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Artikel 6 GG darf nicht beschnitten werden

In der Auseinandersetzung um die Beschneidung von muslimischen und jüdischen Jungen hat der Bundestag mit überwältigender Mehrheit sich selbst aufgefordert, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu erlassen. Dabei existiert sie schon. Und zwar in Gestalt des Artikels Sechs im Grundgesetz.

Der Jurist Reinhard Merkel hat in der „Süddeutschen“ vom Samstag erklärt: „Dem schärferen Blick wird auf Dauer nicht verborgen bleiben, was die angekündigte Regelung … ist: ein jüdisch-muslimisches Sonderrecht. Das bezeichnet einen Sündenfall des Rechtsstaats.“ Starke Worte. Und blanker Unsinn. Sicher braucht man nicht einmal einen „schärferen“ Blick, um zu erkennen, dass es sich hier um ein Sonderrecht für Muslime und Juden handelt (nicht um ein „muslimisches“ oder „jüdisches“ Recht). Man muss aber völlig blind sein, um darin einen „Sündenfall“ des Rechtsstaates erkennen zu wollen. Gibt es doch allenthalben Sonderrechte für die diversen christlichen Konfessionen – zum Beispiel das Recht, in den von ihnen betriebenen karitativen Einrichtungen das sonst in der Republik geltende Arbeitsrecht nicht anzuwenden, das Recht, sich den Zehnten vom Staat eintreiben zu lassen; das Recht, in eigener Verantwortung Unterricht in den öffentlichen Schulen zu erteilen; das Recht, in Rundfunkräten über das Programm der staatlich betriebenen Medien mitzubestimmen und so weiter und so fort. Mag sein, dass die entsprechenden Gesetze allgemein formuliert sind; faktisch aber gelten sie nur für Religionsgemeinschaften, die sich wie die größeren christlichen Kirchen als Körperschaften konstituieren. Auch das geplante Gesetz über die Beschneidung wird allgemein formuliert sein und dennoch fast ausschließlich von Juden und Muslimen in Anspruch genommen werden.

Der Hinweis auf die rechtlich verbrieften Privilegien der Kirchen entkräftet auch den Einwand Necla Keleks und anderer „Menschrechtsfundamentalisten“, die im GG verbrieften Freiheitsrechte seien immer „Individualrechte“; es gebe keine Kollektivrechte, die gegen diese Individualrechte ausgespielt werden könnten; notfalls müsse der Staat durch „zügige und forcierte Integration“ diese Individualrechte gegen die religiösen Gemeinschaften und die religiös geprägten Familien durchsetzen. Womit Necla Kelek (die ich persönlich mag und als Autorin schätze) eben die Frage des Artikels 6 GG berührt.

Hier ist der Wortlaut des Artikels:

 

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Entscheidend für unsere Diskussion ist Absatz 2. Die Pflege und Erziehung der Kinder, heißt es, ist „das natürliche Recht der Eltern“. Das schließt die religiöse, weltanschauliche und moralische Erziehung ein. Katholiken erziehen ihre Kinder zu Katholiken, Protestanten zu Protestanten, Muslime zu Muslimen, Juden zu Juden, Zeugen Jehovas zu Zeugen Jehovas, Scientologen zu Scientologen, Atheisten zu Atheisten. Ausnahmen bestätigen die Regel. Ob die Kinder auch als Erwachsene Christen, Muslime usw. bleiben, ist eine andere Frage; außer Frage dürfte aber sein, dass diese frühkindliche Indoktrination tiefe Spuren hinterlässt. Diese Indoktrination, das habe ich in meinem allerersten Kommentar zum Thema Beschneidung in der „Welt“ festgestellt, konstituiert als „Beschneidung der Herzen“ (wie sie Jesus forderte) einen viel grundlegenderen Eingriff in die Persönlichkeit – und also in das Persönlichkeitsrecht – der Kinder als die äußerlich bleibende, wenn auch sicher nicht folgenlose Operation am Penis. Trotzdem wird die religiöse Erziehung  nicht nur geduldet, sondern vom Grundgesetz implizit „unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“  gestellt, was erstens sonst für kein Grundrecht gilt und zweitens, Herr Merkel und liebe Necla Kelek, faktisch auf ein Sonderrecht für zwei Kollektive hinausläuft: Für die Familie erstens; und zweitens für die Religionsgemeinschaften, die ja die Sitten, Bräuche, Riten, Feiern und Dogmen bestimmen und tradieren, die über die Eltern den Kindern zur zweiten Natur werden sollen.

