitsapparat so grundlegend um, dass er in der Folge effektiv und systematisch agieren und schließlich die Gefahr bannen konnte. Ein wenig von der kühlen Kraft und Effizienz des wehrhaften Staates täte uns heute sicher gut: beim Umgang mit den Extremisten von links und rechts und beim Kampf gegen den Islamismus.

Einen solchen Staat müssten Menschen mit friedfertigen Überzeugungen und toleranter Gesinnung nicht fürchten. Eine Demokratie muss sich verteidigen und die Menschen, die in ihr leben, schützen dürfen. Aus der leidvollen Erfahrung des Untergangs der Weimarer Republik hat unser heutiger Staat gelernt. Er versteht sich als „wehrhafte“ Demokratie. In unserem Grundgesetz gibt es dazu  klare Handlungsanweisungen:

„Wer (die Grundrechte) zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte.“  (Art. 18)

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ (Art. 20)

 

 

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3 Gedanken zu “Wehrhafte Demokratie ist die Lösung;”

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    Die Bundesregierung hält sich nicht an Gesetze
    (Auslandseinsätze, Eurorettung, Asylanten aus sicheren Drittstaaten,…), Wahlen ändern daran nichts. Was also tun ?
    Asylanten sind kein Teil der Bevölkerung. Gegen maßlose Einwanderung ist auch die CDU. Das ist keine Aufstachelung zum Hass. Galgen wurden strafrechtlich folgenlos auf der Antihandelsabkommendemo in Berlin gezeigt.
    300.000 Demonstranten wurden kaum beachtet aber wenn in Dresden 5000 demonstrieren muss der Rechtsstaat außer Kraft gesetzt werden.
    Wenn sich auf Facebook einige gegen eine grundfalsche Politik im Ton vergreifen dann muss Zensur eingeführt werden.

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    Friedliche Islamkritiker, deren Thesen sich immer öfter bewahrheiten, mit islamistischen Massenmördern gleichzusetzen, ist ja wohl unterste Schublade.

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    Artikel 20 GG ist nicht dafür gedacht, mißliebigen Meinungen das Demonstrationsrecht streiig zu machen.

    Er ist dafür gedacht, Machthabern die aus ihrer Machtposition heraus die staatliche Ordnung gefährden Widerstand entgegen zu setzen.

    Ich denke dabei an eine Bundeskanzlerin. die geltende Gesetze außer Kraft setzt, um die eigene Agenda bei der Einwanderungspolitik umzusetzen.

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