Auch die Religionsfreiheit (Artikel Vier GG) ist übrigens kein reines „Individualrecht“ im Sinne Necla Keleks, weil die freie Religionswahl und  die in Absatz 2 garantierte  „freie Religionsausübung“ voraussetzen, dass es Kirchen, Moscheen, Synagogen, Priester, Imame und Rabbiner (und ja, auch Schächter und Mohels) gibt. Das heißt, die Religionsfreiheit ist auch eine Kollektivfreiheit der Religionsgemeinschaften, so dass etwa die katholische Kirche das Recht behält, homosexuelle Praktiken, Sex vor der Ehe, Verhütung,  Ehescheidung usw. als Sünde zu bezeichnen, auch wenn diese Dinge vom Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt werden; die Zeugen Jehovas dürfen ihren Kindern beibringen, dass die Evolution eine Irrlehre ist, auch wenn sie Teil des Lehrplans an staatlichen Schulen ist; Juden und Muslime dürfen Tiere auf eine Weise schlachten, die den sonst gültigen Vorschriften fürs Fleischgewerbe nicht entspricht usw. usf.

Zurück aber zum Artikel sechs. Warum gibt es ihn? Noch in der Weimarer Republik wurde der entsprechende Verfassungsartikel (119) damit begründet, die Familie sei „die Keimzelle des Staates“ und diene „der Erhaltung und Vermehrung der Nation“. Diese Begründung fehlt in der Verfassung der Bundesrepublik. Zu Recht. Denn die Erfahrung mit der Diktatur zeigte, dass die Familie auch – ja vor allem – wichtig ist als Keimzelle des Widerstands gegen den Staat. Darum ist jede totalitäre Ordnung bemüht, die Familienbande aufzulösen, Kinder als Spitzel gegen ihre Eltern zu gewinnen, Eheleute und Liebespaare dazu zu bringen, sich gegenseitig zu denunzieren und zu desavouieren. Man denke an die beklemmende Szene „Der Spitzel“ in Brechts „Furcht und Elend des Dritten Reiches“, an Costa Gavras’ film „Das Geständnis“, basierend auf dem Buch von Artur London, an Winston Smith und Julia in Orwells „1984“ usw. usf. Zu den widerlichsten Episoden der Kampagne gegen Martin Luther King gehört das Abhören seines Hotelzimmers durch das FBI und das Zuschicken der Bänder, auf denen er mit einer anderen Frau zu hören ist, an seine Ehefrau Coretta. Man denke aber auch daran, wie die Familie etwa für die Geschwister Scholl einen Raum des Schutzes und des Vertrauens bildete; oder an die Familie Gauck in Rostock.

Natürlich ist der demokratische Staat nicht mit einem totalitären Staat gleichzusetzen, obwohl er sich zuweilen, wie der Fall King zeigt, ähnlicher Methoden bedient. Er ist aber gerade deshalb nicht mit einem totalitären Staat zu vergleichen, weil er seinen Einflussbereich beschränkt, weil er anerkennt, dass die Familie vor dem Staat steht, wie die Grundrechte, und dass der Staat die Familie schützen muss. Selbst wenn es um so etwas Fundamentales wie Mord oder so etwas Banales wie ein Verkehrsdelikt geht, können Eheleute vom demokratischen Staat nicht gezwungen werden, gegeneinander auszusagen: der Schutz der Familie ist wichtiger als die Ermittlung der Wahrheit oder die Herstellung des Rechtsfriedens.

Mir persönlich behagt vieles nicht, was in religiösen  – und nichtreligiösen – Familien den Kindern vermittelt wird; aber noch unbehaglicher ist die Vorstellung, dass sich der Staat im Zuge der „forcierten Integration“ in die frühkindliche Erziehung einmischt und das richtige Denken durchsetzt.

Eltern machen im Zuge dieser Erziehung und der sonstigen Erziehung unzählige Dinge falsch. Um sich eine Vorstellung davon zu machen, reicht es, einmal die Erziehungsratgeber-Ecke Ihrer Buchhandlung aufzusuchen. Wenn sie aber nicht das Kindeswohl grob verletzen, soll sich der Staat nicht einmischen. Es steht nun außer Frage, dass die Zirkumzision zwar eine Körperverletzung ist, wie jeder körperliche Eingriff. Die Frage ist jedoch, ob sie – als Teil der religiösen Erziehung im weitesten Sinn, der Einführung in die religiöse Gemeinde und ihre Regeln, die den Eltern obliegt – dem Kindeswohl derart schadet, dass ein Eingriff des Staates notwendig ist. Dafür gibt es nur sehr wenige Hinweise. Es berichten prozentual weniger jüdische und muslimische Männer über die Traumatisierung durch die Zirkumzision, als katholische Männer über die Traumatisierung aufgrund von Onanieverboten und dergleichen durch katholische Priester, oder katholische Frauen über die Traumatisierung aufgrund der körperfeindlichen Erziehung durch katholische Nonnen (ich rede ausdrücklich nicht vom Kindesmissbrauch). Wahrscheinlich haben mehr Kinder Schäden durch grausige Märchen, brutale Videospiele, übertriebenes Fernsehen, die Pornosammlung ihrer Väter und das Gezeter ihrer Mütter davon getragen als durch die Zirkumzision. Da die Angemessenheit ein wichtiger Grundsatz des Rechtsstaates ist, muss man fragen, ob ein staatliches Eingriffsrecht in die Elternrechte aller muslimischen und jüdischen Familien, um Eltern davon abzuhalten, ihre männlichen Kinder beschneiden zu lassen – das wäre in der Tat eine „Sonderbehandlung“ und ein „Sündenfall des Rechtsstaats“ – gerechtfertigt werden kann, um der möglichen Traumatisierung einiger weniger Kinder zuvorzukommen.

Die Antwort ist: Nein.

Der Weg zur Hölle ist bekanntlich mit guten Absichten gepflastert. Der Weg in einen Staat, der „forciert“ alle Bürger seinen Vorstellungen – den Vorstellungen der Mehrheit – anpasst, beginnt mit dem Verbot eines religiösen Brauchs, der in der Tat irrational, archaisch, blutig und darum schwer zu verteidigen ist, und mit der damit verbundenen Aushöhlung des Erziehungs- und Sorgerechts der Eltern. Diesen Schritt sollte der Rechtsstaat auch zu seinem eigenen Schutz nicht tun. Der Artikel sechs sollte nicht beschnitten werden.

 

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141 Gedanken zu “Artikel 6 GG darf nicht beschnitten werden;”

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      Ja. So soll Zirkumzision nicht ablaufen. In Deutschland ist die Gesetzeslage deshalb wie folgt:
      „(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
      (2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.“

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        Nach dem, was bisher bekannt wurde, soll der „Eingriff“ von einem Arzt vorgenommen worden sein.
        Das von Ihnen zitierte Gesetz wäre daher nicht dazu geeignet, den Tod des Jungen zu verhindern.

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        Die Frage ist, ob der Arzt qualifiziert war. Das wissen Sie nicht, und ich weiß es auch nicht.

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        Ich bin und bleibe daher der Meinung, dass medizinisch nicht indizierte Eingriffe bei Minderjährigen grundsätzlich verboten werden müssen. Jedes verstümmelte oder gar tote Kind ist eines zu viel.

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        Tja. Sie zwingen damit Juden und Muslime in den Untergrund, wie früher die Frauen, die abtreiben wollten. Die meisten Juden in Deutschland würden vermutlich das Geld aufbringen können, den Eingriff in Israel oder einem anderen Land, wo er legal ist, vornehmen zu lassen. Bei Muslimen wäre das ein Privileg der Wohlhabenderen – oder es würde sich ein von der Türkei oder Saudi-Arabien finanzierter Beschneidungstourismus entwickeln. Außerdem würden viele Ärzte, die ja gut am Eingriff verdienen, eine Phimose diagnostizieren, die tatsächlich bei etwa 2/3 der Jungen vorliegt, und also medizinisch indiziert trotzdem operieren, von der Krankenkasse finanziert. Und das alles nur, weil Sie gern ein Verbot dieser religiös begründeten Praxis hätten.

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        Diese voraufgeklärten Ritualzerstümmelungen, d. h. Beschneidungen von weiblichen und männlichen Kindern, darf von unserem Staat nicht akzeptiert werden. Bei den Mädchen scheint das weitgehend – zumindest in Deutschland – funktionieren. Ich weiß, dass es dann immer auch illegale Umgebungen geben wird, es ist aber ein Unterschied, ob man so etwas als Staat als sozial adäquat gut heißt, oder ob man sich klar auf die Seite der hilflosen, schutzbedürftigen Kinder stellt.

        Wahrscheinlich macht es auch gar keinen Sinn hier mit Ihnen weiter zu diskutieren. Anscheinend interessiert hier im Forum das Thema sonst niemanden mehr. Es ist wohl nicht die aktuelle Sau, die durchs Dorf getrieben wird. Ihre Motivation in der Diskussion ist mir unbekannt. Ihr unqualifizierter und Sie treffend charaktisierende Satz:

        „Und das alles nur, weil Sie gern ein Verbot dieser religiös begründeten Praxis hätten.“

        Soll daher als Abschluss dieser Diskussion von meiner Seite für sich stehen.

      6. avatar

        Lieber 68er, ich sehe in der Tat einen wesentlichen Unterschied zwischen weiblicher und männlicher Beschneidung. Falls sie sich nicht nur rhetorisch für meine Position und Motivation interessieren, bitte sehr:
        https://www.welt.de/kultur/article108264046/Danke-Vater-dass-ich-nicht-beschnitten-wurde.html
        So, und nun setzen Sie das in Verbindung mit dem Artikel hier, der Ihren Zorn erregt, und Sie sehen in etwa, wo ich stehe: auf schwankendem Grund, wie es sich gehört.

      7. avatar

        68er: Anscheinend interessiert hier im Forum das Thema sonst niemanden mehr.

        Nö, das stimmt so nicht. Aber das stimmt: Es ist wohl nicht die aktuelle Sau, die durchs Dorf getrieben wird. Der säkulare Staat ist schwach und feige. Heißt: Wenn überhaupt, tut sich, ohne dass „was passiert“, ohne Skandal – der namenlose tote Junge in Italien reißt in Deutschland niemanden vom Hocker – nichts. Sehen wir so ja auch beim Thema Missbrauch. Geht dem Staat so ziemlich am A … vorbei! Nicht zufällig überlässte er die „Aufarbeitung“ weitgehend Tätermilieu.

        Womöglich gibt’s da aber auch schon einen konservativen Konsens: ‚Die sollen sich doch nicht so anstellen wegen ein paar blutend schreiender, toter oder gefickter Kinder! Identität, Leute, Identität ist wichtiger!‘

  1. avatar

    Ja, die Geschichte ist einfach absurd, ein widerspenstiger Anachronismus. Nicht nur, daß alle drei Monotheismen denselben Ursprung haben, Moses, den Erfinder der Scheibenerde, und deshalb denselben Gott anbeten, nicht nur, daß Kopernikus dem Monotheismus den Garaus gemacht hatte, nur die Menschheit verträumt hat, sich neu zu orientieren, nicht nur, daß das „Reich des Antichristen“, das Papstum, wie Phönix aus der Asche aufersteht und die Protestanten in Verzückung versetzt, nicht nur, daß der Papst twittert und Stephen Hawking ausser Stande ist, Gott zu widerlegen, nicht nur, daß BILD, Politiker, RTL, Wirtschafszeitungen, Börsenspieler – Atheisten – den neuen Papst feiern wie die Ankunft des Messias. Sondern auch, daß Moses 3000 Mann hat hinrichten lassen am Berg Sinai, weil die das Goldene Kalb angebetet haben und er mit seinen 10 Geboten dastand wie ein Idiot.

    Was ist das für ein Schwachsinn? Da kann man sich wirklich nur noch beschneiden lassen.

  2. avatar

    @ EJ

    Was mich bei der Debatte fasziniert, ist, dass ich bisher noch von keiner emanzipierten Frau den sonst immer zu hörenden Einwand vernommen habe, die Argumentation der muslimischen und jüdischen Gelehrten sei chauvinistisch. Gerade heute habe ich noch eine Diskussion in WDR 5 gehört, in der die beiden Verfechter der Beschneidung von Jungen immer wieder sinngemäß sagten, die Beschneidung sei konstitutionell für die jeweilige Religion. Nur wer beschnitten sei, könne Jude bzw. Moslem sein. Wo bleiben bei den Herren denn die Frauen? Sind das keine Menschen? Und wo bleibt da der Aufschrei unserer emanzipierten Damen?

  3. avatar

    @ 68er

    Ja. Die Forderung nach Klitorisbeschneidung und Schamlippenbeschneidung wird kommen. Es gibt überhaupt keinen Grund, die im jetzigen Entwurf zweifellos gemeinte sexuell „unschädliche“ Genitalverstümmelung nicht auch auf das weibliche Geschlecht auszudehnen. (Und es werden fromme Frauen sein, die diese Gleichstellung fordern werden!)

    Ist die in der jetzigen Formulierung und Auffassung willkürliche und unbegründete Geschlechtsbestimmung des Beschneidungsobjekts aber erstmal gefallen, geht der Gesetzestext mit seiner nebulösen Zweck-Formulierung weit über das im Augenblick gemeinte hinaus. In einigen Jahren wird der Entstehungskontext des Gesetzes halbwegs vergessen sein. Dann wird sich mit der körperlichen Unversehrtheit, mit der Kleinigkeit des Hautzipfelchens, sofern es nur mit dem Kinderkriegen noch klappt, etwa auch „das bisschen sexuelle Erregung“ und „das bisschen Orgasmus“ für den ins Gesetz geschriebenen (höheren) Zweck opfern lassen.

  4. avatar

    @ EJ

    Auch Irmingard Schewe-Gerigk von „terres des femmes“ hatte schon frühzeitig auf die Gefahren hingewiesen, die eine gesetzliche Legitimierung religiös begründeter Körperverletzungen nach sich ziehen könnten. Ich zitiere:

    „… es ist etwas anderes, wenn einer Frau die Klitoris und die Schamlippen entfernt werden, sie zugenäht wird und ein Leben lang Schmerzen hat. Das kann man nicht mit der Vorhautbeschneidung von Jungen vergleichen. Aber die Frage, was man mit Kindern machen darf und was nicht, sehr wohl.

    Deshalb fürchten wir – und die Justizministerin hat ja in dieser Sache auch schon ihre Sorge geäußert – , dass eine gesetzliche Genehmigung der Beschneidung von Jungen auch Auswirkungen auf andere Bereiche haben kann: Es gibt Formen von weiblicher Genitalverstümmelung, die man mit der Beschneidung von Jungen vergleichen könnte. So gibt es Gegenden, in denen nur die Haut der Klitoris entfernt wird. Noch wird diese Form als strafbar angesehen, aber mit der Genehmigung der Beschneidung von Jungen würde man sie straffrei stellen. Laut einer Umfrage in Großbritannien ist ein Hindernis im Kampf gegen die Genitalverstümmelung von Frauen, das Unverständnis für die Ungleichbehandlung: Jungen dürfen straffrei beschnitten werden, bei Mädchen aber ist die „mildeste Form“ verboten.“

    http://www.cicero.de/berliner-.....chen/51330

  5. avatar

    So, da haben wir den Entwurf eines § 1631d BGB:

    „Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet ist.“

  6. avatar

    Alle Religionsgemeinschaften sollten gleich behandelt oder die Privilegien für Religionsgemeinschaften, die Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, gestrichen werden.

  7. avatar

    „Hauptsache Respekt
    Die Beschneidungsdebatte und ihre Nutznießer

    Eine aus der Türkei stammende Mutter bringt ihren vierjährigen Jungen wegen Nachblutungen als Folge der kurz zuvor statt gehabten rituellen Penisbeschneidung in die Notaufnahme eines Krankenhauses. Angestellte des Krankenhauses stellen Strafanzeige wegen Körperverletzung. In zweiter Instanz wird der Arzt, der die Beschneidung vorgenommen hat, wegen eines unvermeidbaren Verbotsirrtums freigesprochen. Soll heißen: Das Gericht billigte dem Arzt zu, nicht gewusst haben zu können, dass seine Handlung den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt. […]“
    (http://www.redaktion-bahamas.o.....erlin.html)

    Vortrag und Diskussion in Berlin
    Am 27. September 2012, um 19 Uhr
    Chachachicas, Hasenheide 9, nahe Herrmannplatz

  8. avatar

    Wann werde ich endlich in einer intelligenten Welt (IQ > 200) leben können ohne diesen jahrtausendealten messianisch-beschnittenen-traumatisierten Terror überall, d.h. ohne diesen jüdisch-christlich-muslimisch-kapitalistisch-kommunistisch-faschistisch-nationalsozialistisch-hypersozial-hypermedial-politisch-juristisch-pseudowissenschaftlichen Schwachsinn überall?

    Wenn also ein heutiger Körper, der beschnitten und traumatisiert ist, sich immer noch als „Jude“ bezeichnet, so ist er letztlich „selber schuld“, denn:
    Hätte es keine „Juden“ gegeben, so hätte es auch keine „Muslime“ und „Christen“ gegeben; ohne Christen hätte es aber keine Protestanten gegeben, ohne Protestanten (laut Max Weber [!]) aber keine Kapitalisten; ohne Kapitalisten aber keine Marxisten-Kommunisten, ohne Kommunisten aber keine Faschisten und Nationalsozialisten (etc. etc. etc.)…

    Daher gibt es auch keinen einzigen Unterschied zwischen einem „Juden“ und einem „Nationalsozialisten“: denn beide glauben an ein „auserwähltes Volk“ („Nation“) und an eine „selektierte Rasse“.

    Und zum Angriff Israels („Juden“) auf den Iran („Arier“):
    Geht lieber Karotten und Bäume pflanzen, ihr verdammten Idioten überall, die mir tagtäglich meine Welt kaputt machen!

    P.S.: Nur Idioten (von Beschneidern bis Breivik) benutzen körperliche Waffen. Die stärkste Waffe (seit Sigmund Freud, Kastrastionsangst) war schon immer die Sprache… (und das Internet).

  9. avatar

    @Lyoner

    malaiische Wundermittel ????

    Ich verwende nur Derivate, CDS, Libor, FX swap,IRS

    Hilft immer.

    Führt allerdings manchmal zum Absturz.

    Teste derzeit TRS und TRORS

    ganz spannend!!

    Aber Sie wissen ja:

    no risk no fun

  10. avatar

    malaiische Wundermittel ????

    Ich verwende nur Derivate, CDS, Libor, FX swap,IRS

    Hilft immer.

    Führt allerdings manchmal zum Absturz.

    Teste derzeit TRS und TRORS

    ganz spannend!!

    Aber Sie wissen ja:

    no risk no fun

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    @ Moritz Berger

    ich finde es sehr schön, dass ich jetzt weniger durch Testosteron angetrieben werde. Es gibt Frauen, die sagen, dass ältere Männer besser riechen als junge Böcke. Haben Sie dieses malaiische Wundermittel schon getestet?

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    Ergänzung

    Wenn die Beschreibung stimmt, die unter dem Video bei Youtube steht, soll dort die Beschneidung des Sohnes von Avigdor Eskin gezeigt werden.

    Wenn der Eintrag bei Wikipedia stimmt, ist dies ein russisch-israelischer Rechtsaussen, der angeblich Anders Breivik unterstützt:

    http://en.wikipedia.org/wiki/Avigdor_Eskin

    Wenn das beides stimmt…

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    KORREKTUR

    Der vorletze Absatz müsste richtig heißen:

    ch will nicht unterstellen, dass irgend ein Mohel bei einer Beschneidung zum eigenen Lustgewinn das Blut absaugt. Ich glaube aber, dass die Handlungen, die dort gezeigt werden den objektiven Straftatbestand des § 179 Abs. 5 StGB (gemeinschaftlicher sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen) erfüllen, der mit Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren bestraft wird.

  14. avatar

    Die FAZ hat einen interessanten Artikel über die Anhörung im Ethikrat veröffentlicht. Dort erläuterte der Anästesist und Mitglied im Direktorium des Zentralrats der Juden in Deutschland, Leo Latasch anhand zweier Videos, dass eine Beschneidung nach jüdischem Ritus harmlos und mit dem Stechen von Ohrlöchern vergleichbar sei.

    Den Schaden, den Herr Latasch mit diesen Videos der jüdischen Gemeinde angetan hat, wird enorm sein, denn das Video der Beschneidungsfeier nach ultraorthodoxen Ritus war in wesentlichen Punkten zusammengeschnitten, d.h. die Sequenz in der der Mohel nach der Beschneidung das Blut vom Penis des Neugebohrenen saugt, war aus der Version, die dem Ethikrat gezeigt wurde, herausgeschnitten.

    Die FAZ verlinkt in ihrem Artikel auf eine längere Version, in der das „rituelle Absaugen“ gezeigt wird. In den Kommentaren bei FAZ.net wird weiter vermutet, dass möglicherweise auch die eigentliche Beschneidungsoperation nur gekürzt im Bundestag gezeigt worden sein könnte.

    Mich wundert es sehr, dass dieses Video bei der FAZ tatsächlich verlinkt ist und auch bei Youtube nicht wegen Verstoß gegen die Richtlinien gesperrt ist.

    Auch hier wäre eigenlich meine Empfehlung für alle, die für eine Erlaubnis religiöser Beschneidungen sind:

    Anschauen und Nachdenken!

    http://www.faz.net/aktuell/pol.....75890.html

    Da es jedoch einen § 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB gibt, der bereits das Anpreisen kinderpornographischer Schriften unter Strafe stellt, muss ich davor warnen, sich den Film anzuschauen.

    Ich will nicht unterstellen, dass irgend ein Mohel bei einer Beschneidung zum eigenen Lustgewinn das Blut absaugt. Ich glaube aber, dass die Handlungen, die dort gezeigt werden den Straftatbestand des § 179 Abs. 5 StGB (gemeinschaftlicher sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen) erfüllen, der mit Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren bestraft wird.

    http://dejure.org/gesetze/StGB/179.html

    § 179 Abs. 5 StGB ist ein Verbrechen!

    http://dejure.org/gesetze/StGB/12.html

    Ein Film, der diesen objektiven Tatbestand zeigt, ist auch wenn er religiös motiviert ist, nach meiner Einschätzung eigentlich nicht zur Veröffentlichung geeignet.

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    EJ: Eher interessiert mich: Wie kommen Sie von Beschneidung auf Todesstrafe bei Apostasie. Halten Sie beides für vergleichbar. Und, wenn ja: Ihren primitiven Ausbruch gegen den Islam halten Sie ebenfalls für übertragbar?

    … habe ich doch schon geschrieben. Ihre Argumentation zum Thema ‚Beschneidung‘ ist unglaubwürdig. Genau wie Sie nun schon wieder die Apostasie, die Mordpflicht an Religionsabtrünnige, im Mohammedanismus, verharmlosen. Warum eigentlich? Sind Sie primitiv? Sonst würden Sie so nicht fragen. Und warum sollte ich nicht darauf kommen? Ich meine das kann nicht oft genug geschrieben werden. Immer wieder. Das sollte zum Hauptthema werden. Oder?

  16. avatar

    @ derblondehans

    „findet sich alles wieder“ – was hat der von Ihnen angegebene Link mit meiner “ Haltung […] zur Apostasie im Mohammedanismus“ zu tun? Und warum insinuieren Sie, ich sei für die bei Apostasie angedrohte Todesstrafe?

    Ihre Antwort auf obige Fragen interessiert mich eher wenig. Ich schätze, dass Sie meinen Text gar nicht verstehen.

    Eher interessiert mich: Wie kommen Sie von Beschneidung auf Todesstrafe bei Apostasie. Halten Sie beides für vergleichbar. Und, wenn ja: Ihren primitiven Ausbruch gegen den Islam halten Sie ebenfalls für übertragbar?

  17. avatar

    EJ: 1. Wovon reden Sie? – Link!
    2. Wovon reden Sie? – Gibt es Bestrebungen in Deutschland die “Hinrichtungsstrafe für den Abfall von der Religion” zu etablieren?
    3. Wovon reden Sie? – Ersetzen Sie den Pudding in Ihrem Kopf durch Hirn!

    zu 1. … klaro – In einem ordentlichen Haushalt findet sich alles wieder an.
    zu 2. … ja, islamisches Recht wird in der ‚BRD‘ bereits angewandt. Jeder ‚Ehrenmord‘ ist Vollstreckung der von mir oben zitierten Fatwa.
    zu 3. … nicht Pudding, Götterspeise, Ambrosia – verleiht Unsterblichkeit 😉

    @jmb

    … oi, oi, oi – wer mit einer Antwort nicht einverstanden ist, brauch nicht fragen. Verkehrt ist meine Antwort aber nicht. Oder?

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    @ jmb
    Ihr Beispiel haut vielleicht doch ein wenig hin. Während ich mich belas über die Hintergründe des Kollaps 2008, kam ich zu dem Schluss, dass wir keine Wirtschaftskrise haben. Wir haben statt dessen einen schwer kranken Patienten (Krebs), der Chemotherapie bekommen muss, bei der ihm alle Haare ausfallen, die später nachwachsen werden. Wir haben ein System, dass über zu großzügige Kreditvergabe, die auf Luft aufbaut, erkrankt ist, soll heißen, ein vollkommen künstliches Wirtschaftswachstum. Es ist eine logische Folge der Chemotherapie (Eigenkapitalansammlung), dass die Haare ausfallen (weniger Wirtschaftswachstum). In fünf bis zehn Jahren könnte sich das regenerieren. Das sollte man dem Bürger mal erklären. Andererseits hat dass der Eine oder Andere längst begriffen, aber der Patient, wozu teils Banken, teils Politiker gehören, tut so, als könnte es der Bürger nicht begreifen und macht munter so weiter. Der eine Part gibt sich weiter Boni, der andere Part will eine Zusatzrente, da es ab 2030! Altersarmut geben wird. Ja, gut, dann könnten wir ja in zehn Jahren über diese Zusatzrente reden. Da nichts davon finanzierbar ist und man Angst vor der unpopulären Chemotherapie hat, will man es vom arbeitenden Bürger oder dem, der gut gearbeitet hat, nehmen. Dies ist Ihr Franziskaner. Oder man druckt Geld. Das konnte Ihr Papst damals nicht. Wirtschaftskrise? Irre. Elitenkrise. Narzissten. Nicht bereit, ein paar Pfründe springen zu lassen. Angst vor Abwahl. Die Boni? Dasselbe. Man müsste ja eins von fünf Häusern verkaufen, wie entsetzlich. Setzen Sie nur den Franziskaner und die Päpste an der richtigen Stelle ein. Vergessen Sie erstmal Transferempfänger. Die wird man immer mitziehen. Die haben die größten Probleme, wenn zu viel Geld gedruckt wird.
    Das erinnert mehr an das Aufgehen der Mauer, wohinter man auch ein Kartenhaus sah, verrostete Waffen in Russlamd, ineffektive Firmen etc.
    Wir wohnen in einem Kartenhaus.

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    @ jmb
    Sie verwechseln hier Mittelstand und Herrschende, werfen also einiges in einen Topf.
    Es sind keine „Blasen“, wenn sich Eigentum bildet. Die klassische Blase, die zur Subprime-crisis führte, zeichnete sich dadurch aus, dass kein Eigentum vorhanden war. Jemand konnte zur Bank gehen, behaupten, er verdiene eine sechsstellige Summe und im Extremfall dafür einen Baukredit bekommen, ohne Belege. Die Mortgages wurden weiterhin zur Absicherung von Risiken anderswo genommen. Der ganze Komplex, unter toxische Papiere abzuhandeln, war leer, finanziell also nicht abgesichert. Das hatte nichts mit Eigentum zu tun, sondern letztlich mit Geschäften auf fehlendem Eigentum, also Leergeschäften. Nur ein Beispiel. Daher lässt sich eine Zeit des Aufbaus mit einer Zeit der Verspekulierung von Scheinwerten gar nicht vergleichen.
    Banken wird letztlich nahegelegt, sich wieder mehr Eigentum zuzulegen. Ähnliches wird Staaten nahegelegt (Spardiktat). Unser heutiges Problem besteht eher daraus, dass zu wenig Eigentum die Grundlage bei Geschäften bildet, also Absicherung auf Luft gebaut wird.
    Der Franziskanerorden war nicht völlig besitzlos. Er hatte Wohnraum und dadurch Sicherheit. Mancher heute, dem man, gemeinsam mit Anderen ein Franziskanerkloster plus Gärten zur Selbstversorgung bieten würde, würde wohl einschlagen.
    Ich fürchte, Mr. Ockham wäre mit Ihnen nicht ganz einverstanden, weil Sie einfache Materie
    komplizierter machen, ein Markenzeichen des heutigen Intellektuellen. Ob Sie einer sind, ist zu bezweifeln anlässlich einiger eklatanter Grammatikfehler. Aber vielleicht sind Sie ja zugewandert.

  20. avatar

    @derblondehans
    Sprechen Sie mit Ihrer Primitivargumentation
    ‘nicht domestiziert’ Darvin eine Seele ab? Wenn ja, dann müsste man nur noch festlegen, ob es sich um Raubtier handelte oder nicht, um ihn auf angemessene Weise zu bekämpfen/auszurotten? Darvin als Zwitter von Affe und Mensch darzustellen, weist auf vorsteinzeitliche Vorstellungen. Ein weiterer Austausch von Bildchen mit Ihnen erübrigt sich hiermit künftig, Sie „Humorist“.

  21. avatar

    @ derblondehans Ich erinnere an Ihre Haltung, hier im Blog, zur Apostasie im Mohammedanismus.

    1. Wovon reden Sie? – Link!

    2. Wovon reden Sie? – Gibt es Bestrebungen in Deutschland die „Hinrichtungsstrafe für den Abfall von der Religion“ zu etablieren?

    2. Wovon reden Sie? – Ersetzen Sie den Pudding in Ihrem Kopf durch Hirn!

  22. avatar

    Religion und Müttereitelkeit – wenn Bestrafung ausgeschlossen werden soll, ist die Kinderschneider und -stecherei eigentlich nur über § 20 und § 21 StGB zu regeln.

  23. avatar

    @EJ

    Ihre Argumentation zur ‚Beschneidung‘ ist unglaubwürdig. Ich erinnere an Ihre Haltung, hier im Blog, zur Apostasie im Mohammedanismus. Da sollten Sie ‚aktiv‘ werden!

    Zur Erinnerung u.a.: der Rechtsgutachter, der ägyptische Gelehrte und Verkünder des Islam, Dr. Ahmad an-Naqib (s.h.: Institut für Islamfragen, 26.03.2011) zur Apostasie – Auszug:

    … Deshalb wurde die Hinrichtungsstrafe für den Abfall von der Religion zur Besonderheit der Religion des Propheten Muhammads – Allahs Segen und Heil seien auf ihn – als Ehrung der abschließenden Religion [des Islam], die alle anderen vorigen Religionen ausgelöscht hat. Das ist das Gesetz des Islam. …

    Daher: Eine Religion die dekretiert, dass Religionsabtrünnige ermordet werden müssen, ist gar keine Religion – sondern ein erbärmlicher, menschenfeindlicher Abschaumkult.

    Damit ist auch schon alles gesagt über diesen Primitivkult und seine Anhänger. Nur das eine vielleicht noch: Welcher zivilisierte Mensch will die in seinem Land haben?

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    @dbh : „Ockham-Jünger?“
    Sie sehen das etwas dramatisch, ich habe hier eine kleine Handpuppe, die ich Occam/Ockham nenne und sprechen lasse. Ob das, was Occam sagt, wirklich sticht, entscheidet sich im Gespräch mit realen Geprächspartnern oder anderen Handpuppen, das kann jeder halten wie er will. Occam ist eine extrem politische Gestalt. Er lebte in einer Zeit des Umbruchs. Im 12. und bis in die Mitte des 13. Jahrhunderts hatte eine Periode von Stadtgründungen stattgefunden und das Privateigentum hatte mit Handel und Handwerk eine feste Stellung in der mittelalterlichen Ordnung etabliert. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts begann diese Entwicklung zunehmend die Form einer Blasenbildung anzunehmen, so wie wir heute die Finanzblase als Gedährdung ansehen. Mönchsorden waren zu erheblichen Besitzständen gelangt, die den Glauben und die Regeln „bedrohten“ und Begehrlichkeiten von päpstlicher Seite hervorriefen. Der Papst beanspruchte die geistige Kontrolle (in Wahrheit aber auch Macht und Güter). Occam war Franziskaner, hing der Idee von Armut, Demut und Gemeineigentum an, Vorstellungen, die ihm „sein Glauben“ vermeindlich gebot und die ihm „sein“ Papst zunehmend als Ketzerei ausdeutete. Occam bot mit seinen Freunden, vor allem dem auch heute noch bedeutenden Marsilius von Padua, der Volkssouveränität, Gewaltenteilung und auch sonstige rudimentäre sozialistische Ansichten entwickelte, erhebliche Angriffsflächen. Sie argumentierten logisch und kannten keinen Zweifel, sie bewiesen, wie Anwälte, ihre Thesen. Was mich daran fasziniert, sind nicht die inhaltlichen Standpunkte, sondern die Stringenz, Evidenz der Argumentation, die mir geeignet erscheint nicht nur im Rechtswesen angewendet zu werden, sondern auch in der politischen oder kulturellen Debatte. Die sozialen Forderungen, die die Franziskaner aufstellten, teile ich übrigens nicht, ich verwende Occam seleltiv um gegen die Alternativlosigkeit, die uns heute bedroht und einzulullen nötigt, etwas mehr Dialog einzufordern. Dass der Nominalismus ein schwankender Begriff ist, werden sie aus der Literatur wissen, das heißt, seine Verwendung legt es nahe, ihn in eigener Sache zu interpretieren und einzusetzen. Die Hypostasierung von Begriffen wird geleugnet, aber die Begriffe verbleiben im Vokabular und müssen also nicht mit dahinter stehenden Wesenheiten gedacht werden. Gott ist dann, i.S. des Nominalismus, einfach die seelische Erfahrung, die das Wort als „Wahrheit“ oder „Ordnung“ im Individuum einprägt und dort Relevanz oder Irrelevanz für das eigene Denken gewinnt. Dies erkannt zu haben, scheint mir ein Verdienst von Occam zu sein, der ihn zu einem interessanten Denker macht, der in diesem Kontext, stets Aktualität besitzt und eben deshalb auch für IVI-Gespräche inspiriert.

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